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10. Spielfolge

10.1 Lochspiel

Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre einer Partei aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden. 
Die Partei, die ein Loch gewinnt, nimmt am nächsten Abschlag die Ehre. Wurde ein Loch halbiert, so behält diejenige Partei die Ehre, die sie am vorhergehenden Abschlag gehabt hat. 
Ein beliebtes Gerücht lautet „Der Spieler mit dem niedrigsten Handicap hat die Ehre." Dies mag im Zählspiel so sein, wenn die Startliste eines Wettspiels nach Vorgabe aufsteigend sortiert ist. In einem Lochspiel, zu dem sich Spieler privat verabreden und zu dem es deshalb keine Startliste gibt, ist am ersten Abschlag das Auslosen der Reihenfolge üblich. 
Spielen ein Herr und eine Dame gegeneinander, so führt die Regel natürlich auch dazu, dass die Dame nach der ausgelosten Ehre oder einem gewonnenen Loch zuerst spielt, auch wenn sie weiter vorne abschlägt als der Herr und das Nachvornelaufen und Zurücklaufen umständlich erscheint. Dies entspricht dem Fairplay, da sonst die Dame taktisch davon profitiert, dass sie auf jedem Loch den Abschlag des Gegners zuerst sieht. 
b) Während des Spielens eines Lochs 
Nachdem beide Spieler das Loch begonnen haben, wird der weiter vom Loch entfernte Ball zuerst gespielt. Sind die Bälle gleich weit vom Loch entfernt oder kann ihre jeweilige Entfernung zum Loch nicht bestimmt werden, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird. 
Ausnahme: Regel 30-3b (Bestball- und Vierball-Lochspiel). 
Die Reihenfolge gilt unabhängig von der Lage des Balls. Auch wenn der weiter entfernt liegende Ball auf dem Grün liegt und der näher zum Loch liegende Ball noch außerhalb des Grüns, so muss der weiter entfernt liegende Ball zuerst gespielt werden. 
Anmerkung: Wird es bekannt, dass der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden soll, wie er liegt, und muss der Spieler einen Ball so nahe wie möglich von der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5), wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, von der der vorhergehende Schlag gemacht wurde. Darf ein Ball von einer anderen Stelle gespielt werden als derjenigen, von der der vorhergehende Schlag gemacht wurde, wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, an der der ursprüngliche Ball zur Ruhe kam.    Anm.: Es gilt also das Prinzip, dass bei einem gefundenen Ball oder einem Ball im Wasserhindernis die Lage des Balls über die Reihenfolge entscheidet und nicht die Stelle, an der der Ball fallen zu lassen ist. 
Wenn der Ball verloren ist, muss an der Stelle des letzten Schlags ein neuer Ball gespielt werden (auf dem Abschlag darf neu aufgeteet werden). Dies ist damit die Stelle, die über die Reihenfolge im Spiel entscheidet.      
c) Spielen außer Reihenfolge 
Spielt ein Spieler, obwohl sein Gegner hätte spielen sollen, so ist das straflos, aber der Gegner darf unverzüglich verlangen, dass der Spieler den so gemachten Schlag annulliert und in richtiger Reihenfolge einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielt, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5). 
Diese Regel ist keineswegs etwa „unfair", denn sie stellt den Gegner nur vor die Wahl, ob dieser seine Interessen verletzt sieht und deshalb auf der Einhaltung der richtigen Reihenfolge besteht. Dies wird er natürlich bevorzugt machen, wenn der Schlag außer Reihenfolge besonders gut war. Der Spieler, der außer Reihenfolge gespielt hat, muss jedoch auch die Regel kennen und kann sich im Zweifel mit seinem Gegner rechtzeitig darüber verständigen, wer an der Reihe ist.

 

10.2 Zählspiel

a) Zu Beginn des Lochs 
Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre eines Bewerbers aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden. 
Der Bewerber mit der niedrigsten Schlagzahl an einem Loch nimmt am nächsten Abschlag die Ehre. Der Bewerber mit der nächstniedrigen Schlagzahl spielt als Nächster und so fort. Haben zwei oder mehr Bewerber an einem Loch die gleiche Schlagzahl, so spielen sie am nächsten Abschlag in gleicher Reihenfolge ab wie am vorhergehenden. 
Ausnahme: Regel 32-1 (Wettspiele mit Vorgabe gegen Par und nach Stableford). 
Im Zählwettspiel gibt es üblicherweise Startlisten, aus denen die Reihenfolge hervorgeht. Diese ist oft nach der Vorgabe der Spieler aufsteigend sortiert. Gibt es jedoch keine Startliste, so ist die Vorgabe kein Kriterium dafür, wer die Ehre hat und es sollte um die Ehre am ersten Abschlag gelost werden.      
b) Während des Spielens eines Lochs 
Nachdem die Bewerber das Spielen des Lochs begonnen haben, wird der am weitesten vom Loch entfernte Ball zuerst gespielt. 
Liegen zwei oder mehr Bälle gleich weit vom Loch entfernt oder kann ihre jeweilige Entfernung zum Loch nicht bestimmt werden, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird. 
Ausnahmen: Regel 22 (Ball unterstützt oder behindert Spiel) und 31-4 (Vierball-Zählspiel).    Gerne wird am Grün von der Regel abgewichen. Es gibt jedoch keine Regel, wonach erst alle Bälle auf dem Grün liegen müssen, bevor geputtet wird. Es wird stets ohne Rücksicht auf die Lage zuerst der Ball gespielt, der weiter vom Loch entfernt liegt, selbst wenn dieser in 10 Meter Entfernung auf dem Grün liegt und ein anderer Ball in 8 Meter Entfernung auf dem Vorgrün. 
Anmerkung: Wird es bekannt, dass der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden soll, wie er liegt, und muss der Bewerber einen Ball so nahe wie möglich von der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5), wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, von der der vorhergehende Schlag gemacht wurde. Darf ein Ball von einer anderen Stelle gespielt werden als derjenigen, von der der vorhergehende Schlag gemacht wurde, wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, an der der ursprüngliche Ball zur Ruhe kam.    Für die Spielfolge gilt auch dann die Stelle, an der der Ball zur Ruhe gekommen war, wenn er von einer anderen Stelle aus weitergespielt wird (z. B. bei Erleichterung). 
c) Spielen außer Reihenfolge 
Spielt ein Bewerber außer Reihenfolge, so zieht er sich keine Strafe zu, und der Ball wird gespielt, wie er liegt. Stellt jedoch die Spielleitung fest, dass Bewerber übereingekommen sind, außer Reihenfolge zu spielen, um einem von ihnen einen Vorteil zu verschaffen, so sind sie disqualifiziert. 
(Schlag machen, solange ein anderer Ball nach einem auf dem Grün gespielten Schlag in Bewegung ist – siehe Regel 16-1f.) 
(Falsche Reihenfolge im Vierer-Zählspiel – siehe Regel 29-3.)    Da im Zählspiel jeder Wettspielteilnehmer gegen jeden spielt, ist es grundsätzlich unerheblich, ob ein einzelner Spieler in der richtigen Reihenfolge spielt, denn daraus können seine Mitbewerber z. B. nichts über ihre Siegchancen ableiten. 
Wird die Reihenfolge jedoch böswillig nicht eingehalten, d. h., um einem Spieler einen Vorteil zu verschaffen, so hat dies nichts mit dem Fairplay im Golf und einem fairen Vergleich mit den anderen Spielern im Wettspiel zu tun und die Spieler sind disqualifiziert. 

 

10.3 Provisorischer oder anderer Ball vom Abschlag

Spielt ein Spieler einen provisorischen Ball oder einen anderen Ball vom Abschlag, so muss das geschehen, nachdem sein Gegner oder Mitbewerber seinen ersten Schlag gemacht hat. Beabsichtigen mehr als ein Spieler, einen provisorischen Ball zu spielen oder wenn es erforderlich wird, einen anderen Ball vom Abschlag zu spielen, so muss die ursprüngliche Reihenfolge beibehalten werden. 
Spielt ein Spieler einen provisorischen oder einen anderen Ball außer Reihenfolge, so gelten die Regeln 10-1c oder 10-2c. 



 

11. Spielfolge

11.1 Ausetzten des Balls

Bringt ein Spieler einen Ball vom Abschlag ins Spiel, so muss dieser von innerhalb des Abschlags gespielt werden, entweder von der Oberfläche des Bodens oder von einem zulässigen Tee (siehe Anhang IV) in oder auf der Oberfläche des Bodens. Eine Bodenunebenheit (durch den Spieler geschaffen oder nicht) sowie Sand oder eine andere natürlich Substanz (durch den Spieler hingelegt oder nicht) ist eine Oberfläche des Bodens im Sinne dieser Regel. 
Macht ein Spieler einen Schlag nach einem Ball auf einem unzulässigen Tee oder nach einem Ball, der nicht in der durch diese Regel erlaubten Art und Weise aufgesetzt wurde, so ist er disqualifiziert. 
Ein Spieler darf außerhalb des Abschlags stehen, um einen Ball von innerhalb des Abschlags zu spielen. 
Die Erklärung „Tee " legt fest, was ein zulässiges Tee ist. 
Nach den Regeln ist es nicht notwendig, dass der Spieler ein Tee benutzt. Ein herausgeschlagenes Divot oder Sand „als Unterlage" können auch als Tee benutzt werden. 
Nicht als Tee zugelassen sind Gegenstände, die zu einem anderen Zweck hergestellt wurden wie Getränkebecher, Milchportionstöpfchen oder Zigarettenschachteln, auch wenn es zur Erheiterung in der Spielergruppe beitragen würde, derartige Gegenstände als Tee zu benutzen. 
Tees dürfen keinen „Anker" in Form einer Pitchgabel o. ä. haben, da solche Anbauteile dazu genutzt werden (geeignet sein) könnten, eine Richtung anzuzeigen. Zwei oder mehrere mit einer Schnur verbundene Tees sind zugelassen, solange der Spieler damit keine Richtung anzeigt. 

 

11.2 Abschlagmarkierungen

Bevor ein Spieler mit irgendeinem Ball seinen ersten Schlag vom Abschlag des zu spielenden Lochs macht, gelten die Abschlagmarkierungen als befestigt. Bewegt der Spieler in einem derartigen Zusammenhang eine Abschlagmarkierung, bzw. duldet er, dass sie bewegt wird, um dadurch zu verhindern, dass sie seine Standposition, den Raum seines beabsichtigten Schwungs oder seine Spiellinie behindert, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 13-2 zu. 
Nach dem Abschlag gelten die Abschlagmarkierungen als bewegliche Hemmnisse und dürfen nach Regel 24-1 entfernt werden. 
Landet der Ball nach einem schlechten Schlag also nur wenige Zentimeter entfernt neben einer Abschlagmarkierung, so darf diese für die folgenden Schläge des Spielers entfernt werden, da sie ihren Status von „befestigt" in „beweglich“ geändert hat. 
Andere Abschlagmarkierungen (sowohl auf anderen Abschlagsflächen des gleichen Lochs wie auch die Abschlagmarkierungen auf anderen Löchern) zählen nicht hierzu, da es sich hierbei nicht um den „Abschlag“ des zu spielenden Lochs im Sinne der Golfregeln handelt, sie sind also generell beweglich. 
In größeren Wettspielen ist es üblich, die Position der Abschlagmarkierungen mit einem kleinen Farbpunkt an der vorderen äußeren Kante der Abschlagmarkierungen zu bezeichnen. Für die folgenden Wettspieltage kommt jeweils ein weiterer Punkt dazu. So können Spieler (oder die Spielleitung) rekonstruieren, wo die Markierungen gestanden haben, wenn einmal eine Markierung verschwindet oder versehentlich umgestoßen wurden. 

 

11.3 Ball fällt vom Tee

Fällt ein Ball, der nicht im Spiel ist, vom Tee oder wird er vom Spieler beim Ansprechen vom Tee gestoßen, so darf er straflos wieder aufgesetzt werden. Wurde jedoch dabei ein Schlag nach dem Ball gemacht, so zählt dieser Schlag, egal ob sich der Ball bewegt hat oder nicht, aber Strafe kommt nicht hinzu.    Der Ball kommt nur durch einen Schlag „ins Spiel", nicht durch ein versehentliches Anstoßen. „Im Spiel“ ist der Ball allerdings auch nach einem so genannten „Luftschlag", der eigentlich den Ball treffen sollte, da dieser nach der Erklärung „Schlag“ eine Vorwärtsbewegung des Schlägers in der Absicht war, den Ball zu schlagen

 

11.4 Spielen von außerhalb des Abschlages

a) Lochspiel 
Spielt ein Spieler zu Beginn eines Lochs einen Ball von außerhalb des Abschlags, so ist dies straflos, aber der Gegner darf unverzüglich verlangen, dass der Spieler den Schlag annulliert und einen Ball von innerhalb des Abschlags spielt. 
a) Im Lochspiel ist von dem Spiel außerhalb des Abschlags wiederum nur der Gegner betroffen, der seine Interessen selbst wahren muss. Demnach ist es hier (genau wie beim Spielen außerhalb der Reihenfolge (vergl. Regel 10) Sache des Gegners, den Schlag straflos wiederholen zu lassen oder zu akzeptieren. Es ist Ermessenssache und vom Ergebnis des Schlags abhängig, ob der Spieler gebeten wird, den Schlag zu wiederholen. 
Ball außerhalb des Abschlags (zu weit vorne) aufgeteet. 
b) Zählspiel 
Spielt ein Bewerber zu Beginn eines Lochs einen Ball von außerhalb des Abschlags, so zieht er sich eine Strafe von zwei Schlägen zu und muss dann einen Ball von innerhalb des Abschlags spielen. 
Macht der Bewerber einen Schlag vom nächsten Abschlag, ohne zuvor seinen Fehler behoben zu haben, oder, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, verlässt er das Grün, ohne zuvor die Absicht zur Behebung seines Fehlers anzukündigen, so ist er disqualifiziert. 
Der Schlag von außerhalb des Abschlags und alle weiteren Schläge des Bewerbers an dem Loch, bevor er den Fehler behoben hat, werden nicht auf seine Schlagzahl angerechnet. 
b) Im Zählspiel sind die berechtigten Interessen aller Wettspielteilnehmer betroffen, wenn ein Spieler außerhalb des Abschlags spielt. Deshalb ist die Korrektur des Regelverstoßes zwingend und damit auch eine Strafe unvermeidbar.

 

11.5 Spielen vom falschen Abschlag

Es gelten die Bestimmungen nach Regel 11-4. 


 

12. Ball suchen und identifizieren

12.1 Ball suchen; Ball sehen

Ein Spieler hat nicht unbedingt Anspruch darauf, seinen Ball sehen zu können, wenn er einen Schlag macht. Beim Suchen seines Balls überall auf dem Platz darf der Spieler langes Gras, Binsen, Gebüsch, Ginster, Heide oder dergleichen berühren oder biegen, jedoch nur im erforderlichen Ausmaß, um den Ball finden oder identifizieren zu können, und vorausgesetzt, dass dadurch die Lage des Balls, der Raum seines beabsichtigten Stands oder Schwungs oder seine Spiellinie nicht verbessert werden; wird der Ball bewegt, gilt Regel 18-2a, ausgenommen wie in den Absätzen a) bis d) dieser Regel vorgesehen. 
Zusätzlich zu den anderweitig von den Regeln zugelassenen Methoden der Suche und Identifizierung eines Balls darf der Spieler nach Regel 12-1 einen Ball auch wie folgt suchen und identifizieren: 
a) Suchen oder Identifizieren eines von Sand bedeckten Balls 
Ist der Balls des Spieles, der irgendwo auf dem Platz liegt, vermutlich so von Sand bedeckt, dass er ihn nicht finden oder identifizieren kann, so darf er straflos den Sand berühren oder bewegen um den Ball zu finden oder zu identifizieren. Ist der Ball gefunden und als seiner identifiziert, muss der Spieler die Lage so gut wie möglich wiederherstellen, indem er den Sand zurücklegt. 
Wird der Ball beim Berühren oder Bewegen des Sandes während des Suchens oder Identifizierens bewegt, so ist das straflos; der Ball muss zurückgelegt und die Lage wiederhergestellt werden. 
Wird eine Lage nach dieser Regel wiederhergestellt, darf der Spieler einen kleinen Teil des Balls sichtbar lassen. 
b) Suchen oder Identifizieren eines von losen hinderlichen Naturstoffen bedeckten Balls im Hindernis 
Ist der Balls des Spieles in einem Hindernis vermutlich so von losen hinderlichen Naturstoffen bedeckt, dass er ihn nicht finden oder identifizieren kann, so darf er straflos die losen hinderlichen Naturstoffe berühren oder bewegen, um den Ball zu finden oder zu identifizieren. Ist der Ball gefunden oder als seiner identifiziert, muss der Spieler die losen hinderlichen Naturstoffe zurücklegen. 
Wird der Ball beim Berühren oder Bewegen von losen hinderlichen Naturstoffen während des Suchens oder Identifizierens bewegt, so gilt Regel 18-2a; wird der Ball beim Zurücklegen der losen hinderlichen Naturstoffe bewegt, so ist das straflos und der Ball muss zurückgelegt werden. 
War der Ball vollständig von losen hinderlichen Naturstoffen bedeckt, so muss der Spieler den Ball wieder bedecken, darf jedoch einen kleinen Teil des Balls sichtbar lassen. 

Es ist dem Spieler also erlaubt, unter Ästen und zwischen Grashalmen nach seinem Ball zu suchen, aber dadurch darf kein Verstoß gegen Regel 13-2 (Lage, Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs oder Spiellinie verbessern) begründet werden. 
Bewegt ein Spieler beim Suchen nach seinem Ball, den eigenen Ball, zieht er sich einen Strafschlag zu. Dies gilt auch, wenn er den Ball vor der Bewegung nicht sehen konnte. Falls ein Mitspieler den Ball bewegt, muss der Ball straflos zurückgelegt werden (siehe jedoch Regel 20-3c). 
Ist ein Ball von Sand bedeckt (sei es im Bunker oder im Gelände) ist es gestattet, den Ball wesentlich "intensiver" zu suchen. Er darf dabei sogar (versehentlich) starflos bewegt werden, was sonst bei der Suche zu einem Strafschlag führen würde. 
Ball Suchen (im Hindernis)
Ball Suchen (im Gelände)
Beim Suchen des Balls im Hindernis darf das Wasser oder Boden des Hindernisses berührt werden. 
c) Suchen eines Balls im Wasser eines Wasserhindernis 
Wird vermutet, dass ein Ball im Wasser eines Wasserhindernisses liegt, so darf der Spieler straflos mit einem Schläger oder sonst wie danach tasten. Wird der Ball im Wasser beim Tasten versehentlich bewegt, ist das straflos; der Ball muss zurückgelegt werden, sofern sich der Spieler nicht entscheidet, nach Regel 26-1 zu verfahren. 
Lag der bewegte Ball nicht im Wasser oder wurde er vom Spieler außer beim Tasten versehentlich bewegt, so gilt Regel 18-2a. 
d) Suchen eines Balls im Hemmnis oder ungewöhnlich beschaffenem Boden 
Wird ein Ball, der in oder auf einem Hemmnis oder in einem ungewöhnlich beschaffenem Boden liegt, beim Suchen versehentlich bewegt, so ist das straflos; der Ball muss zurückgelegt werden, es sei denn, der Spieler entscheidet sich, nach zutreffender Regel 24-1b, 24-2b oder 25-1b zu verfahren. Legt der Spieler den Ball zurück, so darf er dennoch nach einer dieser Regeln verfahren, wenn diese anwendbar ist. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 12-1: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
(Lage, Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs oder Spiellinie verbessert – siehe Regel 13-2) 
Bei der Suche nach dem Ball darf das Wasser also berührt werden, was sonst (außer zur Vermeidung eines Sturzes) nicht erlaubt ist, sofern der Ball sich auch im Wasserhindernis befindet.

 

12.2 Ball zum identifizieren aufnehmen

Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball kennzeichnen. Vermutet ein Spieler, dass ein Ball in Ruhe seiner ist, kann ihn aber nicht identifizieren, darf der Spieler den Ball straflos zum Identifizieren aufnehmen. Das Recht zum Aufnehmen eines Balls zum Identifizieren gilt zusätzlich zu den in Regel 12-1 erlaubten Handlungen. 
Vor dem Aufnehmen des Balls muss der Spieler die Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann darf er den Ball aufnehmen und identifizieren, sofern er Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit gibt, das Aufnehmen und Zurücklegen zu beobachten. Der Ball darf beim Aufnehmen nach Regel 12-2 nicht mehr als im zur Identifizierung erforderlichen Ausmaß gereinigt werden. 
Ist der aufgenommene Ball der Ball des Spielers und versäumt der Spieler, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzuhalten, oder nimmt er seinen Ball zum Identifizieren auf, ohne einen triftigen Grund dafür zu haben, so zieht er sich einen Strafschlag zu. 
Ist der aufgenommene Ball der Ball des Spielers, so muss er diesen zurücklegen. Versäumt er dies, zieht er sich die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 12-2 zu, aber keine weitere Strafe nach dieser Regel. 
Anmerkung: Wurde die ursprüngliche Lage eines Balls, der zurückzulegen ist, verändert, siehe Regel 20-3b. 
* STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 12-2: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
* Wenn ein Spieler sich die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 12-2 zuzieht, fällt keine weitere Strafe nach dieser Regel an. 
Am ersten Abschlag liegen bei gut organisierten Wettspielen üblicherweise wasserfeste Filzstifte aus. Diese dienen dazu, auf dem Golfball eine Markierung als persönliches Kennzeichen anzubringen, mit der der Ball neben der Marke und Nummer einwandfrei identifiziert werden kann. 
Wie üblich, muss die Lage eines Balls, der von der gleichen Stelle aus weiter gespielt werden soll, immer vor dem Aufnehmen gekennzeichnet werden. Beim Identifizieren muss der Zähler Gelegenheit haben, dies zu beobachten. Es ist jedoch immer nur der Spieler, der seinen Ball anfasst. Der Zähler ist weder für das Aufheben, Identifizieren, noch für das Zurücklegen zuständig. 
Natürlich fällt eine Strafe für einen Verstoß nur an, wenn es sich um den Ball des Spielers handelte, denn ohne den richtigen Ball liegt auch kein Verstoß vor. 
Wenn ein vermeintlich „netter“ Zähler einen Ball für den Spieler identifiziert und danach in eine andere Lage bringt, z. B. oben auf ein Grasbüschel statt wie vorher tief hinein, zieht sich der Spieler dafür zwei Strafschläge für Spielen vom falschen Ort zu (vergl. Regel 20-7). Verbieten die Regeln dem Spieler eine bestimmte Handlung, so darf er dieses Verbot nicht umgehen, indem er einen Mitbewerber diese Handlung vornehmen lässt. 



 

13. Ball spielen wie er liegt

13.1 Allgemeines

Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, sofern die Regeln nichts anderes vorsehen. (Ball in Ruhe bewegt – siehe Regel 18.) 
Dies ist eine der ältesten und grundlegendsten Golfregeln überhaupt. Sich an ihr zu orientieren, wenn man sich etwaiger Rechte nicht sicher ist, kann kaum jemals falsch sein. Erst später in der Geschichte des Golfsport wurden z. B. die Erleichterungsverfahren der Regeln 23-28 ergänzt.

 

13.2 Lage, Raum des Stands oder Schwungs, oder Spiellinie verbessern

Ein Spieler darf nicht 
-- den Ort der Lage oder die Lage seines Balls, 
-- den Raum seines beabsichtigten Stands oder Schwungs, 
-- seine Spiellinie sowie eine angemessene Verlängerung dieser Linie über das Loch hinaus oder 
-- die Fläche zum Fallenlassen oder Hinlegen eines Balls 

durch eine der folgenden Handlungen verbessern oder verbessern lassen: 

-- einen Schläger auf den Boden drücken 
-- Bewegen, Biegen oder Brechen von irgendetwas, das wächst oder befestigt ist (eingeschlossen unbewegliche Hemmnisse sowie Gegenstände zum Bezeichnen von Aus), 
-- Schaffung oder Beseitigung von Bodenunebenheiten, 
-- Entfernen oder Niederdrücken von Sand, losem Erdreich, herausgeschlagener und wieder eingesetzter Grasnarbe, oder sonstigen eingesetzten Rasenstücken oder 
-- Entfernen von Tau, Reif oder Wasser. 
Jegliche Beschädigung oder Manipulation von Pflanzen oder anderen befestigten Gegenständen zur Verbesserung der Lage des Balls ist untersagt.

