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1. Ausgrenzen

„Aus" ist durch Zäune, Mauern, weiße Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Sind Linien und Pfähle vorhanden, gilt der Verlauf der Linie. Das Clubhaus (Gebäude, Zelte, Terrasse und Pflanzbeete), inklusive der Wege, befinden sich im Aus. Die platzseitige Kante der Steineinfassung des Weges, der das Clubhaus, die Terrasse und die Zelte umgibt, kennzeichnet das Aus.

Landet der Ball von Bahn 10 auf dem öffentlichen Weg oder der Bahn 17, so ist er im AUS. Landet der Ball von Bahn 17 auf dem öffentlichen Weg oder der Bahn 10, so ist er ebenfalls im AUS.

2. Spielverbotszonen

Die durch rote Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichneten seitlichen Penalty Areas an den Spielbahnen 1, 2, 3, 7, 8 und 13 sind Spielverbotszonen und dürfen nicht betreten werden. Ist ein Ball in einer Spielverbotszone, gilt er als verloren und muss aufgegeben werden. Liegt der Ball im Gelände und ist lediglich die Standposition oder der Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers durch die Spielverbotszone betroffen, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.

3. Dropping Zonen

Landet der Ball in der mit blauen Pfählen und grünem Kopf gekennzeichneten Zone hinter dem Grün an Bahn 10, kann entweder der Ball für unspielbar erklärt werden und nach Regel 19 mit einem Strafschlag vom ursprünglichen Ort ein neuer Ball ins Spiel gebracht werden oder die die Dropping Zone rechts vom Grün straflos in Anspruch genommen werden. Landet der Ball von der Bahn 18 im Teich von Bahn 17, so kann die Dropping Zone an der Bahn 18 genutzt werden.

4. Penalty Area

Die zum Grün hin gelegene Seite der Betonfassung der Penalty Area auf den Bahnen 11 und 18 stellt die Grenze des Hindernisses dar. Die Betoneinfassung ist kein unbewegliches Hemmnis, sondern Bestandteil des Platzes.

  

5. Hemmnisse

5.1.      Alle Wege und Pfade mit künstlich angelegter Oberfläche.

5.2.      Die Steinmauern auf Bahn 8 gelten NICHT als unbewegliche Hemmnisse, sondern sind Bestandteil des Platzes.

5.3     Die künstlich angelegten Bunkerkanten an den Grüns der Bahnen 10, 12 und 17 gelten als unbewegliche Hemmnisse.

 

 

6. Junganpflanzung und Bäume

Die Blumenbeete auf Bahn 4 links vorm Grün gelten als Junganpflanzung. Das Gleiche gilt für Bahn 5 hinter dem Grün (Rhododendron-Beet).

Liegt der Ball in einem dieser Beete oder ist der Stand behindert, so muss Erleichterung gem. Regel 16 in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt für Bäume mit Gießring.

 

 

7. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

Signale für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:

 

Sofortiges Aussetzen des Spiels – ein langer Signalton

Spielunterbrechung – wiederholt 3 kurze Signaltöne

Wiederaufnahme – wiederholt 2 kurze Signaltöne

 

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7).

 

STRAFE FÜR VERSTOß GEGEN DIE PLATZREGEL

Lochspiel – Lochverlust

Zählspiel – zwei Schläge

Platzregeln
des Golf & Country Club Leipzig

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