top of page
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER
GOLF-CARTS IM GOLF & COUNTRY CLUB LEIPZIG

 

1. Die Nutzung der Golf-Carts erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2. Unmittelbar nach der Golfrunde ist der Schlüssel im Office abzugeben. Bei nichtbesetztem Office werfen Sie den Schlüssel bitte in den Briefkasten.

 

3. Die Benutzung der Golf-Carts ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Fahrer muß sich in einem fahrtüchtigen Zustand befinden (kein Alkohol!).

 

4. Bei Nässe gilt: Vorsichtig und nur auf dem gepflegten Rough fahren!

 

5. Anweisungen der Hinweisschilder „CARTS“ sind zu beachten sowie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten.

 

6. Grüns, Vorgrüns, Bunker und Abschläge dürfen nicht befahren werden.

Es ist in jedem Fall ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.

 

7. Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, dürfen nicht befahren werden. Ausgenommen ist der gesamte Parkplatz sowie der Weg vom Parkplatz bis Höhe Tee 17.

 

8. Schäden an Golf-Carts oder damit verursachte Schäden auf dem Gelände müssen umgehend im Clubsekretariat gemeldet werden.

 

9. Der Cart-Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden am Cart, Gelände, Gebäude, etc.

 

10. Das Golf-Cart ist für max. 2 Personen und 2 Golfbags zugelassen, es dürfen keine Trollies während der Fahrt mitgezogen werden.

 

Fahren Sie rücksichtsvoll und verhindern Sie personen- oder verkehrsgefährdende Situationen durch Umsichtigkeit. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

bottom of page