Dabei wird jedoch genau hinterfragt, ob die Handlung dem Spieler für seinen nächsten Schlag nutzt und ob z. B. der abgebrochene Ast oder das abgerissene Blatt tatsächlich eine Erleichterung darstellt. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Spielleitung. Einen einzeln stehenden Schilfhalm umzuknicken kann eine größere Erleichterung darstellen, als gleich mehrere Blätter an einem großen Busch mit einem Übungsschwung abzuschlagen. 

Raum des beabsichtigten Schwungs verbessern
Raum des beabsichtigten Schwungs verbessern
Verbesserung der Spiellinie bzw. der Lage des Balls. 

Jedoch zieht der Spieler sich keine Strafe zu, wenn dies vorkommt 
-- beim leichten Aufsetzen des Schlägers zum Ansprechen des Balls, 
-- bei redlichem Beziehen der Standposition, 
-- beim Spielen eines Schlags oder beim Rückschwung des Schlägers zum Schlag und der Schlag wird dann gemacht, 
-- bei der Schaffung oder Beseitigung von Bodenunebenheiten innerhalb des Abschlags oder beim Entfernen von Tau, Reif oder Wasser vom Abschlag, oder 
-- beim Entfernen von Sand und losem Erdreich oder beim Ausbessern von Schäden auf dem Grün (Regel 16-1). 

Ausnahme: Ball im Hindernis – siehe Regel 13-4. 
Das „redliche Beziehen der Standposition" bedeutet, dass der Spieler das Recht hat, sich zum Schlag an den Ball zu stellen, dies jedoch so machen muss, dass er so wenig wie möglich dabei verändert. 
Dies kann dazu führen, dass ein großer Ast zur Seite gebogen wird, aber dies darf nur mit dem Körper des Spielers (nicht mit Händen oder Füßen) und auf die Art und Weise geschehen, die diesen Ast am wenigsten aus seiner ursprünglichen Position bewegt. 
Der Spieler ist hier im Zweifel beweispflichtig, keinen Verstoß begangen zu haben, falls er nicht mit der nötigen Sorgfalt handelt.

 

13.3 Standposition herstellen

Ein Spieler ist berechtigt, die Füße fest aufzusetzen, wenn er seine Standposition bezieht, darf sich aber keine Standposition herstellen. 
Das Heruntertreten von Sand im Hang eines Bunkers fällt z. B. unter diese Regel (Bauen eines Standes). Auch das Stehen auf einer vom Spieler hingelegten Matte oder Knien auf einem Handtuch gilt als unerlaubtes Herstellen einer Standposition.

 

13.4 Ball im Hindernis, Unzulässige Handlungen 

Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler, bevor er einen Schlag nach einem Ball macht, der in einem Hindernis ist (gleich ob Bunker oder Wasserhindernis) oder der in einem Hindernis aufgenommen wurde und darin fallen gelassen oder hingelegt werden darf, nicht 

Im Hindernis gelten zusätzlich zu den grundlegenden Bestimmungen der Regel 13-1 und 13-2 weitere Einschränkungen. 
 Ball im Hindernis
 a) die Beschaffenheit des Hindernisses oder eines gleichartigen Hindernisses prüfen, 
a) „Beschaffenheit prüfen" bedeutet, vorsätzlich den Boden mit genau dieser Absicht zu testen.      
b) den Boden im Hindernis oder Wasser im Wasserhindernis mit seiner Hand oder einem Schläger berühren oder    b) Das Berühren des Sandes beim Hinlegen von Schlägern oder beim Kennzeichnen der Lage des Balls gilt nicht als „Berühren" im Sinne dieser Regel (s. Ausnahme 1 zu Regel 13-4).      
c) einen losen hinderlichen Naturstoff berühren oder bewegen, der im Hindernis liegt oder es berührt.    c) In Hindernissen soll über die sonst gültigen Regeln hinaus alles vermieden werden, was zu einer besseren Lage führt, da der Spieler hier vor eine andere Situation gestellt werden soll, als außerhalb des Hindernisses. Gerade, wenn lose hinderliche Naturstoffe im Hindernis nah an dem Ball liegen, ist äußerste Vorsicht geboten. Beim Schlag (Vorwärtsbewegung des Schlägers) dürfen sie zwar straflos berührt werden, beim Rückschwung oder Übungsschwung zieht sich der Spieler jedoch Strafe dafür zu.      
Ausnahmen: 
1. Vorausgesetzt, es geschieht nichts, was Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses oder Verbessern der Lage des Balls darstellt, ist es straflos, wenn der Spieler 
(a) den Boden oder lose hinderliche Naturstoffe in irgendeinem Hindernis oder Wasser in einem Wasserhindernis berührt infolge oder zur Vermeidung eines Sturzes, beim Fortbewegen eines Hemmnisses, beim Nachmessen oder Kennzeichnen der Lage, oder beim Wiedererlangen, Aufnehmen, Hinlegen oder Zurücklegen eines Balls nach einer Regel oder wenn er 
(b) seine Schläger in einem Hindernis hinlegt. 
1. Es kann nicht verlangt werden, dass ein Spieler sich beim Sturz in ein Hindernis der Gefahr einer Verletzung aussetzt, weil er den Boden des Hindernisses nicht mit der Hand oder dem Schläger berühren darf. 

 Zur Vermeidung eines Sturzes darf der Spieler sich mit dem Schläger abstützen. 

 Beim Kennzeichnen der Lage, Aufnehmen und Zurücklegen des Balls darf der Boden des Hindernisses berührt werden. 

2. Der Spieler darf jederzeit Sand oder Erdreich in einem Hindernis einebnen, sofern dies ausschließlich der Pflege des Platzes dient und nichts geschieht, was in Bezug auf seinen nächsten Schlag einen Verstoß gegen Regel 13-2 darstellen würde. Ist der Ball nach einem im Hindernis gespielten Schlag außerhalb des Hindernisses, so darf der Spieler Sand oder Erdreich ohne Einschränkung in dem Hindernis einebnen.    2. Diese im Jahr 2012 neue Regelung ist aus Gründen der Spielbeschleunigung eingeführt worden. Ein Regelverstoß wird hier erst angenommen, wenn der Spieler die Lage des Balls, den Raum des beabsichtigten Schwungs oder seine Standposition verbessert wird (s. Regel 13-2). 
Ein Spieler kann also nun seine Fußspur am Beginn des Bunkers harken, die er ggf. beim Aufnehmen der Harke gemacht hat und dann einige Meter weiter Richtung Grün ohne Strafe seinen Ball spielen.      
3. Wenn der Spieler einen Schlag aus einem Hindernis macht und der Ball kommt in einem anderen Hindernis zur Ruhe, so ist Regel 13-4a für alle nachfolgenden Handlungen in dem Hindernis, aus dem der Schlag 
gemacht wurde, nicht anwendbar. 

Anmerkung: Jederzeit, einschließlich beim Ansprechen und beim Rückschwung zum Schlag, darf der Spieler jedes Hemmnis, jede von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage, jederlei Gras, Busch, Baum oder Sonstiges, das wächst, mit einem Schläger oder sonst wie berühren. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel — Lochverlust; 
Zählspiel — Zwei Schläge. 

(Ball suchen – siehe Regel 12-1.) 
(Erleichterungsverfahren für einen Ball im Wasserhindernis – siehe Regel 26.) 
3. Beispiel: Spielt ein Spieler von einem Bunker in den nächsten Bunker, so darf er sofort den ersten Bunker harken (und damit die Beschaffenheit prüfen), obwohl sein Ball in einem „gleichartigen Hindernis" im Sinne der Regel 13-4 liegt. 

Es ist zwar erlaubt, Angewachsenes zu berühren, aber es muss natürlich darauf geachtet werden, dass beim Berühren nichts abbricht. Das würde einen Verstoß gegen Regel 13-2 (Lage, Raum des Stands oder Schwungs, oder Spiellinie verbessern) darstellen. 
 

14. Schlag nach dem Ball

14.1 Ehrlich nach dem Ball schlagen

Nach dem Ball muss ehrlich mit dem Schlägerkopf geschlagen und es darf nicht gestoßen, gekratzt oder gelöffelt werden. Obwohl als „Schlag" nach den Erklärungen in den Golfregeln nur die Vorwärtsbewegung des Schlägers gilt, muss doch wenigstens ein gewisser (kurzer) Rückschwung mit dem Schläger ausgeführt werden, damit die Bewegung als Schlag angesehen wird. 
Eine Bewegung ohne Schwung des Schlägers und/oder mit einem länger als üblich dauernden Ballkontakt ist kein Schlag.

 

14.2 Unterstützung

a) Körperliche Unterstützung oder Schutz gegen die Elemente 
Ein Spieler darf keinen Schlag machen während er körperliche Unterstützung oder Schutz gegen die Elemente annimmt. 
b) Position von Caddie oder Partner hinter dem Ball 
Ein Spieler darf keinen Schlag machen, wenn sein Caddie, sein Partner oder der Caddie des Partners auf oder dicht an der Verlängerung der Spiellinie oder Puttlinie hinter dem Ball Position bezogen hat.
Ausnahme: Es ist straflos, wenn der Caddie des Spielers, sein Partner oder der Caddie des Partners sich versehentlich auf oder dicht an der Verlängerung der Spiellinie oder Puttlinie hinter dem Ball befinden. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 14-1 oder 14-2: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

Beispiel: Man darf selbst einen Schirm beim Putten über sich halten, aber nicht einen Schirm von einem Caddie über sich halten lassen. Kurz gefasst: Alles, was der Spieler selbst anfasst oder anzieht, ist erlaubt. 

 

14.3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung

Der R&A behält sich vor, jederzeit die Regeln zu künstlichen Hilfsmitteln, ungebräuchlicher Ausrüstung und der ungebräuchlichen Verwendung von Ausrüstung zu ändern, sowie Auslegungen zu erlassen oder zu ändern, die diese Regeln betreffen. Ein Spieler, der Zweifel hat, ob die Verwendung eines Gegenstands gegen Regel 14-3 verstößt, sollte den R&A zurate ziehen. Ein Hersteller sollte dem R&A ein Muster von einem Gegenstand, der hergestellt werden soll, vorlegen, damit der R&A entscheiden kann, ob seine Verwendung während einer festgesetzten Runde dazu führen würde, dass ein Spieler gegen Regel 14-3 verstößt. Das Muster geht als Beleg in das Eigentum des R&A über. Versäumt der Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung ein Muster vorzulegen, oder, falls er ein Muster eingesandt hatte, hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass die Verwendung des Gegenstands gegen die Regeln verstoßen würde.    Über diese Regel steuert der Royal & Ancient GC of St. Andrews als oberste Regelinstanz weltweit, was neben Schläger und Ball an zulässigen Gegenständen vom Spieler auf der Runde benutzt werden darf. Grundgedanke der Regel ist, dass Golf ein Sport ist, in dem besonders zum Ausdruck kommen soll, wie gut ein Spieler im Wesentlichen ohne weitere technische Hilfsmittel den nächsten Schlag einschätzen kann. Auch zukünftig wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet sein, dass sich das Verhältnis von golferischem Können und technischer Unterstützung beim Spiel nicht grundlegend verändert. 

 Künstliche Hilfsmittel
 Ein Bleistift mit einer Messskala zum Schätzen von Entfernungen ist ein künstliches Hilfsmittel. 

Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler während einer festgesetzten Runde keinerlei künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung (für ausführliche Anforderungen und Auslegungen, siehe Anhang IV) benutzen oder irgendeine Ausrüstung in ungebräuchlicher Art und Weise verwenden:          
 Ein Bleistift mit einer Messskala zum Schätzen von Entfernungen ist ein künstliches Hilfsmittel. 

a) die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten; oder    a) Beispiel: Dies können Konstruktionen aus Gurten mit Klettverschlüssen sein, die die Arme in die richtige Schwungebene zwingen und dabei den Spieler bei der Ausübung seines Schwungs unerlaubt unterstützen. 

Auch das Musikhören o. ä. während der festgesetzten Runde wird als ein Mittel zur Spielunterstützung angesehen, da es dem Spieler helfen kann, sich besser konzentrieren (s. hierzu die Entscheidung 14-3/17).      
b) die den Zweck haben, Entfernungen oder Umstände abzuschätzen oder zu messen, die sein Spiel beeinflussen könnten; oder    b) Beispiel: Entfernungsmesser aller Art (s. Anmerkung zu Regel 14-3), oder sogar Zählkarten oder Bleistifte mit daran angebrachten Maßeinheiten, die das Einschätzen der Entfernung zur Fahne erleichtern.      
c) die ihm beim Halten des Schlägers von Nutzen sein könnten, außer dass 
(I) einfache Handschuhe getragen werden dürfen; 
(II) Harz, Puder und Trocknungs- oder Befeuchtungsmittel benutzt werden dürfen; und 
(III) ein Hand- oder Taschentuch um den Griff gewickelt werden darf.    c) Beispiel: Geformte Griffe oder Handschuhe, die die Finger zusammenhalten oder am Schlägergriff fixieren.      
Ausnahmen: 
1. Ein Spieler begeht keinen Verstoß gegen diese Regel, wenn 
(a) die Ausrüstung oder das Hilfsmittel dafür bestimmt ist oder den Einfluss hat, ein gesundheitliches Problem zu mildern, 
(b) der Spieler berechtigte gesundheitliche Gründe hat, diese Ausrüstung oder dieses Hilfsmittel zu benutzen und 
(c) die Spielleitung davon überzeugt ist, dass deren Benutzung dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern gibt. 

1. a) Hierunter fallen z. B. Manschetten gegen einen „Golfarm" oder Einlagen für die Schuhe, Prothesen oder Brillen. 
b) Eine Erlaubnis, spezielle Hilfsmittel aus gesundheitlichen Gründen einzusetzen, ist keine dauerhafte oder allgemein gültige Erlaubnis. Ein Golfclub kann einem Spieler für seinen Heimatplatz die Benutzung eines Geräts erlauben, aber dadurch gilt die Erlaubnis nicht automatisch auf anderen Plätzen. (S. auch Anpassung der Golfregeln für Spieler mit Behinderung, Ziffer 12 Spiel- und Wettspielhandbuch des DGV) 

Unzulässige Verwendung einer Flasche mit Wasser zum Anzeigen der Neigung des Grüns. 

2. Ein Spieler begeht keinen Verstoß gegen diese Regel, wenn er Ausrüstung in herkömmlich akzeptierter Art und Weise benutzt. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 14-3: 
Disqualifikation.    2. Natürlich darf jede zulässige Ausrüstung für den Zweck benutzt werden, für den sie produziert wurde. Ein Handwärmer darf die Hände wärmen, aber er darf nicht benutzt werden, Golfbälle anzuwärmen. Ein weiteres Beispiel für einen unerlaubten Verwendungszweck ist der Gebrauch einer Getränkeflasche als Wasserwaage auf dem Grün, damit der Spieler den Break besser lesen kann.      
Anmerkung: 
Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die Spielern die Benutzung von Geräten erlaubt, die ausschließlich die Entfernung messen oder abschätzen.    Anm.: Achtung: Ohne Platzregel sind Entfernungsmesser jeder Art verboten! 

Der Deutsche Golf Verband e. V. hat für seine Verbandswettspiele ab dem Jahr 2012 die Benutzung von Entfernungsmessern erlaubt. Dies bedeutet nicht, dass diese Geräte automatisch in allen Golfclubs zugelassen sind. Jede Spielleitung bzw. jede Golfanlage entscheidet dies für sich selbst mit einer entsprechenden Platzregel. 

 

14.4 Ball öfter als einmal treffen

Trifft der Schläger eines Spielers im Verlauf eines Schlags den Ball öfter als einmal, so muss er den Schlag zählen und einen Strafschlag hinzuzählen, d. h. sich insgesamt zwei Schläge anrechnen. Um diese Regel gibt es viel Verwirrung, da verschiedentlich und fälschlich der zweite Ballkontakt als Schlag mitgezählt wird. Das zweite Treffen des Balls ist jedoch kein Schlag, da der Spieler während der Schlagbewegung nicht die Absicht hat, sofort noch einmal den Ball in Bewegung zu schlagen. Die Absicht, den Ball zu schlagen, ist aber eine Voraussetzung, damit die Erklärung „Schlag" im Sinne der Golfregeln erfüllt ist.

 

14.5 Spielen eines Balls in Bewegung

Ein Spieler darf keinen Schlag nach seinem Ball machen, solange sich sein Ball bewegt. 

Ausnahmen: 
- Ball fällt vom Tee – Regel 11-3. 
- Ball öfter als einmal getroffen – Regel 14-4. 
- Ball bewegt sich im Wasser – Regel 14-6. 

Beginnt sich der Ball erst zu bewegen, nachdem der Spieler den Schlag oder den Rückschwung seines Schlägers zum Schlag begonnen hat, so hat er sich nach dieser Regel keine Strafe für Spielen eines Balls in Bewegung zugezogen, ist aber nicht befreit von Strafe, die er sich zugezogen hat nach den Regeln: 
- Ball in Ruhe durch Spieler bewegt – Regel 18-2a. 
- Ball in Ruhe bewegt sich nach Ansprechen – Regel 18-2b. 
(Ball absichtlich von Spieler, Partner oder Caddie abgelenkt oder aufgehalten – siehe Regel 1-2.) 
Schon Regel 13-1 bestimmt, dass im Golf nur „liegende" (in Ruhe befindliche) Bälle gespielt werden. Wäre etwas anderes erlaubt, hätte der Spieler (vor allem auf dem Grün) die Wahl, seinen Ball in einem Moment aufzuhalten bzw. erneut zu schlagen, der ihm den größtmöglichen Vorteil bietet. 

Die Ausnahmen beziehen sich auf nicht vorhersehbare Fälle oder (im Wasser) auf einen Fall, im dem der Ball nicht in absehbarer Zeit zur Ruhe kommt.

 

14.6 Ball bewegt sich im Wasser 

Bewegt sich ein Ball im Wasser in einem Wasserhindernis, so darf der Spieler straflos einen Schlag machen, aber seinen Schlag nicht verzögern, damit Wind oder Strömung den Ort der Lage des Balls verbessern könnten. Ein Ball, der sich im Wasser in einem Wasserhindernis bewegt, darf aufgenommen werden, wenn der Spieler sich entscheidet, nach Regel 26 zu verfahren. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 14-5 ODER 14-6: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

Golfregeln

1. Das Spiel

1.1Allgemeines

Golf spielen ist, einen Ball mit einem Schläger durch einen Schlag oder aufeinander folgende Schläge in Übereinstimmung mit den Regeln vom Abschlag in das Loch zu spielen. Der wesentliche Teil dieses Satzes lautet „in Übereinstimmung mit den Regeln". Unter Einhaltung der Regeln wird aus bloßem „Bälle schlagen" Golf. Wer nicht nach den Regeln spielt, spielt irgendein Spiel, jedoch kein Golf. Ein sportlicher Vergleich, z. B. in einem Wettspiel, ist nur dann möglich, wenn alle Teilnehmer alle Regeln einhalten. Andernfalls sind die Ergebnisse nicht vergleichbar und macht z. B. eine Siegerehrung sinnlos. In Privatrunden mag es nicht so wichtig erscheinen, auf die Regeln zu achten. Trotzdem sollte man auch hier stets die Regeln beachten, solange man nicht bloß zu Trainingszwecken, und ohne ein Ergebnis zu zählen, spielt. Das Golfspiel ohne Beachtung der Regeln oder nur nach „angenehmen Regeln" darf niemals zur Gewohnheit werden.


1.2 Beeinflussung der Bewegung des Balls oder Abänderung physischer Bedingungen

Kein Spieler darf 

I) eine Handlung mit der Absicht durchführen, die Bewegung eines Balls im Spiel zu beeinflussen, oder 
II) physische Bedingungen mit der Absicht abändern, das Spielen eines Lochs zu beeinflussen. 

Ausnahmen: 
1. Eine Handlung, die ausdrücklich nach einer anderen Regel gestattet oder untersagt ist, unterliegt dieser anderen Regel, nicht Regel 1-2. 
2. Dient eine Handlung ausschließlich der Pflege des Platzes, ist dies kein Verstoß gegen Regel 1-2.
* STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 1-2: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
*) Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Regel 1-2 darf die Spielleitung die Strafe der Disqualifikation verhängen. 

Anmerkung 1: Ein Spieler hat einen schwerwiegenden Verstoß gegen Regel 1-2 begangen, wenn die Spielleitung der Meinung ist, dass die Handlung, durchgeführt unter Verstoß gegen diese Regel, ihm oder einem anderen Spieler einen bedeutenden Vorteil, oder einem anderen Spieler, außer seinem Partner, einen bedeutenden Nachteil verschafft hat. 

Anmerkung 2: Außer bei einem schwerwiegenden Verstoß im Zählspiel, der zur Disqualifikation führt, muss ein Spieler bei einem Verstoß gegen Regel 1-2, der sich auf die Bewegung seines eigenen Balls bezieht, den Ball von dort spielen, wo er angehalten wurde, oder, falls der Ball abgelenkt wurde von dort, wo er zur Ruhe kam. Wurde die Bewegung des Balls eines Spielers von einem Mitbewerber oder etwas anderem Nicht-zum-Spiel-Gehörigen absichtlich beeinflusst, gilt für den Spieler Regel 1-4 (siehe Anmerkung zu Regel 19-1). 

Weder die Lage eines zur Ruhe gekommen Balls darf beeinflusst werden, noch die Bewegung eines gerade geschlagenen oder fallen gelassenen Balls. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Golfbag auf das Grün zu legen, um die Puttlinie vom starken Wind abzuschirmen oder neben dem am Loch liegenden Ball auf und ab zu hüpfen, in der Hoffnung, der Ball fällt durch die Erschütterung doch noch ins Loch. 

Regel 1-2 betrifft überwiegend absichtliche Handlungen, um Lage oder Bewegung eines Balls zu beeinflussen. 

Eine Ausnahme gilt, wenn der Ball beim Droppen den Spieler oder seine Ausrüstung trifft. Dieser Fall wird durch Regel 20-2 geregelt. 

Im Fall eines vorsätzlichen Regelverstoßes ist sowohl die Disqualifikation nach Regel 1-2 (schwerwiegender Fall) möglich, als auch die Disqualifikation nach Regel 33-7 (schwerwiegender Verstoß, grob unsportlich). 
Dies können Fälle sein, in denen ein Spieler vorsätzlich den Ball eines Mitbewerbes aufnimmt, damit dieser seinen Ball nicht findet, oder ein Etiketteverstoß, der andere gefährdet oder den Platz beschädigt (Schläger über andere Spieler werfen oder den Putter ins Grün schlagen). 


1.3 Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln

Spieler dürfen nicht übereinkommen, die Anwendung irgendeiner Regel auszuschließen oder irgendeine Strafe außer Acht zu lassen. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 1-3: 
Lochspiel – Disqualifikation beider Parteien 
Zählspiel – Disqualifikation beteiligter Bewerber 

(Übereinkunft zum Spielen außer Reihenfolge im Zählspiel – siehe Regel 10-2c.)    Wer sich gemeinsam vorsätzlich außerhalb der gültigen Regeln bewegt, hat keinen Anspruch darauf, dass sein Ergebnis mit dem anderer Spieler verglichen und gewertet wird. Er hat in einem Wettspiel, das zum Ziel hat, unter fairen (und gleichen!) Bedingungen den besten Spieler zu ermitteln, nichts zu suchen. 

„Übereinkunft“ bedeutet, dass schon die Vereinbarung für sich genommen einen Regelverstoß darstellt, auch wenn die Spieler gar nicht in die Situation kommen, wie besprochen zu handeln. 

In Privatrunden wird zur Vereinfachung des Spiels gelegentlich vereinbart, kurze Putts auch im Zählspiel zu schenken oder einfach einen Ball fallen zu lassen, wo der ursprüngliche Ball verloren wurde. So lange niemand bei einem solchen Spiel den Anspruch auf ein nach den Regeln erzieltes Ergebnis erhebt oder diese Runde nicht zur Berechnung einer neuen Vorgabe herangezogen wird, ist dagegen ausnahmsweise nichts einzuwenden. 


