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1. Ausgrenzen 

„Aus" ist durch Zäune, Mauern, weiße Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Sind Linien und Pfähle vorhanden, gilt der Verlauf der Linie. Das Clubhaus (Gebäude, Zelte, Terrasse und Pflanzbeete), inklusive der Wege, befinden sich im Aus. Die Steinkante die das Clubhaus, die Terrasse, die Zelte und die Wege einfasst, kennzeichnet das Aus. 

Der Weg zwischen den Bahnen 10/12 und 9 kennzeichnet die interne Ausgrenze für die Bahnen 9, 10 und 12. Die Ausgrenze verläuft jeweils entlang der zur Spielbahn hin gelegenen Steinkante (gepflasterter Weg). 

2. Spielverbotszonen

Die durch rote Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichneten seitlichen Penalty Areas an den Spielbahnen 1, 2, 3, 7, 8, 13 und 14 sind Spielverbotszonen und dürfen nicht betreten werden. Ist ein Ball in einer Spielverbotszone, gilt er als verloren und muss aufgegeben werden. Ist lediglich die Standposition oder der Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers durch die Spielverbotszone betroffen, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.

 

Liegt der Ball im blau-grün gesteckten Bereich hinter dem Grün der Bahn 10, so muss die Droppingzone rechts neben dem Grün straflos in Anspruch genommen werden.

3. Penalty Area

Die Betonfassung der Penalty Area auf den Bahnen 11 und 18 stellt die Grenze des Hindernisses dar. Liegt der Ball direkt auf der Betonfassung, so muss er gespielt werden wie er liegt oder für unspielbar erklärt werden.

  

4. Hemmnisse 

4.1.      Alle Wege und Pfade mit künstlich angelegter Oberfläche.

4.2.      Die Steinmauern auf Bahn 8 gelten NICHT als unbewegliche Hemmnisse!

  

5. Junganpflanzung und Bäume

Die Blumenbeete auf Bahn 4 links vorm Grün gelten als Junganpflanzung. Das gleiche gilt für Bahn 5 hinter dem Grün (Rhododendron-Beet).

Liegt der Ball oder ist der Stand behindert durch einen Gießring von einem neu gepflanzten Baum, so ist Erleichterung in Anspruch zu nehmen.

   

6. Entfernungsmesser

Ein Spieler darf Entfernungsinformationen durch die Verwendung eines Entfernungsmessgeräts erlangen. 

Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Entfernungsmessgerät zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände, die sein Spiel beeinflussen könnten 

(z. B. Höhenunterschiede, Windgeschwindigkeit, usw.), verstößt der Spieler gegen Regel 4.3a. 

  

7. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr 

Signale für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:

Sofortiges Aussetzen des Spiels – ein langer Signalton Spielunterbrechung – wiederholt 3 kurze Signaltöne

Wiederaufnahme – wiederholt 2 kurze Signaltöne

 

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7).

 

 

STRAFE FÜR VERSTOß GEGEN DIE PLATZREGEL

Lochspiel – Lochverlust  

Zählspiel – zwei Schläge

Platzregeln
des Golf & Country Club Leipzig

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