1.4 Nicht durch Regeln erfasste Einzelheiten 

Wird irgendeine strittige Einzelheit nicht durch die Regeln erfasst, so sollte nach Billigkeit entschieden werden. Diese Regel ist nicht dazu da, anders zu entscheiden, falls einem die anwendbare Regel „nicht gefällt", sondern nur für Fälle, die wirklich außerhalb des von den Regeln behandelten Rahmens liegen. Deshalb muss zuerst immer sorgsam geprüft werden, ob die Regeln eine Antwort auf den Fall geben. 

In den Decisions zu Regel 1-4 finden sich so u. a. Entscheidungen zum Spiel, wenn ein Vogelnest durch den Schlag beschädigt würde, der Spieler durch eine Klapperschlange oder ein Bienennest gefährdet würde oder wie zu verfahren ist, wenn ein Spieler mehrfach gegen verschiedene Regeln verstößt. 

Es empfiehlt sich dringend, als Spielleitung solche Entscheidungen ausführlich zu beraten und nicht spontan alleine zu entscheiden. 
 

2. Das Lochspiel

2.1 Allgemeines

Ein Spiel besteht aus einer Partei, die, wenn nicht von der Spielleitung anders bestimmt, über die festgesetzte Runde gegen eine andere Partei spielt. Im Lochspiel wird lochweise gespielt. Sofern die Regeln nichts anderes bestimmen, gewinnt ein Loch diejenige Partei, die mit weniger Schlägen ihren Ball einlocht. Im Vorgabespiel gewinnt das niedrigere Nettoergebnis das Loch. 
Der Stand des Lochspiels wird durch die Begriffe „so viele Löcher auf“, „gleich (all square)“ und „so viele Löcher zu spielen“ ausgedrückt. Eine Partei ist „dormie“, wenn sie so viele Löcher auf ist, wie noch zu spielen sind. Lochspiel ist die ursprüngliche Form, in der Golf zuerst gespielt wurde. 
Es wird kein absolutes Ergebnis notiert, sondern nur ein Saldo aus den gewonnenen Löchern der (beiden) Spieler gebildet, aus dem zu ersehen ist, wer führt und wann ein Spiel zu Ende ist (wenn ein Spieler mehr Löcher im Vorsprung ist als noch zu spielen sind). 
Merke: Bei einem Gleichstand +/-0 („Square") ist zu unterscheiden, dass es während der Runde (wenn das Endergebnis noch nicht feststeht) als Spielstand nur „square" heißt. Die Bezeichnung „all square" drückt einen Gleichstand nach Ende der festgesetzten Runde (z. B. 18 Löchern) aus. Hinweis: „Stableford" (Regel 32) ist kein „Lochspiel", sondern ein lochweise gewertetes Zählspiel (vergl. Regel 32-1b). 

 

2.2 Halbiertes Loch

Ein Loch ist halbiert, wenn beide Parteien mit der gleichen Schlagzahl einlochen. Hat ein Spieler eingelocht und kann sein Gegner mit einem Schlag halbieren, der Spieler zieht sich jedoch nach dem Einlochen eine Strafe zu, so ist das Loch halbiert. Wenn ein Spieler das Loch schon beendet hat, sein Gegner jedoch noch nicht, so wird das Loch geteilt, falls der erste Spieler nach Beendigung des Lochs einen Regelverstoß begeht. Hat also ein Spieler auf einem Loch eine „4" gespielt und sein Gegner liegt mit drei Schlägen am Loch, so führt ein Regelverstoß des Spielers keinesfalls mehr zum Lochverlust. 
Extremes Beispiel: Der Spieler, der an einem Par 3 als erster abschlägt, spielt ein Hole-in-One. Bevor sein Gegner abschlagen kann, erteilt der Spieler ihm Belehrung (z. B. „Bei dem Gegenwind brauchst Du mindestens ein Eisen mehr.“) Der Gegner braucht in dem Fall nicht mehr abzuschlagen, denn aufgrund der Äußerung des ersten Spielers ist das Loch geteilt, da er nur einen Schlag zurücklag. 

Weitere Regelverstöße eines Spielers, der das Loch schon beendet hat, könnten z. B. eine falsche Auskunft über die Schlagzahl sein oder ein versehentliches Bewegen des gegnerischen Balls. 
 

2.3 Gewinner im Lochspiel

Ein Lochspiel ist gewonnen, wenn eine Partei mit mehr Löchern führt als noch zu spielen sind. Zur Entscheidung bei Gleichstand darf die Spielleitung eine festgesetzte Runde um so viele Löcher verlängern, wie erforderlich sind, bis das Lochspiel gewonnen ist. Geht ein Lochspiel ins Stechen, so legt die Ausschreibung fest, wie dieses aussieht. Üblicherweise wird Loch für Loch gespielt, bis einer der beiden Spieler ein Loch gewonnen hat, aber es wäre auch eine Wiederholung des Spiels über die festgesetzte Runde möglich. Wird netto gespielt, so erhält der Spieler mit der höheren Vorgabe im Stechen an den gleichen Löchern seine Vorgabenschläge wie auf der festgesetzten Runde (z. B. 18 Löchern). 
 

2.4 Schenken des Lochspiels, des Lochs oder des nächsten Schlags

Ein Spieler darf ein Lochspiel jederzeit vor Beginn oder Abschluss des Lochspiels schenken.  Ein Spieler darf ein Loch jederzeit vor Beginn oder Abschluss des Lochs schenken. Ein Spieler darf seinem Gegner jederzeit den nächsten Schlag schenken, vorausgesetzt der Ball des Gegners ist zur Ruhe gekommen. Der Ball gilt als vom Gegner mit seinem nächsten Schlag eingelocht und jede Partei darf den Ball entfernen.  Ein Schenken darf weder zurückgewiesen noch widerrufen werden. (Ball ragt über den Lochrand hinaus – siehe Regel 16-2.)    „Schenken" bedeutet, dass der Gegner so überzeugt davon ist, der Spieler würde den nächsten Schlag einlochen können oder das Loch mit Sicherheit in weniger Schlägen beenden, dass er ihm die Ausführung des Schlags erlässt oder das ganze Loch schenkt. Gezählt wird der Schlag natürlich trotzdem. Dies geht nur im Lochspiel, da dort alle gegeneinander spielenden Parteien unmittelbar anwesend sind. Das Schenken eines Schlages ist im Lochspiel möglich, da das so erzielte Ergebnis sich nur auf den Spielstand zwischen den beiden Gegnern auswirkt. Im Zählspiel (einschließlich Stableford) ist dies nicht möglich, da der Spieler sein Ergebnis nicht nur mit einem einzelnen anderen Spieler vergleicht, sondern mit allen Wettspielteilnehmern. Auch in einer vorgabenwirksamen Privatrunde geht dies nicht, da durch das Schenken das Ergebnis verfälscht würde. 
Merke: Spielt ein Spieler trotz „schenken" dennoch seinen Schlag, so hat dies für das Lochergebnis keine Bedeutung. Er darf so handeln, und diese Schläge sind auch keine „Übungsschläge" im Sinne von Regel 7-2 .

 

2.5 Zweifel oder Streit über Spielweise; Beanstandungen

Entstehen im Lochspiel zwischen den Spielern Zweifel oder Streit, so kann ein Spieler eine Beanstandung erheben. Ist kein befugter Vertreter der Spielleitung binnen angemessener Frist erreichbar, so müssen die Spieler das Lochspiel ohne Verzögerung fortsetzen. Eine Beanstandung wird von der Spielleitung nur berücksichtigt, wenn diese rechtzeitig erhoben wurde und der beanstandende Spieler dabei seinem Gegner mitgeteilt hatte, 
I) dass er eine Beanstandung erhebt oder dass er eine Regelentscheidung verlangt, und 
II) auf welche Tatsachen sich die Beanstandung oder Regelentscheidung stützt.
Da ein Lochspiel ein unmittelbarer Vergleich von nur zwei Spielern oder Parteien ist und nach Regel 6-1 jeder Spieler selbst dafür verantwortlich ist, die Regeln zu kennen, darf ein Spieler über den Regelverstoß seines Gegners hinwegsehen. Merke: Im Zählspiel ist der Zähler verpflichtet, jeden Regelverstoß beim Aufschreiben der Ergebnisse und vor dem Einreichen der Zählkarte bei der Spielleitung zu berücksichtigen. Eine Beanstandung muss rechtzeitig erhoben werden. Hier geht es um die richtige Stelle zum Fallenlassen des Balls. 

Die Beanstandung gilt als rechtzeitig erhoben, wenn nach Feststellen von Umständen, die Anlass für eine Beanstandung sind, der Spieler seine Beanstandung erhebt, 
I) bevor irgendein an dem Lochspiel beteiligter Spieler am nächsten Abschlag abschlägt, oder, 
II) sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle an dem Lochspiel beteiligten Spieler das Grün verlassen, oder 
III) die Umstände, die Anlass für die Beanstandung sind, festgestellt wurden, nachdem alle Spieler des Lochspiels das Grün des letzten Loches verlassen haben und bevor das Ergebnis des Lochspiels offiziell bekanntgegeben wurde. 

Eine Beanstandung, die sich auf ein bereits gespieltes Loch des Lochspiels bezieht, darf von der Spielleitung nur berücksichtigt werden, wenn sie auf Tatsachen beruht, die dem beanstandenden Spieler zuvor unbekannt waren, und ihm von einem Gegner eine falsche Auskunft (Regeln 6-2a oder 9) erteilt wurde. Eine solche Beanstandung muss rechtzeitig erfolgen. 

Nach offizieller Bekanntgabe des Ergebnisses darf eine Beanstandung durch die Spielleitung nicht berücksichtigt werden, es sein denn, sie ist davon überzeugt, dass 
I) die Beanstandung auf Tatsachen beruht, die dem beanstandenden Spieler bis zum Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses nicht bekannt waren, 
II) dem beanstandenden Spieler von einem Gegner falsche Auskunft gegeben wurde, und 
III) der Gegner wusste, dass er falsche Auskunft gab. Eine solche Beanstandung muss ohne zeitliche Einschränkung berücksichtigt werden. 

Anmerkung 1: Ein Spieler darf über einen Regelverstoß seines Gegners hinwegsehen, sofern es keine Übereinkunft der Parteien gibt, eine Regel nicht anzuwenden (Regel 1-3). 

Anmerkung 2: Im Lochspiel darf ein Spieler, der im Zweifel ist, welches seine Rechte sind oder wie er zu verfahren hat, das Loch nicht mit zwei Bällen beenden.    Man kann nun keine Reklamationen „sammeln", sondern muss eine Beanstandung erheben, bevor am nächsten Loch abgeschlagen wird. Dies soll dazu führen, dass jeder Spieler sich jederzeit über den Stand des Lochspiels im Klaren ist. 
Ist eine strittige Situation nicht zu klären, so muss der Spieler verfahren, wie er es für richtig hält und den Fall anschließend von der Spielleitung entscheiden lassen. Es kann dann z. B. sein, dass einer der Spieler meint, der Stand des Lochspiel sei „square", während der andere unter dem Gedanken spielt, er läge „1 auf".

 

2.6 Grundstrafe

Sofern nichts anderes vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Lochspiel Lochverlust. Die Grundstrafe des Lochverlusts im Lochspiel wird überall dort angewandt, wo es im Zählspiel für den gleichen Verstoß zwei Strafschläge gäbe. Ausnahmen gibt es nur in Regel 9 "Auskunft über Schlagzahl" (im Zählspiel straflos) und 11 "Abschlag" (im Lochspiel straflos). Die Grundstrafe im Zählspiel (2 Strafschläge) findet sich parallel hierzu in der Regel 3-5. 
 

3. Das Zählspiel

3.1 Allgemeines; Gewinner

Ein Zählwettspiel besteht aus Bewerbern, die jedes Loch einer oder mehrerer festgesetzten Runde oder Runden beenden und die für jede Runde eine Zählkarte einreichen, auf der eine Bruttoschlagzahl für jedes Loch eingetragen ist. Jeder Bewerber spielt gegen jeden anderen Bewerber in dem Wettspiel. 
Gewinner ist derjenige Bewerber, der für die festgesetzte(n) Runde(n) die wenigsten Schläge benötigt. 
In einem Wettspiel mit Vorgabe ist der Bewerber mit dem niedrigsten Netto-Ergebnis für die festgesetzte(n) Runde(n) der Gewinner.    Das Zählspiel ist ein Wettspiel, bei dem sich gleichzeitig mehrere Spieler miteinander vergleichen können, während dies beim Lochspiel auf maximal vier Spieler (zwei Parteien) begrenzt ist. Auch „Stableford" und „Gegen Par" (Regel 32) sind Zählspiele. 
Aus der Erklärung „Gewinner" ergibt sich, dass man einem Sieger den Preis nicht vorenthalten sollte, wenn dieser bei der Siegerehrung fehlt. Auch wenn es als unsportlich angesehen wird, einer Siegerehrung unentschuldigt fern zu bleiben, sollte man nur Sanktionen z. B. für folgende Wettspiele aussprechen, aber keine, die einen für die erlangte Platzierung ausgeschriebenen Preis betrifft.

 

3.2 Nicht eingelocht

Locht ein Bewerber an irgendeinem Loch nicht ein und behebt seinen Fehler nicht, bevor er einen Schlag vom nächsten Abschlag macht, bzw., sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün verlässt, so ist er disqualifiziert.    Im Zählspiel nach Regel 3 ist es erforderlich, an jedem Loch der festgesetzten Runde ein Ergebnis in Form einer Schlagzahl zu notieren. Ohne ein solches Ergebnis auf der Zählkarte versäumt es der Spieler, die Grundvoraussetzung für das Spiel zu erfüllen. Er ist disqualifiziert, was kein Makel ist, sondern hier nur bedeutet, dass seine Karte nicht gewertet werden kann.
 

3.3 Zweifel über Spielweise

a) Verfahren 
Im Zählspiel darf ein Bewerber, der beim Spielen eines Lochs im Zweifel ist, welches seine Rechte sind oder wie er zu spielen hat, straflos das Loch mit zwei Bällen beenden. 

Nach Entstehen der Lage, die den Zweifel hervorruft, muss der Bewerber vor jeder weiteren Handlung seinem Zähler oder einem Mitbewerber ankündigen, dass er zwei Bälle spielen will und welcher Ball gelten soll, sofern es die Regeln gestatten. 

Der Bewerber muss, bevor er seine Zählkarte einreicht, den Sachverhalt der Spielleitung melden. Versäumt er dies, so ist er disqualifiziert. 

Nach Regel 6-1 ist der Spieler zwar dafür verantwortlich, die Regeln zu kennen, aber Regel 3-3 gesteht ihm zu, im Fall eines Zweifels einen zweiten Ball zu spielen. 
Dies muss er unbedingt vorher ankündigen, da sonst der Eindruck entstehen kann, er würde einen neuen Ball spielen, der den ersten Ball ersetzt und nicht einen „parallelen" Ball, von dem er nicht weiß, ob dieser oder der andere zählt. 
Es ist ebenfalls nötig, dass der Spieler vorher sagt, welcher Ball nach Beendigung des Lochs zählen soll. Die Gefahr wäre sonst zu groß, sich hinterher den besseren von beiden zu wünschen. Die Regel soll aber nicht den besseren, sondern den richtigen von zwei Bällen ermitteln helfen. 
Dass auch bei gleichen Ergebnissen die Spielleitung informiert werden muss, liegt daran, dass u. U. der eine Ball nicht zählbar ist, aber zu dem anderen noch eine Strafe hinzukommt, von der der Spieler noch nichts wusste. Er war sich ja immerhin unsicher über die Anwendung der Regeln, also kann man nicht einfach durch zwei gleiche Ergebnisse annehmen, nun sei alles richtig gemacht worden. 
 
Anmerkung: Handelt der Bewerber, bevor er sich mit der zweifelhaften Situation befasst, so ist Regel 3-3 nicht anwendbar. 
Das Ergebnis mit dem ursprünglichen Ball zählt, oder, wenn der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Bälle ist, zählt das Ergebnis mit dem zuerst ins Spiel gebrachten Ball, auch wenn die Regeln das Verfahren mit diesem Ball nicht zulassen. Der Bewerber zieht sich jedoch keine Strafe für das Spielen eines zweiten Balls zu und Strafschläge, die ausschließlich beim Spielen des zweiten Balls anfielen, werden nicht zu seinem Ergebnis hinzugezählt. 
Beispiel: Der Spieler entschließt sich, einen Ball aus Boden in Ausbesserung zu spielen, trifft den Ball schlecht und kommt nur einige Meter weiter. 
Nun kann er nicht mehr behaupten, er wisse nicht, ob man dort straflose Erleichterung bekommen hätte und dafür einen Regelball spielen, denn die Situation war ihm bereits vor seinem Schlag aus dem Boden in Ausbesserung bekannt. 
 
b) Schlagzahl für das Loch 
(I) Ist nach den Regeln die Spielweise mit dem Ball zulässig, den der Bewerber im Voraus ausgewählt hatte, so gilt die Schlagzahl mit dem ausgewählten Ball als seine Schlagzahl für das Loch. Anderenfalls gilt die Schlagzahl mit dem anderen Ball, wenn die Regeln das mit diesem Ball gewählte Verfahren erlauben. 
(I) Das hört sich erst einmal recht spielerfreundlich an. Dem Wunsch des Spielers wird nach Möglichkeit stattgegeben. Es muss jedoch Allen vorher klar sein, dass dies dann auch die höhere von zwei Schlagzahlen bedeuten kann oder dass zu der Schlagzahl noch eine vorher nicht bekannte Strafe hinzukommen könnte. 

Wem dies nun wenig spielerfreundlich vorkommt, der muss sich hier in der Regel 3 nun das erste Mal damit befassen, dass die Regeln für das Zählspiel zwar immer den betroffenen Spieler, aber gleichzeitig die Interessen aller anderen Wettspielteilnehmer berücksichtigen, die nicht in der jeweiligen Regelsituation waren. 

 
(II) Versäumt der Bewerber, im Voraus anzukündigen, dass er das Loch mit zwei Bällen beenden will oder welcher Ball gelten soll, so gilt die Schlagzahl mit dem ursprünglichen Ball, vorausgesetzt, er wurde in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt. Ist der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Bälle, gilt der erste ins Spiel gebrachte Ball, vorausgesetzt, er wurde in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt. Anderenfalls gilt die Schlagzahl mit dem anderen Ball, wenn die Regeln das mit dem anderen Ball gewählte Verfahren erlauben. 
(II) Diese Ziffer betrifft den Fall, in dem der Spieler sich vorher nicht klar geäußert hat. Zur Klarstellung, welcher Ball zählen soll, ist eine eindeutige Aussage des Spielers nötig. Eindeutig ist alles, was man nicht mit den Worten „Aber das hat er doch damit gemeint..." erst rechtfertigen muss. 

 
Anmerkung 1: Spielt ein Bewerber einen zweiten Ball nach Regel 3-3, so werden Schläge, die nach Anwenden dieser Regel mit dem Ball anfielen, der nicht gewertet wird, nicht gezählt, und Strafschläge, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen, bleiben außer Betracht. 

Anmerkung 2: Ein nach Regel 3-3 gespielter zweiter Ball ist kein provisorischer Ball nach Regel 27-2. 

Ist der nicht gewertete Ball zwischendurch vom Spieler bewegt worden, für unspielbar gehalten worden oder anderweitig exklusiv für diesen Ball eine Strafe angefallen (z. B. Schläger im Bunker aufgesetzt), so zählen diese Strafen nur, wenn der dazu gehörige Ball auch zählt.
 

3.4 Regelverweigerung

Weigert sich ein Bewerber, einer Regel nachzukommen, die eines anderen Bewerber Rechte berührt, so ist er disqualifiziert. 
Beispiel: Der Mitbewerber weigert sich, einen Ball aufzuheben, der das Spiel des Spielers stört. 

 

3.5 Grundstrafe

Sofern nichts anderes vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Zählspiel zwei Schläge. Dies ist auch die Strafe, die jeweils angewandt wird, falls ein Golfclub keine ausdrückliche Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel aufgeführt hat.

 

4. Schläger und Ball

4.1 Form und Machart von Schlägern

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist, sollte den R&A zurate ziehen. Ein Hersteller sollte dem R&A ein Muster des Schlägers, der hergestellt werden soll, vorlegen, damit der R&A entscheiden kann, ob der Schläger in Einklang mit den Regeln steht. Jedes dem R&A übersandte Muster geht als Belegstück in dessen Eigentum über. Versäumt ein Hersteller, vor der Herstellung und/oder Vermarktung eines Schlägers ein Muster vorzulegen oder, falls er ein Muster eingesandt hatte, hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass der Schläger als nicht mit den Regeln in Einklang stehend erklärt wird.    Nicht jeder Schläger ohne eine „TÜV-Plakette" des Royal & Ancient Golfclub of St.Andrews (R&A) ist unzulässig, aber Zweifel sind in diesen Fällen durchaus angebracht. 

So gibt es neben den Drivern, die auf die Einhaltung des maximalen „Trampolineffekts" der Schlagfläche getestet wurden, auch andere Driver-Modelle, die ebenfalls die Bedingungen erfüllen würden, aber nicht zum Test eingesandt wurden. Sie fehlen dann auf der „List of Conforming Driver Heads". Wird in der Ausschreibung eines Wettspiels nicht verlangt, dass ein Driver von dieser Liste gespielt wird, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils auch der nicht geprüfte Schläger als regelkonform. Merke: Bei Verbandswettspielen ist die o. g. Liste immer in Kraft gesetzt.    
Der Kopf dieses Drivers ist eindeutig größer als die erlaubten 460 ccm. 

a) Allgemeines 
Die Schläger des Spielers müssen dieser Regel sowie den Einzelvorschriften und Auslegungsbestimmungen des Anhangs II entsprechen. 
Anmerkung: Die Spielleitung kann in den Wettspielbestimmungen (Regel 33-1) verlangen, dass jeder Driver, den der Spieler mit sich führt, einen Schlägerkopf haben muss, der durch Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) bezeichnet und in der aktuellen „List of Conforming Driver Heads“, die vom R&A herausgegeben wird, aufgeführt ist. 

b) Abnutzung und Abänderung 
Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit den Regeln in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen Gebrauch. Jeder absichtlich veränderte Teil eines Schlägers gilt als neu und und muss in dem abgeänderten Zustand den Regeln entsprechen.    Anhang II (Form von Schlägern) ist im Offiziellen Regelbuch und auch in der entsprechenden hier zum Download verfügbaren Datei enthalten. Nach Regel 33-1 („Die Spielleitung muss die Bedingungen festlegen, unter denen ein Wettspiel gespielt wird.“) kann die Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads" in Kraft setzen. Bei Verbandswettspielen ist das üblich, für Clubwettspiele wird es jedoch nicht empfohlen. Verschleiß ist also kein Regelverstoß. Wer dem Verschleiß jedoch mit einer Feile oder anderem Werkzeug nachhilft, für den gilt der zweite Teil dieses Absatzes. 

 

4.2 Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff

a) Veränderte Spieleigenschaften 
Während einer festgesetzten Runde dürfen die Spieleigenschaften eines Schlägers weder durch Abänderung noch auf irgendeine sonstige Weise absichtlich verändert werden. 
b) Fremdstoff 

Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an der Schlagfläche angebracht werden, die Bewegung des Balls zu beeinflussen. 
Kurz gesagt: Während des Spiels wird nicht gebastelt und auch nichts ergänzt. 
Nicht selten sieht man Spieler mit Testschlägern aus dem Golfshop, bei denen der Kopf und die Schlagfläche zur Schonung mit Klebeband oder Folie abgedeckt wurden. Diese „Beschichtung" des Schlägerkopfs schadet zwar dem Schläger weniger, aber dafür hat der Spieler den maximalen Schaden, wenn er einen so abgeklebten Schläger z. B. im Wettspiel einsetzt: Diese unzulässige Veränderung führt zur Disqualifikation.      
* STRAFE FÜR DAS MITFÜHREN EINES ODER MEHRERER SCHLÄGER DIE NICHT MIT REGEL 4-1 oder 4-2 IN EINKLANG STEHEN, OHNE DIESE ZU SPIELEN: 
Lochspiel – Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. 
Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde (zwei Schläge für jedes der ersten beiden Löcher, bei denen ein Verstoß vorkam). 
Lochspiel oder Zählspiel – Wird ein Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern festgestellt, so gilt er als während des Spiels des nächsten Lochs festgestellt und die Strafe muss entsprechend angewandt werden. 

Wettspiele gegen Par 
– siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1a. 
Wettspiele nach Stableford 
– siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1b. 

*) Jeder unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss, nachdem festgestellt wurde, dass ein Verstoß vorlag, unverzüglich vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert. 

STRAFE FÜR DAS MACHEN EINES SCHLAGS MIT EINEM SCHLÄGER DER NICHT MIT REGEL 4-1 oder 4-2 IN EINKLANG STEHT: 
Disqualifikation    

 

4.3 Beschädigte Schläger: Instand setzen und Ersatz

a) Beschädigung im normalen Spielverlauf 
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers im normalen Spielverlauf beschädigt, so darf der Spieler 

(I) den Schläger für den Rest der festgesetzten Runde im beschädigten Zustand weiter gebrauchen oder 
(II) den Schläger instand setzen oder instand setzen lassen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern oder    Zum „normalen Spielverlauf" zählt nicht nur der Schlag, sondern auch die Verwendung des Schlägers als Spazierstock oder Stütze. Für die meisten Spieler gibt es wohl nur die Ziffer 4-3a(I), denn wer sollte die Schläger schon während der Runde reparieren, es sei denn, es ließe sich nach neun Löchern ein spontaner und nicht spielverzögernder Abstecher in die Werkstatt des Pros machen? 
(III) als eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, aber nur, wenn der Schläger spielunbrauchbar ist, den beschädigten Schläger durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen. Das Ersetzen eines Schlägers darf das Spiel nicht unangemessen verzögern (Regel 6-7), und es darf nicht irgendein Schläger ausgeliehen werden, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat, oder durch Zusammensetzen von Schlägerteilen erfolgen, die von oder für den Spieler während der festgesetzten Runde mitgeführt werden. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3a: 
siehe Strafenvermerk zu Regel 4-4a oder b und Regel 4-4c. 

Anmerkung: Ein Schläger ist spielunbrauchbar, wenn er beträchtlich beschädigt ist, z. B. wenn der Schaft eingebeult, merklich verbogen oder in Stücke zerbrochen oder der Schlägerkopf lose, losgelöst oder merklich verformt ist oder der Griff sich löst. Ein Schläger ist nicht spielunbrauchbar, nur weil der Anstellwinkel oder die Neigung (Loft) der Schlagfläche des Schlägerkopfs verändert oder weil der Schlägerkopf verschrammt ist. 
III) Den Ersatzschläger kann der Spieler sich auch bringen lassen, selbst wenn er bereits einen Caddie hat, da das die hilfsbereite Person nicht zum Caddie macht.      
b) Andere, nicht im normalen Spielverlauf entstandene Beschädigung 
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers auf andere Weise als im normalen Spielverlauf beschädigt, sodass er dadurch nicht in Einklang mit den Regeln steht oder dadurch seine Spieleigenschaften verändert sind, so darf er anschließend während der Runde nicht mehr gebraucht oder ersetzt werden. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3b: 
Disqualifikation    Beispiel: Die unsachgemäße und dem „Spirit of the Game" zutiefst widersprechende Verwendung des Schlägers als Wurfgeschoss, zum Frustabbau sowie sonstige emotionale Handlungen damit, gelten nicht als eigentlicher Zweck eines Golfschlägers. Demzufolge geht man in einem solchen Fall davon aus, dass der Spieler selbst die Verantwortung an dem unnötigen Schaden trägt. 

c) Beschädigung vor der Runde 
Ein Spieler darf einen Schläger, der vor einer Runde beschädigt wurde, gebrauchen, vorausgesetzt, der Schläger steht in seinem beschädigten Zustand in Einklang mit den Regeln. Vor einer Runde eingetretener Schaden an einem Schläger darf während der Runde behoben werden, sofern sich dadurch die Spieleigenschaften nicht verändern und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3c: 
siehe Strafenvermerk zu Regel 4-1 oder 4-2. 

(Unangemessene Verzögerung – siehe Regel 6-7.)    Diese Regel ist erforderlich, damit ein Spieler nicht (wie in einer älteren Fassung der Golfregeln) disqualifiziert wird, wenn er versehentlich mit einem beschädigten Schläger auf die Runde geht, den er entweder gar nicht benutzen will oder dessen Benutzung in der beschädigten Version keinen Vorteil bringt.

4.4 Höchstzahl von 14 Schlägern

a) Auswahl und Hinzufügen von Schlägern 
Der Spieler darf eine festgesetzte Runde nicht mit mehr als 14 Schlägern antreten. Er ist für diese Runde auf die ausgewählten Schläger beschränkt, jedoch darf er, sofern er mit weniger als 14 Schlägern angetreten ist, beliebig viele hinzufügen, vorausgesetzt die Gesamtzahl übersteigt nicht 14. 
Das Hinzufügen eines Schlägers oder von Schlägern darf das Spiel nicht unangemessen verzögern (Regel 6-7) und der Spieler darf keinen Schläger hinzufügen oder ausleihen, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat oder durch Zusammensetzen von Schlägerteilen, die von oder für den Spieler während der festgesetzten Runde mitgeführt werden. 
Die Schläger dürfen durch den Caddie aber auch durch beliebige andere Personen (sogar die Spielleitung) aus dem Clubhaus geholt werden. Dieser „Service" ist keine Caddie-Funktion.      
b) Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen 
Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen, sofern die Gesamtzahl der Schläger, die die Partner mitführen und gemeinsam gebrauchen, 14 nicht übersteigt. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-4a oder b: 
UNBESCHADET DER ÜBERZAHL MITGEFÜHRTER SCHLÄGER 
Lochspiel – Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, an dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde (zwei Schläge für jedes der ersten beiden Löcher, bei denen ein Verstoß vorkam). 

Lochspiel oder Zählspiel – Wird ein Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern festgestellt, so gilt er als während des Spiels des gerade beendeten Lochs festgestellt und die Strafe für einen Verstoß gegen Regel 4-4a oder b gilt nicht für das nächste Loch. 

Wettspiele gegen Par 
– siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1a. 
Wettspiele nach Stableford 
– siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1b.    Partner sind Spieler im Vierer. Im Vierer nach Regel 29 ist es tatsächlich ohne Spielverzögerung möglich, aus einer Tasche mit gemeinsamen Schlägern zu spielen, da beide Spieler nur einen Ball spielen. Beim Auswahldrive oder erst recht im Vierball kann diese Praxis zu Störungen des Spielbetriebs führen, weshalb das Spielen aus einer Tasche nicht gerne gesehen wird und außerhalb von Vierer-Wettspielen im Rahmen einer Spiel- und Platzordnung vielfach untersagt wird. Gemeinsam gebrauchte Schläger von zwei Partnern im Vierer.  Eindeutig mehr als die erlaubten 14 Schläger... 

c) Überzähliger Schläger neutralisiert 
Jeder unter Verstoß gegen Regel 4-3a (III) oder Regel 4-4 mitgeführte oder gebrauchte Schläger muss vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel unverzüglich nach Feststellung des Verstoßes für neutralisiert erklärt werden. Der Spieler darf den oder die Schläger für den Rest der festgesetzten Runde nicht mehr gebrauchen. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-4c: 
Disqualifikation    "Jeder mitgeführte Schläger..." bedeutet, dass das Neutralisieren erst auf der Runde geschehen kann. Wer vor der Runde einen überzähligen Schläger auf diese Art und Weise aus dem Spiel nehmen will, hat Pech gehabt, denn er beginnt die Runde dann dennoch mit 15 oder mehr Schlägern und zieht sich die Strafe nach Regel 4-4 zu. 
Merke: Findet ein Spieler auf der Runde einen liegen gelassenen Schläger, so kann er diesen mitnehmen, ohne dass dies einen Regelverstoß darstellt. Natürlich darf er keinen Schlag damit machen. 
Zum Neutralisieren eines Schlägers reicht es aus, den Mitspielern gegenüber zu erklären, dass dieser Schläger für den Rest der Runde nicht mehr verwendet wird.


 

5. Der Ball

5.1 Allgemeines

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Ball zulässig ist, sollte den R&A zurate ziehen. 
Ein Hersteller sollte dem R&A Muster von einem Ball, der hergestellt werden soll, vorlegen, damit der R&A entscheiden kann, ob der Ball in Einklang mit den Regeln steht. Die Muster gehen als Belegstücke in das Eigentum des R&A über. Versäumt ein Hersteller, vor der Herstellung und/oder Vermarktung eines Balles Muster vorzulegen oder hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass der Ball als nicht mit den Regeln in Einklang stehend erklärt wird. 
Der vom Spieler gespielte Ball muss den in Anhang III geforderten Spezifikationen entsprechen. 
Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Wettspielausschreibung (Regel 33-1) festlegen, dass der vom Spieler gespielte Ball im aktuell gültige Verzeichnis zugelassener Golfbälle des R&A aufgeführt ist.    Es wird empfohlen, dass bei Clubwettspielen nicht unter Anwendung der so genannten „List of Conforming Golfballs" gespielt wird, sondern einfach die Spezifikationen der Regeln zu Grunde gelegt werden. Die Spezifikation der Golfbälle ist im Regelbuch unter „Anhang III: Der Ball“ enthalten und besagt u. a. dass ein Golfball höchstens 45,93 g wiegen darf und einen Durchmesser von mindestens 42,67 mm haben muss. Damit sind dann auch „X-Out-Bälle" zulässig, da sie den Originalen entsprechen und nur wegen Farbfehlern oder einer Überschussproduktion als „zweite Wahl" gekennzeichnet werden. Nur in Verbandswettspielen ist es üblich, die Wahl der Bälle auf die o. g. Liste zu beschränken. 


5.2 Fremdstoff

An dem Ball, den der Spieler spielt, darf kein Fremdstoff zu dem Zweck angebracht sein, seine Spieleigenschaften zu verändern. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 5-1 ODER 5-2: 
Disqualifikation.    Zum Glück verbessert weder einölen, mit Wasser befeuchten noch mit Klebstoff bestreichen ernsthaft die Spieleigenschaften eines Balls, aber man möchte sichergehen, dass niemand doch noch etwas findet, was aus dem Ball mehr macht, als der Hersteller wollte und die Regeln zulassen.

 

5.3 Ball spielunbrauchbar

Ein Ball ist spielunbrauchbar, wenn er sichtbar eingekerbt, zerschlagen oder verformt ist. Ein Ball ist nicht lediglich deswegen spielunbrauchbar, weil Schmutz oder andere Stoffe daran haften, weil er verschrammt oder zerkratzt oder weil die Farbe beschädigt oder fleckig ist. 
Hat ein Spieler Grund zu der Annahme, dass sein Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar wurde, so darf er ihn straflos aufnehmen, um entscheiden zu können, ob er spielunbrauchbar ist. 
Vor dem Aufnehmen des Balls muss der Spieler die Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann darf er den Ball aufnehmen und überprüfen, vorausgesetzt, er gibt dem Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit zum Prüfen des Balls sowie das Aufnehmen und Zurücklegen zu beobachten. Der Ball darf nicht gereinigt werden, wenn er nach Regel 5-3 aufgenommen wurde. 
Golfbälle sind so haltbar, dass es selten zu Schäden kommt, die sie „spielunbrauchbar" im Sinne der Regeln machen. Kerben oder Risse sind bei höherwertigen Bällen und normalen Temperaturen fast ausgeschlossen. 
Kommt ein Ball an eine scharfe Kante, kann es zu Abschürfungen kommen, bei denen Material der äußeren Schale absteht. Das kann dann mehr als ein Kratzer sein und den Ball in Einzelfällen als „spielunbrauchbar" gelten lassen. 

Merke: Die Feststellung, ob ein Ball spielunbrauchbar ist, erfolgt durch den Spieler. Sollte der Zähler dieser Feststellung nicht zustimmen wollen, hat der Spieler die Wahl, entweder das Loch mit dem Ball zu beenden oder den Ball auszutauschen und den angeblich unbrauchbaren Ball nach der Runde der Spielleitung zur Entscheidung vorzulegen. Ist die Spielleitung nicht der gleichen Ansicht wie der Spieler, so zieht sich dieser zwei Strafschläge zu. 
Der Spieler könnte den neuen Ball nach Regel 3-3 als Regelball spielen, um diesen möglichen Verstoß zu vermeiden.    
 Kein Zweifel, dieser Ball ist spielunbrauchbar. 
Versäumt der Spieler, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzuhalten, oder nimmt er den Ball in der unbegründeten Annahme auf, dass er während des Spiels an dem gespielten Loch spielunbrauchbar geworden sei, so zieht er sich einen Strafschlag zu. 
Ist entschieden, dass der Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar wurde, so darf der Spieler einen anderen Ball einsetzen und ihn an der Stelle hinlegen, an der der ursprüngliche Ball gelegen hatte. Anderenfalls muss der ursprüngliche Ball zurückgelegt werden. Ersetzt ein Spieler unzulässig einen Ball durch einen anderen Ball und macht er einen Schlag nach dem fälschlicherweise neu eingesetzten Ball, so zieht er sich die Grundstrafe für einen Verstoß gegen Regel 5-3 zu, jedoch keine weitere Strafe nach dieser Regel oder Regel 15-2. 
Springt ein Ball als Folge eines Schlags in Stücke, so ist der Schlag zu annullieren, und der Spieler muss straflos einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der ursprüngliche Ball gespielt worden war (siehe Regel 20-5). 

*STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 5-3: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge.
* Zieht sich ein Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 5-3 zu, so kommt keine zusätzliche Strafe nach dieser Regel hinzu.          
Kein Zweifel, dieser Ball ist spielunbrauchbar. 
Anmerkung 1: Will der Gegner, Zähleroder Mitbewerber einen Anspruch auf spielunbrauchbaren Ball bestreiten, so muss das geschehen, bevor der Spieler einen anderen Ball spielt. 
Anmerkung 2: Wurde die ursprüngliche Lage eines Balls, der hingelegt oder zurückgelegt werden soll, verändert, siehe Regel 20-3b. 
(Reinigen eines vom Grün oder nach einer anderen Regel aufgenommenen Balls – siehe Regel 21.) 

 

6. Der Spieler

6.1 Regeln

Der Spieler und sein Caddie sind dafür verantwortlich, dass ihnen die Regeln bekannt sind. Während einer festgesetzten Runde zieht sich der Spieler für jeden Regelverstoß seines Caddies die jeweils anwendbare Strafe zu. 
Diese Regel ist die Antwort auf den Satz mancher Spieler „Das habe ich nicht gewusst." In allen Sportarten und Spielen ist es üblich, dass man die Regeln kennt, bevor man in einen Wettbewerb mit anderen eintritt. Es gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. 
Wird hier von „Strafe“ gesprochen, gilt, dass diese nur den Vorteil ausgleichen soll, den der Spieler durch eine unerlaubte Handlung im Gegensatz zu allen anderen Spielern erlangt hat. 
Zu den Regeln gehören nach der Erklärung „Regeln" auch die „Entscheidungen zu den Golfregeln" (im englischen Original „Decisions". Die Decisions beantworten Einzelfälle durch Regelauslegungen). Ein Spieler braucht sie nicht zu kennen. Die darin aufgeführten Entscheidungen basieren auf den Regeln und werden deshalb als Teil der Regeln angesehen. Wer sich regelkonform verhält, kann auch nicht gegen eine „Decision" verstoßen. Außerdem zählen die Wettspielausschreibung und die Platzregeln dazu, die jeder Spieler unbedingt kennen muss. Wie kann man an einem Wettspiel teilnehmen, wenn man nicht weiß, wie es gewertet wird oder welche Besonderheiten auf dem Platz gelten? Wie würden die Mitspieler im Skat oder Handball reagieren, wenn ein Spieler zwar Spaß am Spiel zeigt, aber die Regeln für Nebensache hält?

 

6.2 Vorgabe

a) Lochspiel 
Vor Antritt eines Lochspiels in einem Wettspiel mit Vorgabe sollten die Spieler gegenseitig ihre jeweiligen Vorgaben feststellen. 
Beginnt ein Spieler ein Lochspiel, nachdem er eine höhere Vorgabe angegeben hat, als sie ihm zusteht, und wirkt sich dies auf die Anzahl der zu gewährenden oder in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge aus, so ist er disqualifiziert; anderenfalls muss der Spieler mit der von ihm angegebenen Vorgabe zu Ende spielen.    a) Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, seine Vorgabenschläge zu kennen. Sollte ein Spieler eine zu hohe Vorgabe genannt haben und es ergeben sich dadurch mehr Vorgabenschläge, ist er auch nach Ende des Wettspiels noch disqualifiziert (vergl. Regel 34-1b). 
b) Zählspiel 
Bei jeder Runde eines Wettspiels mit Vorgabe muss sich der Bewerber vergewissern, dass seine Vorgabe auf seiner Zählkarte eingetragen ist, bevor sie der Spielleitung eingereicht wird. Ist vor der Einreichung keine Vorgabe eingetragen (Regel 6-6b) oder ist die eingetragene Vorgabe höher als die dem Bewerber zustehende und wirkt sich dies auf die Anzahl der erhaltenen Vorgabeschläge aus, so ist er für das Wettspiel mit Vorgabe disqualifiziert; anderenfalls gilt die Schlagzahl. 
Anmerkung: Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass er weiß, an welchen Löchern Vorgabeschläge gewährt oder in Anspruch genommen werden.    b) Wie im Lochspiel ist der Spieler auch im Zählspiel dafür verantwortlich, seine Vorgabe zu kennen. Obwohl die Zählkarten in der Regel durch die Spielleitung vorbereitet und ausgegeben werden, ist also letztlich stets der Spieler dafür verantwortlich, dass seine aktuell gültige Spielvorgabe auf seiner Zählkarte eingetragen ist. Also: Aufpassen! 
Im Zählspiel gibt es hier die Disqualifikation nur für die Nettowertung, da für die Bruttowertung keine Vorgabe erforderlich ist. Demnach liegt für die Bruttowertung kein Verstoß vor, wenn die Vorgabe falsch ist. 
Kommt die Spielleitung jedoch zur Ansicht, der Spieler habe vorsätzlich die zu hohe Vorgabe angegeben, so kann sie den Spieler nach Regel 33-7 wegen grober Unsportlichkeit auch für die Bruttowertung disqualifizieren. 

 

6.3 Abspielzeit und Spielergruppen

a) Abspielzeit 
Der Spieler muss zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-3a: 
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort seines Starts ein, ist die Strafe für das Versäumnis, rechtzeitig abzuspielen, Lochverlust des ersten Lochs im Lochspiel oder zwei Schläge am ersten Loch im Zählspiel. Anderenfalls ist die Strafe für Verstoß gegen diese Regel Disqualifikation. 
Wettspiele gegen Par 
– siehe Anmerkung 2 zu Regel 32-1a 
Wettspiele nach Stableford 
– siehe Anmerkung 2 zu Regel 32-1b 
Ausnahme: Stellt die Spielleitung fest, dass außergewöhnliche Umstände einen Spieler abgehalten haben, rechtzeitig abzuspielen, so ist dies straflos.    a) Eine einfache und nicht zu diskutierende Regel. Jedes „Er war doch fast pünktlich" und „Er konnte doch nichts dafür" ist zwar eine Sympathieäußerung, aber kein Grund, die automatisch eingetretene Disqualifikation aufzuheben. Nur zwingende Verhinderungen (Erste Hilfe, Zeugenaussage bei einem Unfall), bei deren Unterlassung man sich strafbar machen würde, sind ein Grund für eine Verspätung, die zur Aufhebung der Disqualifikation führen sollten. Die Begründung, man habe sich an die Höchstgeschwindigkeit halten müssen und sei daher zu spät, kann nicht gelten. Der Spieler könnte früher losfahren. 
Gleiches gilt auch für vorzeitiges Abschlagen, selbst wenn sich alle Teilnehmer der Spielergruppe einig sind. 
b) Spielergruppen 
Im Zählspiel muss der Bewerber während der gesamten Runde in der Gruppe bleiben, die von der Spielleitung eingeteilt wurde, sofern nicht die Spielleitung einen Wechsel zulässt oder nachträglich genehmigt. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-3: 
Disqualifikation. 
(Bestball- und Vierballspiel 
– siehe Regeln 30-3a und 31-2.)    Bleibt aus einer Spielergruppe während der Runde nur ein Spieler übrig, da die anderen z. B. „No Return" machen (also vorzeitig die Runde abbrechen), so kann sich dieser Spieler natürlich der nächsten Gruppe anschließen, und die Spielleitung sollte dies akzeptieren

 

6.4 Caddie

Der Spieler darf sich von einem Caddie unterstützen lassen, jedoch stets nur einen Caddie zu gleicher Zeit haben. 
* STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-4: 
Lochspiel – Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, an dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. 
Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, an dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde (zwei Schläge für jedes der ersten beiden Löcher, bei denen ein Verstoß vorkam). 
Lochspiel oder Zählspiel – Wird ein Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern festgestellt, so gilt er als während des Spiels des nächsten Lochs festgestellt und die Strafe muss entsprechend angewandt werden. 
Wettspiele gegen Par 
– siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1a 
Wettspiele nach Stableford 
– siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1b 

* Ein Spieler, der mehr als einen Caddie hat und gegen diese Regel verstößt, muss unverzüglich nach Erkennen eines Verstoßes sicherstellen, dass er für den Rest der festgesetzten Runde nicht mehr als einen Caddie zu gleicher Zeit hat; anderenfalls ist der Spieler disqualifiziert. 
Geht bei einem Wettspiel eine Person mit dem Spieler mit, so sollte vorab bekannt sein, ob diese Person als Caddie oder nur als Zuschauer dabei ist. Dies ist wichtig für den Austausch von Informationen, die Belehrung sein können. Ein Spieler kann jederzeit seinen Caddie wechseln. Auch dies sollte er seinen Mitspielern bekannt geben. Die anderen Spieler einer Spielergruppe haben keinen Einfluss darauf, ob ein Spieler einen Caddie hat / haben darf oder nicht. Hierbei wird vorausgesetzt, das der Caddie sich an der Golfetikette orientiert und sich nicht ungefragt in das Spiel der anderen Spieler einmischt. 
Ein Caddie ist nicht zu verwechseln mit einem Vorcaddie, der eine von der Spielleitung an eine bestimmte Stelle des Platzes gestellte Person ist, die den Spielern Auskunft über die Lage ihrer Bälle geben soll, weil z. B. die Landezone vom Abschlag aus nicht gut einzusehen ist. 
Der Caddie berät den Spieler. 
Anmerkung: Die Spielleitung darf in den Wettspielbedingungen (Regel 33-1) den Einsatz von Caddies untersagen oder einen Spieler in der Wahl seines Caddies beschränken.    Diese Regelung wird z. B. bei Jugendwettspielen des DGV in Kraft gesetzt, bei denen die Spieler keine Caddies haben dürfen. In anderen Wettspielen mag geregelt sein, dass der Caddie kein Pro sein darf oder kein Wettspielteilnehmer. Existiert keine Einschränkung, so ist der Spieler in der Wahl seines Caddies frei.

 

6.5 Ball

Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Balls wird dringend empfohlen, denn zu oft spielt ein Mitbewerber einen Ball gleicher Marke und Nummer, und dann ist nicht mehr zu unterscheiden, wem welcher Ball gehört. Dies wiederum führt dazu, dass beide Bälle als verloren gelten, wenn die Spieler ihre beiden identischen Bälle nicht einwandfrei dem jeweiligen Besitzer zuordnen können

 

6.6 Schlagzahl im Zählspiel

a) Schlagzahlen aufschreiben 
Nach jedem Loch sollte der Zähler die Schlagzahl mit dem Bewerber vergleichen und aufschreiben. Bei Beendigung der Runde muss der Zähler die Zählkarte unterschreiben und sie dem Bewerber aushändigen. Schreiben mehr als ein Zähler die Schlagzahlen auf, so muss jeder den Teil unterschreiben, für den er verantwortlich ist.    a) „Sollte" heißt hier, dass weder der Abgleich der Ergebnisse noch das Aufschreiben zwingend nach jedem Loch erfolgen muss. Es wird aber dringend empfohlen, insbesondere zur Vermeidung späterer Diskussionen, Ergebnisse sofort zu vergleichen und zu notieren. 
Auf Loch 13 fehlt das Ergebnis. 
b) Zählkarte unterschreiben und einreichen 
Nach Beendigung der Runde sollte der Bewerber seine Schlagzahl für jedes Loch nachprüfen und alle zweifelhaften Einzelheiten mit der Spielleitung klären. Er muss die Unterschrift des Zählers oder der Zähler sicherstellen, die Zählkarte gegenzeichnen und sie so bald wie möglich der Spielleitung einreichen. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-6b: 
Disqualifikation    b) Demnach ist der Spieler dafür verantwortlich, dass seine Karte richtig ausgefüllt und lesbar beschrieben wurde und ebenso, dass seine Zählkarte bei der Spielleitung abgegeben wird. „So bald wie möglich" heißt, dass der Spieler keine vermeidbare Verzögerung verursachen darf. Die Schuhe umzuziehen und die Schläger einzuschließen wäre (je nach Lage des Sekretariats) akzeptabel, etwas im Clubhaus zu essen oder zu trinken definitiv nicht. Als Anhaltspunkt kann in der Regel darauf abgestellt werden, ob eine Spielergruppe ihre Zählkarten zumindest vor der nächsten eintreffenden Gruppe abgegeben hat.    

 Die Spielerinnen vergleichen sorgfältig ihre Zählkarten. 

c) Änderung der Zählkarte 
Auf einer Zählkarte darf nichts mehr geändert werden, nachdem der Bewerber sie der Spielleitung eingereicht hat.    c) Eine unterschriebene Karte ist eine eindeutige Willenserklärung, welches Ergebnis der Spieler hat. Gerade weil es nur ein Spiel ist, muss der Spieler die Konsequenzen seines nachlässigen Handelns tragen, das ihm nur den Tag verdirbt, aber keinen langfristigen Schaden anrichtet.      
d) Falsche Schlagzahl für das Loch 
Der Bewerber ist dafür verantwortlich, dass die für jedes Loch auf seiner Zählkarte aufgeschriebene Schlagzahl richtig ist. Reicht er für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so ist er disqualifiziert. Reicht er für irgendein Loch eine höhere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so gilt die eingereichte Schlagzahl. 
Anmerkung 1: Für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Zählkarte eingetragenen Vorgabe ist die Spielleitung verantwortlich – siehe Regel 33-5. 
Anmerkung 2: Für Vierball-Zählspiel siehe auch Regel 31-3 und 31-7a. 
d) Eine unterschriebene Karte ist eine eindeutige Willenserklärung, welches Ergebnis der Spieler hat. Gerade weil es nur ein Spiel ist, muss der Spieler die Konsequenzen seines nachlässigen Handelns tragen, das ihm nur den Tag verdirbt, aber keinen langfristigen Schaden anrichtet. 

 

6.7 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Der Spieler muss ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeder von der Spielleitung für das Spieltempo ggf. erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen der Beendigung eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-7: 
Lochspiel — Lochverlust 
Zählspiel — Zwei Schläge 
Wettspiele gegen Par 
— siehe Anmerkung 2 zu Regel 32-1a 
Wettspiele nach Stableford 
— siehe Anmerkung 2 zu Regel 32-1b 
Bei anschließendem Verstoß — Disqualifikation. 

In vielen Sportarten gibt es Richtzeiten, in denen die Teilnehmer ihre jeweiligen Leistungen erbringen müssen. Dies dient überall der reibungslosen Organisation des Wettkampfs und verhindert, dass sich einzelne Teilnehmer auf Kosten anderer Mitbewerber zuviel Zeit nehmen. Es handelt sich hier also um eine Regel zur Aufrechterhaltung des Spielflusses im Interesse aller anderen Spieler auf dem Platz. Sie ist damit eine Regel gegen Rücksichtslosigkeit und Egoismus. 

Beispiele für eine unangemessene Verzögerung sind z. B. 
- Bälle suchen im Aus 
- Länger als fünf Minuten einen Ball suchen 
- Mehr als ein Loch vor sich frei haben und die wartende Gruppe hinter sich nicht durchspielen lassen 
- Wiederholt nicht spielbereit sein, wenn man an der Reihe ist (nicht am Ball stehen, Handschuh noch nicht angezogen, Schläger noch nicht gewählt) 

Es ist Sache einer engagierten Spielleitung, diese Regel zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass eine Runde in einem Wettspiel keine sechs Stunden dauern muss. Die Spielleitung sollte daher langsame Spieler nicht nur pauschal ermahnen, sondern im Wiederholungsfall die Strafe aus Regel 6-7 oder einer von ihr aufgestellten Wettspielbedingung aussprechen. Ein Mitglied der Spielleitung überprüft die Spielgeschwindigkeit. 
Anmerkung 1: Verzögert der Spieler unangemessen das Spiel zwischen den Löchern, so verzögert er das Spiel des nächsten Lochs und zieht sich, außer bei Wettspielen gegen Par oder nach Stableford (siehe Regel 32), für jenes Loch die Strafe zu. 
Anmerkung 2: Zur Verhinderung langsamen Spiels darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlich zulässiger Höchstzeiten zur Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochs oder eines Schlags. 
Im Lochspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibung die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel wie folgt abändern: 

Erster Verstoß — Lochverlust 
Zweiter Verstoß — Lochverlust 
Bei anschließendem Verstoß — Disqualifikation 

Im Zählspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibung die Strafe für Verstoß gegen diese Regel wie folgt abändern: 

Erster Verstoß — Ein Schlag 
Zweiter Verstoß — Zwei Schläge 
Bei anschließendem Verstoß — Disqualifikation    Anm. 2: Diese Regelung ist in Clubwettspielen kaum durchführbar. Sie verlangt mehrere Platzrichter auf dem Platz, die nicht nur regelkundig sein müssen, sondern auch Erfahrung in der Zeitnahme von Spieler haben. Sie ist jedoch am wirkungsvollsten, da die Strafe nicht als eine späte Reaktion auf eine nicht mehr zu korrigierende Langsamkeit angewandt wird, sondern bereits auf der Runde zu einem schnelleren Spiel animiert. Lässt eine Spielergruppe durchspielen, bekommt sie damit die Zeit der nachfolgenden Gruppe. Sie gewinnt damit zehn Minuten (Startzeitenintervall) obwohl sie den Ball nur fünf Minuten suchen durfte. 

 

6.8 Spielunterbrechung; Wiederaufnahme des Spiels

Es gilt nicht als Unterbrechung, z. B. im Vorbeigehen (also ohne das Spiel zu verzögern) im Clubhaus oder Halfwayhaus etwas zu essen oder zu trinken mitzunehmen oder auch weitere Kleidung aus dem Auto zu holen (wenn das Auto schnell erreichbar ist).  Die Spielunterbrechung wegen eines medizinischen Notfalls ist wie in Ziffer (IV) beschrieben auch zulässig, jedoch wird hier üblicherweise maximal eine Zeit von 15 Minuten zugestanden, innerhalb der der Spieler sich entscheiden muss, ob er das Spiel fortsetzen kann. Im Fall von Blitzgefahr gilt die Unterbrechung als gerechtfertigt, wenn die Spielleitung im Anschluss an die eigenmächtige Unterbrechung durch die Spieler das komplette Wettspiel unterbricht.  Regen an sich ist noch kein Grund für eine Spielunterbrechung...  
...bis er in entsprechender Menge gefallen ist.  
Wird ein Arzt benötigt, liegt mit Sicherheit ein berechtigter Grund zur Spielunterbrechung vor. 
Unterbricht die Spielleitung das Spiel nicht, sieht sie offenbar keinen hinreichenden Grund und die Spieler sind disqualifiziert. Dennoch ist der Spieler allein dafür verantwortlich, für seine Sicherheit zu sorgen. Würde diese Verantwortung auf die Spielleitung übertragen, so fänden sich kaum noch Personen, die die rechtlichen Konsequenzen im Fall eines Schadens tragen wollten. 
Fazit: Man darf aufhören, weil es einem zu gefährlich ist, aber es kann zur Disqualifikation führen.    
Regen an sich ist noch kein Grund für eine Spielunterbrechung...  
...bis er in entsprechender Menge gefallen ist.  
Wird ein Arzt benötigt, liegt mit Sicherheit ein berechtigter Grund zur Spielunterbrechung vor. 
Anmerkung: Verlassen des Platzes ist als solches keine Spielunterbrechung. Selbst wenn z. B. das Clubhaus oder der Parkplatz im „Aus" (Regel 27) liegen, gilt es nicht als Spielunterbrechung, wenn ein Spieler dort kurz etwas erledigt. Wichtig ist nur, dass das Spiel dabei nicht unangemessen verzögert wird.      
b) Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung 
Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. 
Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen oder das Spiel des Lochs fortsetzen, sofern dies ohne Verzögerung geschieht. Entscheiden sie sich für die Fortsetzung des Spiels an dem Loch, so dürfen sie das Spiel vor Beendigung des Lochs unterbrechen. In jedem Fall muss das Spiel nach Beendigung des Lochs unterbrochen werden. 
Die Spieler müssen das Spiel wieder aufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-8b: 
Disqualifikation    Um hier ein einwandfreies Verfahren anzuwenden, sind Signale erforderlich, die auf dem ganzen Platz deutlich zu hören sind. 

Am Halfwayhaus darf keine Pause gemacht werden. Nur Getränke, Speisen o.ä. zum Mitnehmen dürfen dort gekauft werden. 
Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, dass bei drohender Gefahr nach Aussetzung des Spiels durch die Spielleitung das Spiel unverzüglich unterbrochen werden muss. Unterlässt es ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht die Aufhebung dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist. 
Das Spiel muss von allen Spielern sofort unterbrochen werden, wenn die Spielleitung es wegen gefährlicher Situation unterbricht.      
c) Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung 
Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8a unterbricht, darf straflos seinen Ball nur dann aufnehmen, wenn die Spielleitung das Spiel ausgesetzt hat oder wenn das Aufnehmen aus triftigem Grund erfolgt. Vor dem Aufnehmen des Balls muss dessen Lage vom Spieler gekennzeichnet werden. 
Unterbricht der Spieler das Spiel und nimmt er seinen Ball ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung auf, so muss er bei der Meldung an die Spielleitung (Regel 6-8a) gleichzeitig das Aufnehmen des Balls melden. Nimmt der Spieler den Ball ohne einen triftigen Grund auf, versäumt er, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen, oder versäumt er, das Aufnehmen des Balls zu melden, so zieht er sich einen Strafschlag zu.    Befindet sich der Spieler zum Zeitpunkt der Unterbrechung gerade bei seinem Ball, wird er diesen sicher aufnehmen. Hat er dagegen gerade abgeschlagen und der Weg zur nächsten Schutzhütte führt nicht an seinem Ball vorbei, empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen, den Ball liegen zu lassen. 
Zum Aufnehmen des Ball s. Regel 20-1. 



 

7. Üben

7.1 Vor oder zwischen den Runden

a) Lochspiel 
An jedem Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben. 
Das Üben im Lochspiel ist zulässig, da der Gegner zur gleichen Startzeit letztlich die gleichen Übungsmöglichkeiten hat. 
Vor einem Lochspiel ist das Üben auch auf dem Wettspielplatz gestattet. 
b) Zählspiel 
Vor einer Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählwettspiels darf ein Bewerber nicht auf dem Wettspielplatz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen. 
Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinander folgenden Tagen gespielt, so ist zwischen jenen Runden einem Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfläche irgendeines Grüns durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen der Oberfläche auf keinem Platz gestattet, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muss. 
Ausnahme: Putten oder Chippen zu Übungszwecken auf oder nahe dem ersten Abschlag oder auf jedem Übungsgelände ist vor dem Abspielen zu einer Runde oder einem Stechen gestattet. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 7-1b: 
Disqualifikation 
Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) das Üben auf dem Wettspielplatz an jedem Tag eines Lochwettspiels untersagen oder das Üben auf dem Wettspielplatz bzw. Teilen des Platzes (Regel 33-2c) an jedem Tag oder zwischen Runden eines Zählwettspiels gestatten.    Nur im Zählspiel, in dem alle Spieler miteinander verglichen werden, muss dies differenziert gesehen werden, da der Platz im Laufe des Tages immer mehr durch Wettspielteilnehmer belegt wird und dadurch die Übungsmöglichkeiten nicht für alle Spieler gleich sind. 
Zwei Wettspiele am gleichen Tag am gleichen Tag sollten von der Spielleitung gebilligt und nicht als Üben abgesehen werden. Zur Klarheit der Situation empfiehlt es sich, dies (wenn gewünscht) in der Rahmenausschreibung zu genehmigen.

 

7.2 Während der Runde

Ein Spieler darf beim Spielen eines Lochs keinen Übungsschlag machen. Zwischen dem Spielen von zwei Löchern darf ein Spieler keinen Übungsschlag machen, außer er übt Putten oder Chippen auf oder nahe 
(a) dem Grün des zuletzt gespielten Lochs, 
(b) jedem Übungsgrün oder 
(c) dem Abschlag des nächsten in der Runde zu spielenden Lochs, sofern ein derartiger Übungsschlag nicht aus einem Hindernis gemacht wird und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird (Regel 6-7). 
Schläge zur Fortsetzung des Spiels an einem Loch, dessen Ergebnis bereits entschieden ist, sind keine Übungsschläge. 
Diese Regel dient der Spielbeschleunigung und soll verhindern, dass andere Spieler aufgehalten werden. Sind also bereits nachfolgende Spieler in Reichweite, so kann auch ein wiederholtes oder intensives „Nachputten" als Spielverzögerung angesehen werden, denn die nachfolgenden Spieler werden aufgehalten, obwohl das Ergebnis schon feststeht. 
Regel 7-2: Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs. 
Ausnahme: Wurde das Spiel von der Spielleitung ausgesetzt, so darf der Spieler vor Wiederaufnahme des Spiels üben (a) wie in dieser Regel vorgesehen, (b) überall außerhalb des Wettspielplatzes und (c) anderweitig je nach Genehmigung der Spielleitung. 
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 7-2: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
Wird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so gilt die Strafe für das nächste Loch.  
Anmerkung 1: Ein Übungsschwung ist kein Übungsschlag und darf überall ausgeführt werden, sofern der Spieler dadurch keine Regel verletzt. 
Anm.1: Daraus ergibt sich, dass auch im Bunker oder im Wasserhindernis Übungsschwünge (umgangssprachlich fälschlich „Probeschlag") zulässig sind, wenn dabei der Boden und / oder das Wasser nicht berührt wird. Eine umgangssprachliche Verkürzung dieses Sachverhalts hat leider zu der verbreiteten falschen Meinung geführt „im Hindernis darf man keinen Übungsschwung machen", ohne dabei die Voraussetzungen hierfür zu hinterfragen. 
Unabhängig von der Zulässigkeit eines Übungsschwungs gilt natürlich die Golfetikette, die aufruft, jegliche Beschädigung des Platzes durch Übungsschwünge zu vermeiden. 
Ein zulässiger Übungsschwung im Bunker ohne den Sand zu berühren.  
Anmerkung 2: Die Spielleitung darf in den Wettspielbedingungen (Regel 33-1) 
(a) das Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs und 
(b) das Rollen eines Balls auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs untersagen. 
Anm.2: Diese Regelung ist in Verbandswettspielen des DGV in Kraft und auch in vielen Golfclubs verbreitet. Sie vermeidet die Diskussion darüber, ob ein erlaubtes Üben nach Regel 7-2 ggf. eine Spielverzögerung darstellt.

 

 

8. Belehrung; Spiellinie angeben

8.1 Belehrung

Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler 
(a) niemandem im Wettspiel, der auf dem Platz spielt, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen oder 
(b) nicht von irgendjemand anderem außer seinem Partner oder einem ihrer Caddies Belehrung erbitten. 
Eine Regel, die wie viele andere auch nur richtig anzuwenden ist, wenn man die dazugehörige Erklärung des jeweiligen Begriffs kennt. Aus der Definition „Belehrung“ ist ersichtlich, dass die Spieler sich jederzeit über die Regeln, Entfernungen oder über allgemein Kenntliches wie die Lage von Hindernissen oder die Position des Flaggenstocks auf dem Grün unterhalten dürfen. Informationen über die Art des Schlags oder den Schläger dürfen dagegen nicht ausgetauscht werden.

 

8.2 Spiellinie angeben

Ausnahme: Flaggenstock bedienen oder hochhalten – siehe Regel 17-1 
a) Außerhalb des Grüns 
Außer auf dem Grün darf sich ein Spieler die Spiellinie von jedermann angeben lassen, doch darf niemand vom Spieler auf, nahe bei oder in der Verlängerung der Linie über das Loch hinaus in Position gebracht werden, während der Schlag gemacht wird. Jedes Zeichen, das vom Spieler oder mit seinem Wissen zum Angeben der Linie gesetzt wird, muss entfernt werden, bevor der Schlag gemacht wird. 
Ausnahme: Flaggenstock bedienen oder hochhalten – siehe Regel 17-1 
a) Ein Spieler darf z. B. eine beliebige andere Person bitten, sich auf einen Hügel zu stellen, damit er sich von seinem Ball aus die Spiellinie einprägen kann. Schon aus Sicherheitsgründen sollte der andere Spieler ein Stück zur Seite gehen, bevor der Ball dann geschlagen wird, die Regel verlangt es dann definitiv. 
Ein Spieler kann auch einen Schläger hinlegen, sich daran ausrichten und diesen dann vor dem Schlag wieder aufnehmen. Wären dann z. B. im weichen Boden (Sand) oder im Tau auf dem Fairway jedoch noch die Abdrücke zu sehen, hat der Spieler ein Problem, da er diese Markierungen nicht mehr beseitigen kann, wodurch ein Regelverstoß gegeben wäre. 
Hier wird keine Spiellinie vermessen, sondern es werden Spieler gefilmt. 
b) Auf dem Grün 
Befindet sich der Ball des Spielers auf dem Grün, so dürfen der Spieler, sein Partner oder einer ihrer Caddies vor dem Schlag, aber nicht während des Schlags eine Linie zum Putten angeben, wobei jedoch das Grün nicht berührt werden darf. Nirgendwo darf ein Zeichen zum Angeben einer Linie zum Putten gesetzt werden. 
STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
b) Auf dem Grün geht es jedoch weniger um Angabe einer groben Richtung bzw. der Lage des Lochs, sondern um die Art und Weise der Ausführung des Schlages.    
Nur der Partner im Vierer darf auf dem Grün eine Puttlinie andeuten...  
 ...aber dabei darf das Grün nicht berührt werden. 
Anmerkung: Bei Mannschaftswettspielen darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) jeder einzelnen Mannschaft die Einsetzung einer Person gestatten, die ihren Mannschaftsteilnehmern Belehrung (einschließlich Angebens einer Linie zum Putten) erteilen darf. Die Spielleitung kann Bedingungen für die Einsetzung und die zulässigen Handlungen einer solchen Person erlassen. Sie muss der Spielleitung vor dem Erteilen von Belehrung benannt werden.    Dieser Zusatz ist in den DGV-Wettspielbedingungen für Verbandswettspiele in Kraft.

 

9. Auskunft über Schlagzahl

9.1 Allgemeines

Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre einer Partei aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden. Die Partei, die ein Loch gewinnt, nimmt am nächsten Abschlag die Ehre. Wurde ein Loch halbiert, so behält diejenige Partei die Ehre, die sie am vorhergehenden Abschlag gehabt hat. Ein beliebtes Gerücht lautet „Der Spieler mit dem niedrigsten Handicap hat die Ehre." Dies mag im Zählspiel so sein, wenn die Startliste eines Wettspiels nach Vorgabe aufsteigend sortiert ist. In einem Lochspiel, zu dem sich Spieler privat verabreden und zu dem es deshalb keine Startliste gibt, ist am ersten Abschlag das Auslosen der Reihenfolge üblich. Spielen ein Herr und eine Dame gegeneinander, so führt die Regel natürlich auch dazu, dass die Dame nach der ausgelosten Ehre oder einem gewonnenen Loch zuerst spielt, auch wenn sie weiter vorne abschlägt als der Herr und das Nachvornelaufen und Zurücklaufen umständlich erscheint. Dies entspricht dem Fairplay, da sonst die Dame taktisch davon profitiert, dass sie auf jedem Loch den Abschlag des Gegners zuerst sieht. 

 b) Während des Spielens eines Lochs 
Nachdem beide Spieler das Loch begonnen haben, wird der weiter vom Loch entfernte Ball zuerst gespielt. Sind die Bälle gleich weit vom Loch entfernt oder kann ihre jeweilige Entfernung zum Loch nicht bestimmt werden, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird. 
Ausnahme: Regel 30-3b (Bestball- und Vierball-Lochspiel). 
Die Reihenfolge gilt unabhängig von der Lage des Balls. Auch wenn der weiter entfernt liegende Ball auf dem Grün liegt und der näher zum Loch liegende Ball noch außerhalb des Grüns, so muss der weiter entfernt liegende Ball zuerst gespielt werden. 
Anmerkung: Wird es bekannt, dass der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden soll, wie er liegt, und muss der Spieler einen Ball so nahe wie möglich von der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5), wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, von der der vorhergehende Schlag gemacht wurde. Darf ein Ball von einer anderen Stelle gespielt werden als derjenigen, von der der vorhergehende Schlag gemacht wurde, wird die Spielfolge durch die Stelle bestimmt, an der der ursprüngliche Ball zur Ruhe kam.    Anm.: Es gilt also das Prinzip, dass bei einem gefundenen Ball oder einem Ball im Wasserhindernis die Lage des Balls über die Reihenfolge entscheidet und nicht die Stelle, an der der Ball fallen zu lassen ist. 

Wenn der Ball verloren ist, muss an der Stelle des letzten Schlags ein neuer Ball gespielt werden (auf dem Abschlag darf neu aufgeteet werden). Dies ist damit die Stelle, die über die Reihenfolge im Spiel entscheidet.      
c) Spielen außer Reihenfolge 
Spielt ein Spieler, obwohl sein Gegner hätte spielen sollen, so ist das straflos, aber der Gegner darf unverzüglich verlangen, dass der Spieler den so gemachten Schlag annulliert und in richtiger Reihenfolge einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielt, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5). Diese Regel ist keineswegs etwa „unfair", denn sie stellt den Gegner nur vor die Wahl, ob dieser seine Interessen verletzt sieht und deshalb auf der Einhaltung der richtigen Reihenfolge besteht. Dies wird er natürlich bevorzugt machen, wenn der Schlag außer Reihenfolge besonders gut war. Der Spieler, der außer Reihenfolge gespielt hat, muss jedoch auch die Regel kennen und kann sich im Zweifel mit seinem Gegner rechtzeitig darüber verständigen, wer an der Reihe ist.

 

9.2 Lochspiel

a) Auskunft über die Schlagzahl 
Ein Gegner hat Anspruch darauf, vom Spieler beim Spielen eines Lochs dessen jeweiligen Stand der Schlagzahl und im Anschluss an das Spielen eines Lochs dessen Schlagzahl für das soeben beendete Loch zu erfahren. 
a) Ein Spieler im Lochspiel muss sich taktisch nach den bereits gespielten Schlägen seines Gegners richten können. Deshalb steht ihm die Auskunft zu, wie viele Schläge der Gegner bereits gemacht hat. 
b) Falsche Auskunft 
Ein Spieler darf seinem Gegner keine falsche Auskunft geben. Wenn ein Spieler falsche Auskunft gibt, verliert er das Loch. Eine falsche Auskunft gilt als gegeben, wenn ein Spieler 
(I) es unterlässt, seinen Gegner so bald wie durchführbar davon in Kenntnis zu setzen, dass er sich eine Strafe zugezogen hat, außer 
a) er verfährt offenkundig nach einer Regel, die Strafe nach sich zieht, und dies wurde von seinem Gegner wahrgenommen, oder 
b) Diese Regel verpflichtet den Spieler, seinen Gegner jeweils umgehend umfassend und richtig über den Spielstand zu informieren. 

Steht der Gegner aber neben dem Spieler, während dieser einen Ball an einem Wasserhindernis fallen lässt, so ist davon auszugehen, dass der hierbei erwirkte Strafschlag so offensichtlich ist, dass er nicht noch zusätzlich mitgeteilt werden muss. Gleiches würde gelten, wenn ein Spieler in Anwesenheit seines Gegners versehentlich auf seinen Ball tritt und ihn danach zurücklegt.      
b) er berichtigt seinen Fehler, bevor sein Gegner seinen nächsten Schlag macht; oder 
(II) beim Spielen eines Lochs falsche Auskunft über den Stand der Schlagzahl erteilt und diesen Fehler nicht berichtigt, bevor sein Gegner den nächsten Schlag macht, oder 
(III) falsche Auskunft über die Schlagzahl für ein beendetes Loch erteilt und sich dies auf des Gegners Auffassung vom Ergebnis des Lochs auswirkt, solange er seinen Fehler nicht berichtigt, bevor irgendein Spieler vom nächsten Abschlag einen Schlag macht oder, sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle Spieler das Grün verlassen. 
Ein Spieler hat auch dann falsche Auskunft erteilt, wenn er aus Unkenntnis einen Strafschlag nicht berücksichtigt, den er sich zugezogen hatte. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, die Regeln zu kennen. 
Es ist offensichtlich, dass eine Korrektur der falschen Auskunft nicht zu einer Strafe führt, wenn der Gegner noch nicht unter dem Eindruck des falschen Spielstands handeln musste. 
Auch die falsche Auskunft nach einem beendeten Loch führt zu einer Strafe, denn der ggf. so falsch ermittelte Spielstand kann sich auf die Art und Weise auswirken, wie der Gegner den nächsten Abschlag spielt. 
Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Dies erspart eine Diskussion darüber, ob dem Spieler die Regel bekannt war und er absichtlich einen Strafschlag verschwiegen hat, oder er aus Unkenntnis gehandelt hat. Das Spiel ist schon ohne eine solche Ermittlungsarbeit spannend genug.

 

9.3 Zählspiel

Ein Bewerber, der sich eine Strafe zugezogen hat, sollte seinen Zähler sobald wie durchführbar davon in Kenntnis setzen. 
Wünschenswert ist hier, dass dies geschieht, wenn die beiden Spieler sich das nächste Mal beim Spielen des Lochs begegnen (d. h. wenn z. B. jeder wieder aus dem Rough gekommen ist), notfalls auch nach Beendigung des Lochs, aber spätestens vor Abgabe der Zählkarte. Auf jeden Fall macht es einen sehr schlechten Eindruck, wenn der Zähler von sich aus darauf kommt, dass der Spieler ihm noch einen Strafschlag mitteilen müsste. 
Merke: Es ist nicht der Zähler, der Strafschläge „verteilt". Die Strafschläge entstehen automatisch aus der Handlung des Spielers, an die sie zu knüpfen sind. Der Zähler hat nur die Aufgabe, sie zu notieren. Deutlich wird dies bei der englischen Übersetzung für Zähler: „Marker“. Es ist die Pflicht des Spielers, den Zähler über die Strafschläge zu informieren, die er sich zugezogen hat.

18. Ball in Ruhe bewegt

18.1 Durch nicht zum Spiel gehöriges

Wird ein Ball in Ruhe durch etwas bewegt, was nicht zum Spiel gehört, so gibt es keine Strafe, und der Ball muss zurückgelegt werden. 

Anmerkung: Es ist eine Frage der Umstände, ob ein Ball durch etwas Nicht zum Spiel Gehöriges bewegt wurde. Um nach dieser Regel verfahren zu können, muss es bekannt oder so gut wie sicher sein, dass etwas Nicht zum Spiel Gehöriges den Ball bewegt hat. Fehlt es an dieser Kenntnis oder Gewissheit, muss der Spieler den Ball spielen, wie er liegt oder, wenn der Ball nicht gefunden wird, nach Regel 27-1 verfahren. 

(Des Spielers Ball in Ruhe durch anderen Ball bewegt – siehe Regel 18-5.) 
Der Spieler hat das Recht bzw. die Pflicht, seinen bereits zur Ruhe gekommenen Ball aus der Situation zu spielen, in die ihn sein letzter Schlag jeweils gebracht hat. Wird der Ball aus dieser Lage entfernt (z. B. durch einen Hund bewegt), ist es zur Wahrung der Chancengleichheit nur fair, dass man den Ball in diese Lage zurückbringt, gleich ob die Lage nun besser oder schlechter ist als vor dem Bewegen des Balls. 

Ohne sichere Kenntnis („bekannt oder so gut wie sicher"), dass der Ball nun bewegt wurde, kann der Spieler auch nicht reklamieren, dass er ihn zurücklegen möchte. In dem Fall muss der Spieler den Ball spielen wie er nun liegt oder, wenn der Ball nicht gefunden wird, nach Regel 27-1 (Ball verloren) vorgehen. 

 

18.2 Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung

a) Allgemeines 

Ist der Ball eines Spielers im Spiel und, ausgenommen es ist nach den Regeln erlaubt, 

I) der Spieler, sein Partner oder einer ihrer Caddies 
-- nehmen den Ball auf oder bewegen ihn, 
-- berühren ihn absichtlich (außer mit einem Schläger beim Ansprechendes Balls), oder 
-- verursachen, dass der Ball sich bewegt, oder 

II) die Ausrüstung des Spielers oder seines Partners verursacht, dass der Ball sich bewegt, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. 

Der Ball muss, wenn er bewegt wurde, zurückgelegt werden, es sei denn, die Bewegung des Balls tritt ein, nachdem der Spieler seinen Schlag oder den Rückschwung des Schlägers zum Schlag begonnen hat, und er den Schlag dann macht. Keine Strafe zieht sich ein Spieler nach den Regeln zu, wenn er versehentlich verursacht, dass sein Ball sich bewegt, beim 
-- Suchen nach einem von Sand bedeckten Ball, Zurücklegen von losen hinderlichen Naturstoffen, die beim Suchen oder Identifizieren eines Balls im Hindernis bewegt wurden, Tasten nach einem Ball im Wasser eines Wasserhindernisses, oder Suchen nach einem Ball in einem Hemmnis oder ungewöhnlich beschaffenem Boden – Regel 12-1; 
-- Ausbessern von Lochpfropfen oder Balleinschlagloch – Regel 16-1c; 
-- Nachmessen – Regel 18-6; 
-- Aufnehmen des Balls in Übereinstimmung mit einer Regel – Regel 20-1; 
-- Hinlegen oder Zurücklegen des Balls in Übereinstimmung mit einer Regel – Regel 20-3a; 
-- Fortbewegen von losem hinderlichen Naturstoff auf dem Grün – Regel 23-1; 
-- Fortbewegen von beweglichen Hemmnissen – Regel 24-1. 
Hatte der Spieler nach Regel 18-1 (Ball durch Nicht zum Spiel Gehöriges bewegt) Anspruch auf die Lage, in die ihn sein letzter Schlag gebracht hat, wird spätestens in der Regel 18-2 deutlich, dass er auch verpflichtet ist, den Ball aus dieser Lage zu spielen. 

Der Spieler ist derjenige von allen Personen auf dem Golfplatz, der am nächsten (und am häufigsten) an seinem Ball ist. Er trägt also eine besondere Verantwortung dafür, dass der Ball vom richtigen Ort gespielt wird. Um dies zu untermauern, zieht er sich einen Strafschlag zu, falls er verursacht, dass sein Ball sich bewegt. 
Der Ball muss zurückgelegt werden, anderenfalls kommt zu dem einen Strafschlag noch ein weiterer hinzu. 

Hier sind die unterschiedlichen Konsequenzen zu beachten, ob der Spieler seinen Ball mit der Hand berührt ohne dessen Lage gekennzeichnet zu haben, oder ob er ihn mit dem Schläger berührt. Führt der erste Fall zu einem Strafschlag, ist so ist der zweite Fall straflos, es sei denn, der Ball würde dabei bewegt. 

Natürlich ist es nicht im Sinne des Spiels, einen Ball zurückzulegen, der sich erst bewegt, wenn der Spieler den Schlag nach ihm beginnt. Dies befreit aber nicht von dem Strafschlag, der auch in diesem Fall anfällt, da man dem Spieler die Verantwortung für das Bewegen des Balls zuschreibt, nicht zuletzt, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. 

Die Ausnahmen regeln Fälle der Straflosigkeit, in denen dem Spieler versehentliches Bewegen nachgesehen wird, das bei der Anwendung einer Regel (unmittelbar mit dem Ball) erwartet wird. 
 Ball in Ruhe bewegt
 Tritt hier der Spieler versehentlich beim rückwärts Gehen auf seinen Ball, so zieht er sich einen Strafschlag zu. 

b) Ball bewegt sich nach Ansprechen 
Bewegt sich der Ball im Spiel, nachdem der Spieler ihn angesprochen hat (ausgenommen infolge eines Schlags), so gilt der Ball als vom Spieler bewegt, und er zieht sich einen Strafschlag zu. Der Ball muss zurückgelegt werden, es sei denn, die Bewegung des Balls tritt ein, nachdem der Spieler seinen Schlag oder den Rückschwung des Schlägers zum Schlag begonnen hat und er den Schlag dann macht. 

Ausnahme: Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Spieler die Bewegung seines Balls nicht verursacht hat, so findet Regel 18-2b keine Anwendung. 
18-2b) hört sich fast so an wie 18-2a), allerdings erfasst sie die Situation „nach dem Ansprechen". 

Ist es offensichtlich (Regeltext: bekannt oder so gut wie sicher), dass etwas anderes als der Spieler seinen Ball bewegt hat, so zieht der Spieler sich keine Strafe zu. Dieser Sachverhalt tritt fast nur auf sehr schnellen Grüns bei sehr starkem Wind auf. Ein Spieler, der seinen Ball im Rough anspricht, wird nicht ernsthaft eine andere Ursache als sich selbst für die evtl. Bewegung seines Balls anführen können.

 

18.3 Durch Gegner, Caddie oder Ausrüstung im Lochspiel

a) Beim Suchen 
Wird eines Spielers Ball, während nach ihm gesucht wird, durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung bewegt, berührt oder wird durch diese verursacht, dass er sich bewegt, so ist das straflos. Wenn der Ball dabei bewegt wurde, muss er zurückgelegt werden. 

b) Außer beim Suchen 
Wird eines Spielers Ball, außer während nach ihm gesucht wird, durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung, anders als nach den Regeln vorgesehen, bewegt, absichtlich berührt oder wird durch diese verursacht, dass er sich bewegt, so zieht sich der Gegner einen Strafschlag zu. Wenn der Ball dabei bewegt wurde, muss er zurückgelegt werden. 

(Falschen Ball spielen – siehe Regel 15-3.) 
(Ball beim Nachmessen bewegt – siehe Regel 18-6.) 

Hier wird zwischen dem Suchen des Balls und allen anderen Situationen unterschieden. Während allgemein im Lochspiel erwartet wird, dass der Gegner sich vom Ball des Spielers fern hält, so besteht doch beim Suchen die Gefahr, im Rough versehentlich auf den Ball zu treten. 
Würde der Gegner sich dafür eine Strafe zuziehen, so könnte man es ihm nicht verübeln, wenn er sich der Suche nicht anschließt und somit eine grundlegende Forderung der Etikette nach Sportsgeist und Höflichkeit missachtet, um keinen Regelverstoß zu begehen. 
Dieser potentielle Interessenkonflikt führte zur Regel 18-3a als Ausnahme zur Regel 18-3b. 

 

18.4 Durch Mitbewerber, Caddie oder Ausrüstung im Zählspiel

Wird des Spielers Ball durch einen Mitbewerber, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung bewegt, berührt oder verursachen diese, dass er sich bewegt, so ist das straflos. Wird der Ball bewegt, muss er zurückgelegt werden. (Falschen Ball spielen – siehe Regel 15-3.) Mitbewerber werden behandelt wie etwas Nicht zum Spiel Gehöriges. Ein Zusammenführen der Regeln 18-1 und 18-4 wäre langfristig denkbar, wenn nicht die Gefahr von seltenen Ausnahmefällen bestünde, in denen eine Abgrenzung sinnvoll sein könnte.

 

18.5 Durch anderen Ball

Wird ein in Ruhe befindlicher Ball im Spiel durch einen anderen Ball bewegt, der nach einem Schlag in Bewegung ist, so muss der bewegte Ball zurückgelegt werden. 
Von der Auswirkung her könnte diese Regel mit der Regel 18-1 zusammengefasst werden. Sie können jedoch nicht als etwas Nicht zum Spiel Gehöriges behandelt werden (18-1 Ball bewegt durch etwas Nicht zum Spiel Gehöriges), da es sich auch um den Ball des Gegners oder Partners handeln könnte, die nicht unter die in Regel 18-1 beschriebene Kategorie fallen.

 

18.6 Ball beim Nachmessen bewegt 

Wird ein Ball oder Ballmarker beim Nachmessen bewegt, während nach einer Regel verfahren wird oder die Anwendung einer Regel ermittelt wird, so muss der Ball oder der Ballmarker zurückgelegt werden. Der Fall ist straflos, vorausgesetzt, die Bewegung des Balls oder des Ballmarkers ist unmittelbar auf die eigentliche Handlung des Nachmessens zurückzuführen. 

Anderenfalls gelten die Regeln 18-2a, 18-3b oder 18-4. 
Wenn zwei Spieler unter Anwendung der Regel 10 (Spielreihenfolge) feststellen wollen, wer zuerst spielen muss, so wäre es unbillig, für das exakte Messen der Entfernung eine Strafe auszusprechen, falls der Ball sich bewegt. Es kann aber nichts schaden, die Lage des Balls vor einer solchen Maßnahme zu kennzeichnen. 
Diese Regel gilt nicht nur für das Nachmessen der Spielreihenfolge auf dem Grün, sondern zum Beispiel auch dann, wenn der Spieler unsicher ist, ob der Ball nach dem Droppen mehr als zwei Schlägerlängen weit gerollt ist.      
* STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

* Versäumt ein Spieler, einen Ball zurückzulegen, wenn er dazu verpflichtet ist, oder macht er einen Schlag nach einem gemäß Regel 18 neu eingesetzten Ball wenn dieses Einsetzen nicht erlaubt war, so zieht er sich die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 18 zu, aber keine weitere Strafe nach dieser Regel. 
Es gibt hier nur maximal zwei Strafschläge während eines Verstoßes gegen die Regel 18. Zwar fällt beim Bewegen des Balls zuerst ein Strafschlag an, bei dem es bleibt, wenn der Fehler korrigiert wird, also wenn der Ball zurückgelegt wird. Wird der Ball nicht zurückgelegt, fallen zwei Strafschläge statt einem Strafschlag an. 

Anmerkung 1: Ist ein Ball, der nach dieser Regel zurückgelegt werden muss, nicht sogleich wiederzuerlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.    Anm.1: Offensichtlich denkt man hier auch daran, dass ein Ball gestohlen wurde oder z. B. beim Entfernen eines Markierungspfahls unwiederbringlich in das Pfostenloch fällt.      
Anmerkung 2: Wurde die ursprüngliche Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert, siehe Regel 20-3b.    Anm.2+3: Es handelt sich darum, dass der Ball dann an eine möglichst ähnliche Stelle gelegt werden muss (20-3b) oder so nahe wie möglich der ursprünglichen Stelle fallen gelassen werden muss (Regel 20-3c).      
Anmerkung 3: Ist es nicht möglich, die Stelle, an die ein Ball hinzulegen ist, festzustellen, siehe Regel 20-3c.    Anm.2+3: Es handelt sich darum, dass der Ball dann an eine möglichst ähnliche Stelle gelegt werden muss (20-3b) oder so nahe wie möglich der ursprünglichen Stelle fallen gelassen werden muss (Regel 20-3c).

 

19. Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten

19.1 Durch nicht zum Spiel Gehöriges

Wird eines Spielers Ball in Bewegung zufällig durch etwas Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten, so gilt dies als Spielzufall, ist straflos, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, ausgenommen: 

Im Gegensatz zur Regel 18 (Ball in Ruhe bewegt) handelt es sich hier um einen Ball, der sich noch bewegt (rollt oder fliegt), während er abgelenkt wird (z. B. ein Ball, der bei einem Schlag aus dem Wald die Golftasche eines Mitspielers trifft). Es ist also gar nicht möglich, ihn an eine bestimmte Stelle zurückzulegen, da er noch gar nicht zur Ruhe gekommen war.  

a) Kommt eines Spielers Ball in Bewegung nach einem anderswo als auf dem Grün gespielten Schlag in oder auf Nicht zum Spiel Gehörigem zur Ruhe, das sich bewegt oder lebt, so muss der Ball so nahe wie möglich dem Punkt unmittelbar unterhalb der Stelle, an der er in oder auf dem Nicht zum Spiel Gehörigen zur Ruhe kam, jedoch nicht näher zum Loch, im Gelände oder in einem Hindernis fallen gelassen, auf dem Grün hingelegt werden.    a) Beispiele: Der Ball kommt in einem fremden Golfcart oder Platzfahrzeug zur Ruhe, das sich in Fahrt befindet. Dies sollte bei Einhaltung der Etikette kaum jemals vorkommen. Ein Zuschauer nimmt einen am Fairwayrand ausrollenden Ball auf und läuft mit ihm weg. Der Bezugspunkt zur Spielfortsetzung ist hier die Stelle des Platzes unter dem Eintrittspunkt des Balls in das Nicht zum Spiel Gehörige (das Rough unter dem Boden des Golfcarts, der Waldrand, an dem der Zuschauer den Ball aufgehalten hatte).      
b) Wird eines Spielers Ball in Bewegung nach einem auf dem Grün gespielten Schlag durch Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten, das sich bewegt oder lebt, ausgenommen ein Wurm, Insekt oder Ähnliches, oder kommt darin oder darauf zur Ruhe, so ist der Schlag annulliert. Der Ball muss zurückgelegt und erneut gespielt werden. Ist der Ball nicht sogleich wiederzuerlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden. 

Ausnahme: Trifft der Ball die Person, die den Flaggenstock bedient oder hochhält oder irgendetwas, was von ihr getragen wird – siehe Regel 17-3b. 
b) Dies wird nur durch einen sehr schlechten Schlag oder einen unwahrscheinlich dummen Zufall geschehen (Beispiel: Ein Mitspieler läuft unachtsam durch die Puttlinie des Spielers und wird von dem rollenden Ball getroffen). 
Würmer oder Insekten z. B. können in so großer Anzahl auf Grüns vorkommen, dass sie von dieser Regel ausgenommen sind. Es wäre zu bestimmten Jahreszeiten oder Witterungsbedingungen sonst nahezu jeder Putt davon betroffen. 

Anmerkung: Wurde ein Ball eines Spielers in Bewegung absichtlich durch Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten: 

a) nach einem anderswo als auf dem Grün gespielten Schlag, so muss die Stelle geschätzt werden, an der der Ball zur Ruhe gekommen wäre. Ist diese Stelle: 
I) im Gelände oder in einem Hindernis, so muss der Ball so nahe wie möglich dieser Stelle fallen gelassen werden; 
II) im Aus, so muss der Spieler nach Regel 27-1 verfahren; oder 
III) auf dem Grün, so muss der Ball auf diese Stelle hingelegt werden. 
b) nach einem Schlag auf dem Grün, ist der Schlag annulliert. Der Ball muss zurückgelegt und erneut gespielt werden. 

Ist das Nicht zum Spiel Gehörige ein Mitbewerber oder dessen Caddie, so gilt Regel 1-2 für den Mitbewerber. 
(Ball des Spielers durch anderen Ball abgelenkt oder aufgehalten – siehe Regel 19-5.) 

Hier ist zu beachten: Es gibt hier evtl. zwei Regelfälle, einen in Bezug auf den Spieler, dessen Ball betroffen ist und der nach Regel 19-1, 19-3 oder 19-4 entschieden wird, und einen weiteren, wenn die Person, die den Ball (vorsätzlich oder versehentlich?) ablenkt hat, ein Mitbewerber, Gegner oder ein Caddie von diesen ist. 
Regel 33-7 (Strafen der Disqualifikation, Ermessen der Spielleitung) kann dann im Extremfall bei einer böswilligen Einflussnahme auf den Ball eines Mitbewerbers oder Gegners angewandt werden.

 

19.2 Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung

Wird der Ball eines Spielers versehentlich durch ihn selbst, seinenPartner oder einen ihrer Caddies oder Ausrüstung abgelenkt oder aufgehalten, so zieht sich der Spieler eine Strafe von einem Schlag zu. Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, ausgenommen, er kommt in oder auf der Kleidung oder Ausrüstung des Spielers, seines Partners oder eines ihrer Caddies zur Ruhe. In diesem Fall muss der Ball so nahe wie möglich dem Punkt unmittelbar unterhalb der Stelle, an der er in oder auf dem Gegenstand zur Ruhe kam, jedoch nicht näher zum Loch, im Gelände oder in einem Hindernis fallen gelassen, auf dem Grün hingelegt werden. 

Ausnahme 1: Trifft der Ball die Person, die den Flaggenstock bedient oder hochhält oder irgendetwas, was von ihr getragen wird – siehe Regel 17-3b. 
Ausnahme 2: Fallen gelassener Ball – siehe Regel 20-2a. 
(Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten durch Spieler, Partner oder Caddie – siehe Regel 1-2.) 

Häufig kommt ein solches Ablenken oder Aufhalten bei Schlägen aus dem Wald vor, bei denen der Ball von einem Baum an die Tasche des Spielers oder den Spieler abgelenkt wird. Die Regel bezieht sich nur auf Bälle, die nach einem Schlag in Bewegung sind. Für einen fallen gelassenen Ball siehe Regel 20-2 (Versehen) oder Regel 1-2 (Vorsatz). 

 

19.3 Durch Gegner, Caddie oder Ausrüstung im Lochspiel

Wird der Ball eines Spielers durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung versehentlich abgelenkt oder aufgehalten, so ist das straflos. Der Spieler darf, bevor ein anderer Schlag von einer Partei gemacht wurde, den Schlag annullieren und einen Ball straflos so nahe wie möglich der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5), oder er darf den Ball spielen, wie er liegt. Will der Spieler den Schlag nicht annullieren und der Ball ist in oder auf Kleidung des Gegners, dessen Caddie oder auf seiner Ausrüstung zur Ruhe gekommen, so muss der Ball so nahe wie möglich dem Punkt unmittelbar unterhalb der Stelle, an der er in oder auf dem Gegenstand zur Ruhe kam, jedoch nicht näher zum Loch, im Gelände oder in einem Hindernis fallen gelassen, auf dem Grün hingelegt werden. 

Ausnahme: Trifft der Ball die Person, die den Flaggenstock bedient oder hochhält oder irgendetwas, was von ihr getragen wird – siehe Regel 17-3b. 
(Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten durch Gegner oder Caddie – siehe Regel 1-2.) 

Bei einem Spiel von zwei Spielern oder Parteien gegeneinander (Lochspiel) soll möglichst jeglicher physische Einfluss auf den Ball der Gegenseite vermieden werden. So erscheint die Regelung in 19-3 die sinnvollste zu sein, die Kollision des Balls mit der gegnerischen Partei zu regeln.

 

19.4 Durch Mitbewerber, Caddie oder Ausrüstung im Zählspiel

Siehe Regel 19-1, Ball durch Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt. 
Ausnahme: Trifft der Ball die Person, die den Flaggenstock bedient oder hochhält oder irgendetwas, was von ihr getragen wird – siehe Regel 17-3b. 

 

19.5 Durch anderen Ball 

a) In Ruhe 
Wird der nach einem Schlag in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen in Ruhe befindlichen Ball im Spiel abgelenkt oder aufgehalten, so muss der Spieler seinen Ball spielen, wie er liegt. Im Lochspiel ist der Fall straflos. Im Zählspiel ist dies straflos, sofern nicht beide Bälle vor dem Schlag auf dem Grün gelegen hatten. In diesem Fall zieht sich der Spieler eine Strafe von zwei Schlägen zu. 
b) In Bewegung 
Wird der nach einem anderswo als auf dem Grün gespielten Schlag in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen anderen nach einem Schlag in Bewegung befindlichen Ball abgelenkt oder aufgehalten, so muss der Spieler straflos seinen Ball spielen wie er liegt. 
Wird der nach einem Schlag auf dem Grün in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen anderen nach einem Schlag in Bewegung befindlichen Ball abgelenkt oder aufgehalten, so ist der Schlag des Spielers annulliert. Der Ball muss zurückgelegt werden und straflos erneut gespielt werden. 

Anmerkung: Nichts in dieser Regel hebt die Bestimmungen der Regel 10-1 (Spielfolge im Lochspiel) oder Regel 16-1f (Schlag machen, solange anderer Ball in Bewegung) auf. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

Eine Eingliederung dieser Regel zu den Vorkommnissen in Regel 19-1 (Ball durch nicht zum Spiel gehöriges bewegt) kommt nicht in Frage, da es sich bei einem Ball nicht immer um etwas Nicht zum Spiel Gehöriges handelt, sondern ggf. auch um den Ball des Gegners oder Partners. Es ist zu beachten, dass es sich bei zwei Bällen, die sich treffen, immer um zwei Regelfälle handelt, die nacheinander entschieden werden müssen. Bei dem sich bewegenden Ball des Spielers handelt es sich um die Anwendung der Regel 19 und bei dem Ball des Gegners oder Mitbewerbers um die Anwendung der Regel 18 (Ball in Ruhe bewegt) oder Regel 19 (Ball in Bewegung abgelenkt). 

 

 

20. Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten

20.1 Aufnehmen und Kennzeichnen

Ein Ball, der nach den Regeln aufzunehmen ist, darf vom Spieler, seinem Partner oder einer vom Spieler ermächtigten anderen Person aufgenommen werden. Für irgendeinen Regelverstoß ist dabei in jedem dieser Fälle der Spieler verantwortlich. 
Ist der aufzunehmende Ball anschließend nach einer Regel zurückzulegen, so muss seine Lage vorher gekennzeichnet werden. 
Merke: Entgegen einer weit verbreiteten irrigen Meinung ist es also nicht nur der Spieler, der seinen Ball aufnehmen darf, jedoch trägt dieser immer die Verantwortung für regelkonformes Vorgehen dabei (Lage kennzeichnen, Spiellinie nicht verbessern usw.). 

Dieser Satz gibt gleichzeitig die Antwort darauf, ob beim „Besserlegen" die Lage des Balls gekennzeichnet werden muss: Nein, es sei denn, die Platzregel würde es verlangen. Beim Besserlegen wird der Ball nicht zurückgelegt (an die alte Stelle) sondern an eine andere Stelle hingelegt.    
 Aufnehmen und Kennzeichen
 Die Lage des aufzunehmenden Balls wird markiert. 

Wurde sie nicht gekennzeichnet, so zieht sich der Spieler eine Strafe von einem Schlag zu, und der Ball muss zurückgelegt werden. Wird er nicht zurückgelegt, so zieht sich der Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen diese Regel, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 20-1 zu. 

Wird ein Ball oder ein Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder beim Kennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so muss der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die eigentliche Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen des Balls zurückzuführen ist. Anderenfalls zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach dieser Regel oder Regel 18-2a zu. 
Der Ballmarker hat hier den gleichen Status wie der Ball und ist deshalb mit der gleichen Vorsicht zu behandeln. Das Kennzeichnen der Lage des Balls ist jedoch eine Handlung, bei der der Spieler unmittelbar mit dem Ball bzw. Ballmarker zu tun hat, was es wahrscheinlich macht, dass er auch einmal den Ball dabei berührt oder bewegt. Um das Kennzeichnen der Lage nicht unnötig zu erschweren, ist das Bewegen des Balls oder des Ballmarkers dabei straflos. 

Merke: Die „eigentliche Handlung" im Sinne des Regeltextes ist das unmittelbare Hinlegen des Markers oder des Balls. Fällt dagegen einem Spieler vor oder nach dieser eigentlichen Handlung der Putter oder der Ballmarker aus der Hand und trifft dabei den Ball, der sich daraufhin bewegt, so fällt dieser „Unfall" nicht unter die straflose Ausnahme.      
Ausnahme: Zieht sich ein Spieler Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3 oder 12-2 verfahren ist, so kommt keine weitere Strafe nach Regel 20-1 hinzu. 

Anmerkung: Die Lage eines aufzunehmenden Balls sollte dadurch gekennzeichnet werden, dass ein Ballmarker, eine kleine Münze oder ein ähnlicher Gegenstand unmittelbar hinter den Ball gelegt wird. Behindert der Ballmarker Spiel, Standposition oder Schlag eines anderen Spielers, so sollte er um eine oder mehrere Schlägerkopflängen nach einer Seite verlegt werden. 
Hebt ein Spieler also seinen Ball zum Identifizieren auf, ohne vorher die Lage gekennzeichnet zu haben, so fällt nur ein Strafschlag für den Verstoß gegen Regel 12 (Ball suchen und identifizieren) an und kein weiterer, obwohl seine Handlung auch in Regel 20-1 mit einer Strafe belegt wird. 

zu Anmerkung: Ein Tee sollte auf dem Grün nicht zur Kennzeichnung der Lage des Balls verwendet werden, wenn das Tee dabei in der Puttlinie des Mitbewerbers oder Gegners steckt. Unabhängig davon ist es kein Verstoß, die Lage des Balls mit einem Tee zu kennzeichnen, oder das Tee dabei in das Grün zu stecken.

 

20.2 Fallenlassen und erneutes Fallenlassen
 

a) Durch wen und wie 
Ein Ball, der nach den Regeln fallen zu lassen ist, muss vom Spieler selbst fallen gelassen werden. Der Spieler muss aufrecht stehen, mit ausgestrecktem Arm den Ball in Schulterhöhe halten und ihn fallen lassen. Wird der Ball von einer anderen Person oder auf andere Weise fallen gelassen und dieser Fehler nicht, wie in Regel 20-6 vorgesehen, korrigiert, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. Berührt der Ball, wenn er fallen gelassen wird, irgendeine Person oder die Ausrüstung irgendeines Spielers, bevor oder nachdem er auf einen Teil des Platzes auftrifft und bevor er zur Ruhe kommt, so muss der Ball straflos erneut fallen gelassen werden. Wie oft ein Ball unter den beschriebenen Umständen erneut fallen zu lassen ist, unterliegt keiner Beschränkung. (Beeinflussung von Lage oder Bewegung eines Balls – siehe Regel 1-2.) 
Wichtig: Die vorgesehene Strafe fällt nicht für das falsche Fallenlassen an, sondern erst, wenn der falsch fallen gelassene Ball gespielt wurde. Reklamiert ein Mitspieler trotz Kenntnis des Sachverhalts deshalb erst nach dem Schlag, dass der Ball falsch fallen gelassen wurde, muss dies wohl als äußerst unsportlich angesehen werden, da er den Spieler nicht rechtzeitig auf den Verstoß aufmerksam gemacht hat, als dieser noch straflos zu korrigieren gewesen war. 
Der Mitspieler kann dafür durch die Spielleitung nach Regel 33-7 (Strafe der Disqualifikation; Ermessen der Spielleitung) disqualifiziert werden. 
Fallenlassen und erneut fallenlassen
Regelkonformes Fallenlassen des Balls. 
Der fallen gelassene Ball darf bis zu zwei Schlägerlängen von dem Punkt aus laufen, an dem er auf den Boden auftraf. 

b) Wo fallen lassen 
Ist ein Ball so nahe wie möglich einer bestimmten Stelle fallen zu lassen, so darf er nicht näher zum Loch als die bestimmte Stelle fallen gelassen werden, wobei die Stelle geschätzt werden muss, falls sie dem Spieler nicht genau bekannt ist. 
Ein Ball muss beim Fallenlassen zuerst dort auf einem Teil des Platzes auftreffen, wo er nach der anwendbaren Regel fallen zu lassen ist. Wird er nicht so fallen gelassen, gelten Regeln 20-6 und 20-7. 
Ist ein Ball also z. B. im Bunker fallen zu lassen, so muss er auch beim Droppen zuerst im Bunker auf den Boden treffen. Er darf so auch z. B. nicht, um dem Spieler so im Bunker eine bessere Lage zu verschaffen, zunächst gezielt oder ungezielt außerhalb des Bunkers auftreffen und dann nur von der Seite in den Bunker rollen.      

c) Wann erneut fallen lassen 
Ein fallen gelassener Ball muss straflos erneut fallen gelassen werden, wenn er 
(I) in ein Hindernis hineinrollt und im Hindernis zur Ruhe kommt; 
(II) aus einem Hindernis hinausrollt und außerhalb zur Ruhe kommt; 
(III) auf ein Grün rollt und auf dem Grün zur Ruhe kommt; 
(IV) ins Aus rollt und im Aus zur Ruhe kommt; 
(V) in eine Lage rollt und dort zur Ruhe kommt, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem nach Regel 24-2b (unbewegliches Hemmnis), Regel 25-1 (ungewöhnlich beschaffener Boden), Regel 25-3 (falsches GrünlGrünGrün) oder nach einer Platzregel (Regel 33-8a) Erleichterung in Anspruch genommen wurde, oder in das Balleinschlagloch zurückrollt, aus dem er nach Regel 25-2 (eingebetteter Ball) aufgenommen wurde; 
(VI) weiter als zwei Schlägerlängen von der Stelle wegrollt und zur Ruhe kommt, an der er zuerst auf einem Teil des Platzes auftraf oder 

Die Aufzählung ist vollständig aber es kommt hier mehr darauf an, welche Fälle (absichtlich) nicht darin enthalten sind. 

Ein Ball darf nicht erneut fallen gelassen werden, wenn er 
a) in die Lage zurückrollt, in der ihn der Spieler für unspielbar (Regel 28) gehalten hat, oder 
b) so nahe an einem Wasserhindernis zur Ruhe kommt, dass der Spieler seinen Stand in dem Hindernis beziehen müsste, oder 
c) wenn er auf ein Hemmnis oder einen ungewöhnlich beschaffenen Boden rollt, das/der nicht Anlass für das aktuelle Erleichterungs- verfahren war, (z. B. vom Weg fallen gelassen und dabei hinter einem Maulwurfshaufen zur Ruhe gekommen). Natürlich kann der Spieler dann entscheiden, für die neue Lage erneut Erleichterung zu beanspruchen. 
Wird ein Ball nicht regelkonform fallen gelassen (z. B. näher zum Loch als gestattet), so zählt dies nicht als ein „echtes" Fallenlassen des Balls. d. h., nach einem solchen regelwidrigen Fallenlassen ist das nächste Fallenlassen immer noch der erste Versuch, den Ball regelkonform fallen zu lassen und nicht bereits das „erneute Fallenlassen" aus Regel 20-3c. 
Würden nicht regelkonforme Versuche auch zählen, so könnte ein Spieler leicht mit zwei beabsichtigten ungültigen Versuchen erreichen, den Ball danach legen zu dürfen, was aber nicht Sinn dieser Regel ist.    
 Der Ball darf nicht erneut fallen gelassen werden, wenn der Spieler nach dem ersten Fallenlassen im Wasserhindernis stehen muss. Nur wenn der Ball selbst wieder in das Hindernis rollt, muss er erneut fallen gelassen werden. 

(VII) näher zum Loch rollt und zur Ruhe kommt als 
a) seine ursprüngliche oder geschätzte Lage (siehe Regel 20-2b), sofern dies nicht anderweitig nach den Regeln gestattet ist, oder 
b) der nächstgelegene Punkt der Erleichterung oder der größten erzielbaren Erleichterung (Regel 24-2, 25-1 oder 25-3), oder 
c) der Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses oder seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat (Regel 26-1). 

Rollt der erneut fallen gelassene Ball in eine Lage wie oben aufgezählt, so muss er so nahe wie möglich der Stelle hingelegt werden, an der er zuerst auf einem Teil des Platzes auftraf, als er erneut fallen gelassen wurde. 

Merksatz: „Zweimal droppen und dann legen". Der Bezugspunkt für das Legen (s. Regel 20-3) wird beim zweiten Fallenlassen geschaffen. Der Ball muss dann an die Stelle gelegt werden, an der er beim zweiten Droppen erstmals auf den Boden aufgekommen ist.      
Anmerkung 1: Kommt ein fallen gelassener oder erneut fallen gelassener Ball zur Ruhe und bewegt sich anschließend, so muss der Ball gespielt werden, wie er liegt, es sei denn, die 
Vorschriften einer anderen Regel finden Anwendung. 
Anm.1: Kommt ein fallen gelassener Ball zur Ruhe, befindet er sich wieder „im Spiel". Dies ist der Grund, warum er dann nur noch unter richtiger Anwendung einer Regel angefasst oder bewegt werden darf. 
Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel erneut fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden. 
(Benutzung von Drop-Zonen – siehe Anhang I, Teil B, Abschnitt 8) 
Anm.2: Rollt der Ball z. B. beim Fallenlassen unwiederbringlich in ein Wasserhindernis, so ist dies nach den Regeln straflos, da der Ball nicht „im Spiel" war. Der Spieler darf dann einen neuen (anderen) Ball nehmen. 
Bleibt der Ball jedoch außerhalb des Hinder- nisses liegen und rollt erst, nachdem er ein paar Sekunden zur Ruhe gekommen war, weiter in das Wasserhindernis, so befindet er sich „im Spiel" und darf nicht straflos erneut fallen gelassen werden. Der Spieler kann dann nur mit einem Strafschlag die Regel 26 (Wasserhindernisse) in Anspruch nehmen.

 

20.3 Hinlegen und Zurücklegen

a) Durch wen und wohin 
Ein Ball, der nach den Regeln hinzulegen ist, muss vom Spieler oder seinem Partner hingelegt werden. 

Ein Ball, der nach den Regeln zurückzulegen ist, muss von einer der folgenden Personen zurückgelegt werden: 
I) von der Person, die den Ball aufgenommen oder bewegt hatte, 
II) von dem Spieler, oder 
III) von dem Partner des Spielers. 

Der Ball muss an die Stelle hingelegt werden, von der er aufgenommen oder bewegt worden war. 
Zum Verständnis: Die Regel unterscheidet zwischen hinlegen (d. h., an eine NEUE, andere Stelle) und zurücklegen (d. h. an die ALTE Stelle). 

Hin- und Zurücklegen kann durch den Spieler oder seinen Partner erfolgen. 
Nur das Zurücklegen kann der Spieler darüber hinaus an denjenigen delegieren, der den Ball aufgenommen hatte, auch wenn dies nicht sein Partner war. Jedoch behält der Spieler die Verantwortung dafür, dass alles regelgerecht zugeht. 
 Hinlegen des Balls, der beim Fallenlassen nach Regel 25-2 zweimal in den Bunker gelaufen war. 

Wird der Ball durch eine andere Person hin- oder zurückgelegt und der Fehler nicht wie in Regel 20-6 vorgesehen, korrigiert, zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. In jedem dieser Fälle ist der Spieler dabei für jeden anderen Regelverstoß verantwortlich, der aufgrund des Hin- oder Zurücklegens des Balls geschieht. Wird ein Ball oder ein Ballmarker beim Hin- oder Zurücklegen des Balls versehentlich bewegt, so muss der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die eigentliche Handlung von Hin- oder Zurücklegen des Balls oder Fortbewegen des Ballmarkers zurückzuführen ist. Anderenfalls zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a oder 20-1 zu. 

Wird ein zurückzulegender Ball an eine andere Stelle gelegt als die, von der er aufgenommen oder bewegt worden war und wird der Fehler nicht wie in Regel 20-6 vorgesehen, korrigiert, so zieht der Spieler sich die Grundstrafe von Lochverlust im Lochspiel oder zwei Schläge im Zählspiel, für einen Verstoß gegen die anwendbare Regel zu. 
Der Ballmarker hat hier den gleichen Status wie der Ball und ist deshalb mit der gleichen Vorsicht zu behandeln. Beim Kennzeichnen der Lage des Balls kann es leicht vorkommen, dass der Ball oder der Ballmarker bewegt werden. Da die Handlung einen Umgang mit dem Ball und dem Ballmarker vorsieht, ist es jedoch straflos, wenn sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kennzeichnen der Lage der Ball oder der Ballmarker bewegen. 
Fällt dagegen einem Spieler bei dieser Handlung z. B. der Putter oder der Ballmarker aus der Hand und trifft dabei den Ball, der sich daraufhin bewegt, so fällt dies nicht unter die straflose Ausnahme.    
 Hinlegen des Balls, der beim Fallenlassen nach Regel 25-2 zweimal in den Bunker gelaufen war. 

b) Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert 
Wurde die ursprüngliche Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert, so muss 

(I) außer in einem Hindernis, der Ball in die nächste, der ursprünglichen möglichst ähnliche Lage, hingelegt werden, nicht weiter als eine Schlägerlänge von der ursprünglichen Lage entfernt, nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis; 
(II) in einem Wasserhindernis der Ball in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I) hingelegt werden, jedoch in dem Wasserhindernis; 
(III) in einem Bunker die ursprüngliche Lage so gut wie möglich wieder hergestellt und der Ball in diese Lage hingelegt werden. 

Anmerkung: Wurde die ursprüngliche Lage eines Balls, der hin- oder zurückzulegen ist, verändert, und es ist nicht möglich, die Stelle festzustellen, an die der Ball hin- oder zurückzulegen ist, so gilt 
- Regel 20-3b, wenn die ursprüngliche Lage bekannt ist, und 
- Regel 20-3c, wenn die ursprüngliche Lage nicht bekannt ist. 

Ausnahme: Sucht oder identifiziert der Spieler einen von Sand bedeckten Ball – siehe Regel 12-1a. 

Der Begriff „Lage" definiert sich nicht nur aus den Koordinaten der Stelle, an der der Ball lag, sondern auch durch den Zustand des Bodens, der Pflanzen und allen anderen Gegenständen um den Ball herum. Wird die Lage des Balls verändert (z. B. indem eine Person versehentlich darauf tritt und sie dahingegend verändert, dass dort jetzt eine Vertiefung entstanden ist), so besteht die alte Lage nicht mehr, und es ist deshalb nicht möglich, den Ball dahin zurückzulegen. Aus diesem Grund wird im Gelände und im Wasserhindernis verlangt, dass der Ball an die nächste möglichst ähnliche Stelle gelegt wird (nicht weiter als eine Schlägerlänge und im Wasserhindernis, wenn er vorher im Wasserhindernis lag). 

Im Bunker lässt sich wegen der Beweglichkeit des Sandes die ursprüngliche Lage einfach wiederherstellen. Hier wird es eher vorkommen, dass die Lage verändert wurde, wenn ein Ball sich vollständig in den Sand einbohrt und erst beim Suchen mit einer Harke wieder aus dem Untergrund erscheint. „Wiederherstellen" der Lage heißt in diesem Fall, dass der Ball auch wieder eingegraben werden muss, wenn er sich vorher unter dem Sand befunden hat. Nur ein kleiner Teil darf frei bleiben, so dass der Spieler seinen Ball sehen kann (siehe Entscheidung 12-1/2).    
 Lage eines hin- oder zurück
 Wir der Ball in den Boden getreten, so hat sich seine Lage verändert. 

c) Stelle nicht feststellbar 
Ist es nicht möglich, die Stelle festzustellen, an die der Ball hinzulegen oder zurückzulegen ist, so muss 

(I) im Gelände der Ball so nahe wie möglich dem Ort, an dem er gelegen hatte, fallen gelassen werden, aber nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün; 
(II) in einem Hindernis der Ball so nahe wie möglich dem Ort, an dem er gelegen hatte, in dem Hindernis fallen gelassen werden; 
(III) auf dem Grün der Ball so nahe wie möglich dem Ort, an dem er gelegen hatte, hingelegt werden, aber nicht in einem Hindernis. 

In vielen Fällen wird eine Situation, in der die Lage des Balls verändert wurde (Regel 20-3b) auch dazu führen, dass ein Spieler nicht weiß, wo sein Ball vorher gelegen hat. 
Fällt der Ball z. B. bei der Suche aus einem Grasbüschel, auf das ein Mitbewerber getreten hat, so ist nicht bekannt, wo genau in dem Grasbüschel der Ball vorher gelegen hat. Die Lage kann schlecht oder auch noch schlechter gewesen sein. Deshalb ist es dem Spieler nicht zuzumuten, diese Lage zu schätzen und Regel 20-3c hat Vorrang vor 20-3b. 

Stelle nicht festellbar
Ausnahme: Wenn das Spiel wieder aufgenommen wird (Regel 6-8d) und die Stelle nicht bestimmt werden kann, an die der Ball hingelegt werden muss, so muss diese Stelle geschätzt werden, und der Ball muss an die geschätzte Stelle hingelegt werden.    Bei Wiederaufnahme des Spiels nach einer Unterbrechung (z. B. bei Gewitter) wird davon ausgegangen, dass der Spieler die Umstände kennt, die die Lage des Balls beschreiben, z. B. auf dem Fairway und nicht in einem Divotloch. 
Deshalb steht ihm nach einer Wiederaufnahme des Spiels auch eine Stelle auf dem Fairway zu, an der kein Divotloch besteht. Beim Fallenlassen des Balls könnte aber nicht mit Sicherheit vermieden werden, dass der Ball in einer solchen (schlechteren) Lage zur Ruhe kommt.      
d) Ball kommt nicht an Stelle zur Ruhe 
Kommt ein Ball, der hingelegt wurde, nicht an der Stelle zur Ruhe, an der er hingelegt wurde, so ist das straflos, und der Ball muss zurückgelegt werden. Bleibt er abermals an jener Stelle nicht liegen, so muss er 

(I) außer in einem Hindernis, an der nächsten Stelle hingelegt werden, an der er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis; 
(II) in einem Hindernis an der nächsten Stelle in dem Hindernis hingelegt werden, an der er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch. Kommt ein hingelegter Ball an der Stelle zur Ruhe, an der er hingelegt wurde, und bewegt sich anschließend, so ist dies straflos, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, es sei denn, die Vorschriften einer anderen Regel finden Anwendung. 

* STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 20-1, 20-2 oder 20-3: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

* Macht ein Spieler einen Schlag nach einem nach einer dieser Regeln neu eingesetzten Ball, wenn das Ersetzen nicht erlaubt ist, so zieht er sich die Grundstrafe für einen Verstoß gegen diese Regel zu, aber keine weitere Strafe nach dieser Regel. 

Lässt ein Spieler einen Ball auf eine nicht korrekte Art und Weise fallen, und spielt von falscher Stelle, oder wurde der Ball von einer Person ins Spiel gebracht, die dies nach den Regeln nicht durfte, und dann von falscher Stelle gespielt, siehe Anmerkung 3 zu Regel 20-7c. Der Ball muss zentimeterweise von der Stelle, an der er eigentlich liegen sollte, zur Seite bewegt werden, bis eine Stelle erreicht wurde, an der der Ball erstmals liegen bleibt. Hierbei darf der Ball nicht in oder auf den Boden gedrückt werden. Er muss ausschließlich mit seinem Eigengewicht an dieser Stelle liegen bleiben.

 

20.4 Fallen gelassener oder hingelegter Ball im Spiel

War des Spielers Ball im Spiel aufgenommen worden, so ist er wieder im Spiel, sobald er fallen gelassen oder hingelegt wurde. 
Ein Ball, der einen anderen Ball ersetzt, wird Ball im Spiel, sobald er fallen gelassen oder hingelegt wurde. 

(Nicht korrektes Ersetzen eines Balls – siehe Regel 15-2.) 
(Nicht korrekt neu eingesetzten, fallen gelassenen oder hingelegten Ball aufnehmen – siehe Regel 20-6.) 

Hier wird geregelt, wann ein Erleichterungs- verfahren beendet ist und der Ball nicht mehr angefasst werden darf, weil er wieder „im Spiel" ist. Ausnahme: Eine weitere anwendbare Regel gestattet das erneute Anfassen. Beispiel: Der Spieler lässt seinen Ball nach Regel 28 (Ball unspielbar) mit einem Strafschlag aus einer unspielbaren Lage fallen, und der Ball kommt in zeitweiligem Wasser zur Ruhe. Von dort darf der Spieler nun Erleichterung nach Regel 25-1 (Ungewöhnlich beschaffener Boden, Zeitweiliges Wasser...) nehmen. Besonders „beliebt" ist das erneute Anfassen und Zurechtlegen des Balls auf dem Grün, um die Schrift auf dem Ball an der Puttlinie auszurichten. Dies ist nur zulässig, wenn die Lage des Balls dabei gekennzeichnet ist.

 

20.5 Nächsten Schlag von der Stelle eines vorhergegangen machen

Will oder muss ein Spieler seinen nächsten Schlag von dort machen, wo ein vorhergegangener Schlag gemacht worden war, so muss er folgendermaßen verfahren: 

a) Auf dem Abschlag: Der zu spielende Ball muss von innerhalb des Abschlags gespielt werden. Er darf von überall innerhalb des Abschlags gespielt werden und darf aufgesetzt werden. 
b) Im Gelände: Der zu spielende Ball muss fallen gelassen werden und muss beim Fallenlassen zuerst auf einem Teil des Platzes im Gelände auftreffen. 
c) Im Hindernis: Der zu spielende Ball muss fallen gelassen werden und muss beim Fallenlassen zuerst auf einem Teil des Platzes in dem Hindernis auftreffen. 
d) Auf dem Grün: Der zu spielende Ball muss auf dem Grün hingelegt werden. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 20-5: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

Ein Spieler darf immer unter Anrechnung eines Strafschlags an die Stelle des letzten Schlags zurückgehen. Üblicherweise wird dies nach einem verlorenen Ball oder Ball im Aus (Regel 27) der Fall sein, durchaus aber auch nach der Regel 26-1a (Wasserhindernis) oder 28a (Ball unspielbar). Aber selbst „völlig unmotiviert" wäre dies zulässig, denn der Spieler „bezahlt" ja mit dem Distanzverlust und dem Strafschlag für seine Entscheidung. Wie an der Stelle des vorhergegangenen Schlags zu verfahren ist, steht in der Regel 20-5.

 

20.6 Nicht korrekt neu eingesetzten, fallen gelassenen oder hingelegten Ball aufnehmen

Ein nicht korrekt neu eingesetzter sowie ein an falschem Ort oder sonst wie nicht in Übereinstimmung mit den Regeln fallen gelassener oder hingelegter, aber nicht gespielter Ball darf straflos aufgenommen werden, und der Spieler muss anschließend korrekt verfahren. Dank dieser Regel ist es straflos, einen Ball falsch fallen zu lassen. Eine Strafe zieht der Spieler sich erst zu, falls er den falsch fallen gelassenen Ball spielt. Merke: Ein Mitspieler / Mitbewerber, der das falsche Droppen oder Hinlegen erklennt, sollte den Spieler sofort über seinen noch straflosen Fehler informieren und nicht erst den Schlag abwarten. Alles andere wäre grob unsportlich und hätte mit dem Grundgedanken des Spiels und den Anforderungen der Etikette nichts zu tun. 

 

20.7 Von falschem Ort spielen 

a) Allgemeines 
Ein Spieler hat von einem falschen Ort gespielt, wenn er einen Schlag nach seinem Ball im Spiel macht: 

(I) von einem Teil des Platzes, von dem die Regeln es untersagen, einen Schlag zu machen, oder an dem ein Ball nicht fallen gelassen oder hingelegt werden darf, oder 
(II) wenn die Regeln verlangen, einen fallen gelassenen Ball erneut fallen zu lassen bzw. einen bewegten Ball zurückzulegen. 

Anmerkung: Ball von außerhalb des Abschlags oder von falschem Abschlag abgespielt – siehe Regel 11-4. 

b) Lochspiel 
Macht ein Spieler einen Schlag von einem falschen Ort, so verliert er das Loch. 
Ist „alles zu spät" und der Fehler aus der Regel 20-2 (Fallenlassen und erneutes Fallenlassen) oder 20-3 (Hinlegen und Zurücklegen) wurde nicht rechtzeitig korrigiert, gilt Regel 20-7.      
c) Zählspiel 
Macht ein Bewerber einen Schlag von einem falschen Ort, so zieht er sich die Strafe von zwei Schlägen nach der anwendbaren Regel zu. Er muss das Loch mit dem vom falschen Ort gespielten Ball zu Ende spielen, ohne seinen Fehler zu beheben, vorausgesetzt, er hat keinen schwerwiegenden Verstoß begangen (siehe Anmerkung 1). 

Wird sich ein Bewerber nach dem Spielen vom falschen Ort dieser Tatsache bewusst und nimmt an, es könne sich um einen schwerwiegenden Verstoß handeln, so muss er, bevor er einen Schlag auf dem nächsten Abschlag macht, das Loch mit einem zweiten Ball zu Ende spielen, der in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt wurde. Wenn das gespielte Loch das letzte Loch der Runde ist, muss er vor dem Verlassen des Grüns seine Absicht erklären, das Loch mit einem zweiten Ball zu Ende zu spielen, der in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt wurde. 

Merke: Zunächst fallen zwei Strafschläge an. Ob der Fehler darüber hinaus korrigiert werden muss, hängt davon ab, ob der falsche Ort dem Spieler keinen bzw. nur einen kleinen Vorteil verschafft hat, oder ob das Spiel vom falschen Ort dem Spieler über Gebühr einen Vorteil verschafft hat. 
Die im Regeltext zitierte anwendbare Regel richtet sich nach der Situation, in der der Spieler eien Regel angewandt hatte. Es ist also z. B. bei einem unbewgelichen Hemmnis die Regel 24-2, bei einem Wasserhindernis die Regel 26-1 und bei einem unspielbaren Ball die Regel 28. 

Ein einfacher Verstoß, der nicht korrigiert werden muss und der mit zwei Strafschlägen abgegolten ist, wäre z. B. das Spielen eines Balls, der beim Fallenlassen von einem Hemmnis auf dem Fairway drei statt der maximal zwei erlaubten Schlägerlängen rollt. 
Lässt der Spieler dagegen einen Ball an der Ausgrenze fallen, an der sein Ball über die Grenze geflogen ist, so spart er sich die ganze Entfernung bis zur Stelle des letzten Schlags, was ihm sicher einen bedeutenden Vorteil verschafft.    
Lässt der Spieler seinen Ball an einer Stelle fallen, an der er das Wasserhindnernis vermeidet, so liegt ein schwerwiegender Verstoß vor. 
Lässt der Spieler seinen Ball an einer Stelle fallen, an der er das Wasserhindnernis vermeidet, so liegt ein schwerwiegender Verstoß vor. 

Hat der Bewerber einen zweiten Ball gespielt, so muss er den Sachverhalt der Spielleitung melden, bevor er seine Zählkarte einreicht; versäumt er dies, so ist er disqualifiziert. Die Spielleitung muss feststellen, ob der Bewerber einen schwerwiegenden Verstoß gegen die anwendbare Regel begangen hat. Ist dies der Fall, so gilt die Schlagzahl mit dem zweiten Ball und der Bewerber muss seiner Schlagzahl mit dem zweiten Ball zwei Strafschläge hinzurechnen. Wenn der Bewerber einen schwerwiegenden Verstoß begangen hatte und ihn nicht wie oben angegeben behoben hat, so ist er disqualifiziert.    Neben dem zweiten Ball aus Regel 3-3 ("Regelball" – Zweifel über Spielweise) ist diese Regel die einzige, die es einem Spieler gestattet, das Loch mit zwei Bällen zu Ende zu spielen. 
Die Spielleitung muss zwingend von dem Sachverhalt erfahren, denn auch wenn der Spieler davon ausgeht, dass beide Ergebnisse gleich waren, so besteht doch die Möglichkeit, dass er sich in der zu wertenden Schlagzahl irrt. 

Anmerkung 1: Ein Bewerber hat einen schwerwiegenden Verstoß gegen die anwendbare Regel begangen, wenn die Spielleitung der Meinung ist, dass er sich durch das Spielen vom falschen Ort einen bedeutenden Vorteil verschafft hat.    Anm. 1: Das kann „zu nahe am Loch" sein, aber auch „auf dem Fairway statt hinter einem Busch", „außerhalb des Bunkers statt im Bunker" usw.      
Anmerkung 2: Spielt ein Bewerber einen zweiten Ball nach Regel 20-7c und es wird entschieden, dass dieser nicht zählt, so bleiben Schläge mit diesem Ball und Strafschläge, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen, außer Betracht. Wird entschieden, dass der zweite Ball zählt, so bleiben der Schlag vom falschen Ort sowie darauf folgende Schläge mit dem ursprünglichen Ball einschließlich Strafschläge, die nur beim Spielen des ursprünglichen Balls anfielen, außer Betracht.    Anm. 2: Dies wird sinngemäß zu Regel 3-3 (Zweifel über Spielweise) gehandhabt.      
Anmerkung 3: Zieht sich ein Spieler eine Strafe für das Spielen eines Schlags vom falschen Ort zu, so fällt keine zusätzliche Strafe an für: 

a) das unerlaubte Ersetzen eines Balls; 
b) das Fallenlassen eines Balls, der nach den Regeln hinzulegen ist, oder das Hinlegen eines Ball, der nach den Regeln fallen zu lassen ist; 
c) das nicht korrekte Fallenlassen eines Balls; oder
d) einen Ball, der von einer Person ins Spiel gebracht wurde, die dies nach den Regeln nicht durfte. 

Anm. 3: Verwechselt ein Spieler beim Zurücklegen des Balls auf dem Grün versehentlich seinen Ball und legt er ihn dabei hinter seinen Ballmarker und nicht davor, so wäre dieser Fall eingetreten.

31. Vierball-Zählspiel

31.1 Allgemeines

Im Vierball-Zählspiel gelten die Golfregeln, soweit sie nicht mit nachstehenden Sonderregeln in Widerspruch stehen.    Der Vierball ist das Spiel, das die meisten Golfspieler als „Bestball" bezeichnen. Beide Partner spielen ihren eigenen Ball, von denen der bessere an jedem Loch in die Wertung kommt. Daraus ergibt sich auch, dass nur eines von den beiden Ergebnissen aufgeschrieben werden muss, jedoch muss jedes aufgeschriebene Ergebnis einem bestimmten Spieler zuzuordnen sein.
 

31.2 Vertretung einer Partei

Jeder der Partner einer Partei darf die festgesetzte Runde ganz oder teilweise allein spielen; es ist nicht erforderlich, dass beide Partner zur Stelle sind. Ein fehlender Bewerber darf zwischen Löchern, nicht aber beim Spielen eines Lochs zu seinem Partner dazukommen.    Bsp.: Kommt ein Spieler von den beiden Partnern nicht rechtzeitig zum Abschlag, so darf sein Partner die Runde alleine spielen, und der Spieler kann im Verlaufe des Spiels zu Beginn eines neuen Lochs hinzukommen.
 

31.3 Aufschreiben der Schlagzahl

Der Zähler muss für jedes Loch nur die Brutto-Schlagzahl desjenigen Partners aufschreiben, dessen Schlagzahl zu werten ist. Die zu wertenden Brutto-Schlagzahlen müssen jedem Partner einzeln so zugeschrieben werden, dass der gewertete Partner für jedes Loch feststellbar ist; anderenfalls ist die Partei disqualifiziert. Nur einer der Partner braucht die Verantwortung für Einhaltung von Regel 6-6b zu tragen. 

(Falsche Schlagzahl – siehe Regel 31-7a.) 

Die Brutto-Schlagzahlen müssen jeweils den einzelnen Spielern zuzuordnen sein. Im Fall einer Strafe oder auch zur Berechnung der Nettoschlagzahl muss man wissen, ob sich die Strafe eines Partners auf das Ergebnis der Partei auswirkt bzw. ob ein Vorgabenschlag eines Spielers angerechnet wird.
 

31.4 Spielfolge

Die Bälle einer Partei dürfen in einer Reihenfolge nach deren Belieben gespielt werden.    D. h., wenn A und B Partner im Vierball sind und Spieler A an der Reihe ist, so können die beiden aus taktischen Gründen auch Spieler B zuerst spielen lassen, selbst wenn der Ball von Mitbewerber C weiter vom Loch entfernt als der Ball von Spieler B.
 

31.5 Falscher Ball

Verstößt ein Bewerber gegen Regel 15-3b weil er einen Schlag nach einem falschen Ball macht, so zieht er sich die Strafe von zwei Schlägen zu, und muss seinen Fehler berichtigen, in dem er den richtigen Ball spielt oder nach den Regeln verfährt. Sein Partner zieht sich keine Strafe zu, auch dann nicht, wenn der falsche Ball ihm gehört. Gehört der falsche Ball einem anderen Bewerber, so muss sein Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, an der der falsche Ball zuerst gespielt worden war. 

Verstößt ein Bewerber gegen Regel 15-3b weil er einen Schlag nach einem falschen Ball macht, so zieht er sich die Strafe von zwei Schlägen zu, und muss seinen Fehler berichtigen, in dem er den richtigen Ball spielt oder nach den Regeln verfährt. Sein Partner zieht sich keine Strafe zu, auch dann nicht, wenn der falsche Ball ihm gehört. Gehört der falsche Ball einem anderen Bewerber, so muss sein Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, an der der falsche Ball zuerst gespielt worden war. 
(Hin- und Zurücklegen – siehe Regel 20-3)

 

31.6 Strafen einer Partei

Eine Partei zieht sich eine Strafe für einen der nachfolgenden Verstöße durch einen der Partner zu:
- Regel 4 Schläger 
- Regel 6-4 Caddie 
- Jegliche Platzregel oder Wettspielbedingung, 
   für die es eine höchstzulässige Strafe 
   für die Runde gibt.  
Nur in den in 31-6 genannten Fällen ziehen sich beide Partner (also die Partei) die Strafe zu, so dass sie sich unabhängig davon auswirkt, wessen Schlagzahl gewertet wird. 

 

31.7 Strafen der Disqualifikation?

a) Regelverstoß eines Partners 
Eine Partei ist von dem Wettspiel disqualifiziert, wenn einer der Partner sich die Strafe der Disqualifikation nach einer der folgenden Regeln zuzieht: 
- Regel 1-3 Übereinkunft über 
   Nichtanwendung von Regeln. 
- Regel 3-4 Regelverweigerung 
- Regel 4 Schläger 
- Regel 5-1 oder 5-2 Der Ball 
- Regel 6-2b Vorgabe 
- Regel 6-4 Caddie 
- Regel 6-6b Zählkarte unterschreiben 
   und einreichen 
- Regel 6-6d Falsche Schlagzahl für das Loch 
- Regel 6-7 Unangemessene Verzögerung, 
   langsames Spiel 
- Regel 7-1 Üben vor oder zwischen Runden 
- Regel 10-2c Parteien einigen sich, außer Reihenfolge zu spielen 
- Regel 11-1 Aufsetzen des Balls 
- Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, 
   ungebräuchliche Ausrüstung und 
   ungebräuchliche Benutzung von Ausrüstung 
- Regel 22-1 Ball unterstützt Spiel 
- Regel 31-3 Die zu wertenden Brutto- 
   Schlagzahlen nicht einzeln zugeschrieben 
- Regel 33-7 Von der Spielleitung verhängte 
   Disqualifikationsstrafe 

b) Regelverstoß beider Partner 
Eine Partei ist für das Wettspiel disqualifiziert 
(I) wenn sich jeder Partner für einen Verstoß gegen Regel 6-3 (Abspielzeit und Spielergruppen) oder Regel 6-8 
(Spielunterbrechung) die Strafe der Disqualifikation zuzieht, oder 
(II) wenn jeder Partner am selben Loch einen Regelverstoß begeht, der mit Disqualifikation von Loch oder Wettspiel bestraft wird. 

c) Nur für das Loch 
In allen anderen Fällen wirkt sich ein Regelverstoß, der zur Disqualifikation führt, nur als Disqualifikation des Bewerbers für das betreffende Loch aus. 

Aber: Kommt einer von den beiden Partnern zu spät zum Abschlag, so ist er für die bisher gespielten Löcher disqualifiziert, darf aber an einem der folgenden Löcher zu seinem Partner hinzukommen (siehe Entscheidung 31-2/1).
 

31.8 Auswirkung anderer Strafen 

Unterstützt der Regelverstoß eines Bewerbers das Spiel seines Partners, so zieht sich der Partner die zutreffende Strafe zusätzlich zu jeder Strafe des Bewerbers zu. In allen anderen Fällen betrifft die Strafe, die sich ein Bewerber für einen Regelverstoß zuzieht, nicht seinen Partner. 
Merke: Hier gilt das Prinzip, dass der Partner nicht von dem Verstoß des Spielers profitieren soll


 

32. Wettspiele gegen Par und nach Stableford

32.1 Spielbedingungen

Wettspiele gegen Par und nach Stableford sind Zählspielarten, bei denen gegen ein festgesetztes Ergebnis (gegen das Par bzw. Netto-Par) jedes Lochs gespielt wird. Es gelten die Regeln des Zählspiels, soweit sie nicht mit nachstehenden Sonderregeln in Widerspruch stehen. 
In Vorgabe-Wettspielen gegen Par und nach Stableford hat der Bewerber mit dem niedrigsten Nettoergebnis an einem Loch die Ehre auf dem nächsten Abschlag. 

Diese beiden Spiele (Gegen Par, Stableford) haben beide die Eigenart, dass der Spieler den Ball nicht einlochen muss, obwohl es sich um eine Art des Zählspiels handelt. Denn als Konsequenz davon entfallen nur mögliche Punkte auf dem betreffenden Loch. 

• In der Spalte links neben den Ergebnissen des Spielers stehen die Netto-Stablefordpunkte. 

a) Wettspiele gegen Par 
Im Wettspiel gegen Par wird wie im Lochspiel gerechnet. Ein Loch, an dem ein Bewerber kein Ergebnis erzielt, gilt als verlorenes Loch. Gewinner ist der Bewerber mit dem besten Gesamtergebnis der Löcher. 

Der Zähler ist nur für das Aufschreiben der Brutto-Schlagzahlen für jedes Loch verantwortlich, an dem der Bewerber eine Schlagzahl (bzw. eine Netto-Schlagzahl) gleich oder unter Par erzielt. 
a) „Gegen Par" ist ein Lochspiel gegen den Platz, jedoch ist das Spiel nicht etwa beendet, wenn der Spieler z. B. nach dem 15. Loch „-4" liegt, denn die Wertung geht im Gegensatz zum eigentlichen Lochspiel nicht nur um Sieg oder Niederlage, sondern es wird auch die Höhe des Ergebnisses betrachtet. Mit „-4" nach 15 Löchern kann der Spieler noch drei Löcher gewinnen und hat dann nach 18 Löchern ein Endergebnis „-1", wenn er aber nach der 15 aufhört, verliert er damit automatisch die nächsten drei Löcher und sein Ergebnis lautet „-7". 
Auch wenn die Zählweise sich wie ein Lochspiel auswirkt und anhört, so ist das Spiel Gegen Par ein Zählspiel. Es dürfen deshalb keine Schläge geschenkt werden! (Von wem auch: Es gibt keine Gegner, sondern nur Mitbewerber).      
Anmerkung 1: Das Ergebnis des Bewerbers wird durch den Abzug von einem oder mehrerer Löcher nach der anwendbaren Regel angepasst, wenn eine andere Strafe als die der Disqualifikation für Nachfolgendes anfällt: 
-- Regel 4 Schläger 
-- Regel 6-4 Caddie 
-- Jegliche Platzregel oder Wettspielbedingung, für die es eine höchstzulässige Strafe für die Runde gibt. 

Der Bewerber ist dafür verantwortlich, den Sachverhalt des betreffenden Verstoßes der Spielleitung zu melden, bevor er seine Zählkarte einreicht, so dass die Spielleitung die Strafe auferlegen kann. Versäumt der Bewerber, seinen Verstoß der Spielleitung zu melden, so ist er disqualifiziert. 

Anmerkung 2: Verstößt der Bewerber gegen Regel 6-3a (Abspielzeit), trifft aber spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort seines Starts ein, oder verstößt er gegen Regel 6-7 (Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel), wird die Spielleitung ein Loch vom Gesamtergebnis der Löcher abziehen. Für einen wiederholten Verstoß gegen Regel 6-7, siehe Regel 32-2a. 

Bei entsprechenden Regelverstößen hat der Spieler also nicht nur das Loch verloren, auf dem er gerade spielt (denn das könnte ja in diesem Moment schon geschehen sein), sondern ein oder mehrere weitere Löcher werden von seinem Ergebnis abgezogen.      
b) Wettspiele nach Stableford 
Im Stableford-Wettspiel wird nach Punkten gerechnet, die im Verhältnis zu einem festgesetzten Ergebnis (zum Par bzw. Netto-Par) an jedem Loch vergeben werden, und zwar folgendermaßen: 
Ergebnis (Loch gespielt mit)                  Punkte 
Mehr als eins über dem festgesetzten 
Ergebnis (Par) oder kein Ergebnis                     0 
Eins über dem festgesetzten Ergebnis (Par)     1 
Festgesetztes Ergebnis (Par)                            2 
Eins unter dem festgesetzten Ergebnis (Par)    3 
Zwei unter dem festgesetzten Ergebnis (Par)   4 
Drei unter dem festgesetzten Ergebnis (Par)    5 
Vier unter dem festgesetzten Ergebnis (Par)     6 
usw. 
Gewinner ist der Bewerber mit den meisten Punkten. Der Zähler ist nur für das Aufschreiben der Brutto-Schlagzahlen für jedes Loch verantwortlich, an dem der Bewerber einen oder mehrere Punkte (bzw. Netto-Punkte) erzielt. 
Was in der Aufstellung links beschrieben wird, ist die Bruttowertung des Stableford. Beispiel: Spielt ein Spieler auf einem Par 4 eine 5, so erhält er einen Punkt. Im Netto wird von der Schlagzahl des Spielers an dem jeweiligen Loch der (oder auch mehrere) Vorgabenschläge abgezogen und mit diesem Nettoergebnis dann die Netto-Stablefordpunkte ermittelt. 

Löcher ohne eine auf der Zählkarte vermerkte Schlagzahl (oder statt dessen ein Strich oder ein „X") führen zur Disqualifikation allein für das Loch, so dass kein Ergebnis bzw. keine Punkte für das betreffende Loch gewertet werden. 

Auch wenn der Spieler nicht an jedem Loch einlochen muss, folgt aus der Regel nicht, dass der Ball aufgehoben werden muss, wenn keine Punkte mehr erzielt werden können. Ein Spieler hat im Stableford (und auch im Spiel Gegen Par) das Recht, stets ein Loch zu beenden. Im Lochspiel ist dies ebenso der Fall, wenn er das Loch bereits verloren hat. Wird in den Wettspielbedingungen eines Wettspiels gebeten, den Ball aufzuheben, falls kein Punkt mehr erzielt werden kann, so sollte diesem Wunsch entsprochen werden, falls anderenfalls das Spiel verzögert würde.      
Anmerkung 1: Verstößt ein Bewerber gegen eine Regel, für die es eine höchstzulässige Strafe für die Runde gibt, so muss er den Sachverhalt der Spielleitung melden, bevor er seine Zählkarte einreicht. Versäumt er dies, ist er disqualifiziert. Die Spielleitung wird von der erzielten Gesamtpunktzahl dieser Runde zwei Punkte für jedes Loch abziehen, an dem ein Verstoß erfolgte, höchstens jedoch vier Punkte pro Runde für jede Regel, gegen die verstoßen wurde. 

Anmerkung 2: Verstößt der Bewerber gegen Regel 6-3a (Abspielzeit), trifft aber spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort seines Starts ein, oder verstößt er gegen Regel 6-7 (Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel), wird die Spielleitung zwei Punkte von der erzielten Gesamtpunktzahl der Runde abziehen. Für einen wiederholten Verstoß gegen Regel 6-7, siehe Regel 32-2a. 

Anmerkung 3: Um langsamen Spiel vorzubeugen, darf die Spielleitung in den Wettspielbedingungen (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlich zulässiger Höchstzeiten zur Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochs oder eines Schlag. 

Die Spielleitung darf in einer solchen Wettspielbedingung die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel wie folgt abändern: 
Erster Verstoß: Abzug von einem Punkt von der erzielten Gesamtpunktzahl der Runde; 
Zweiter Verstoß: Abzug von weiteren zwei Punkten von der erzielten Gesamtpunktzahl der Runde; 
Bei anschließendem Verstoß: Disqualifikation. 

Es würde sinnlos sein, eine Strafe (z. B. für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern) auf einem Loch aufzuschreiben, auf dem der Spieler ggf. schon keine Punkte mehr bekommt. Deshalb werden derartige Strafen auf die Gesamtpunktzahl angerechnet.

 

32.2 Strafen der Disqualifikation 

a) Vom Wettspiel 
Ein Bewerber ist von dem Wettspiel disqualifiziert, wenn er sich die Strafe der Disqualifikation nach einer der folgenden Regeln zuzieht: 
- Regel 1-3 Übereinkunft über Nichtanwendung 
   von Regeln 
- Regel 3-4 Regelverweigerung 
- Regel 4 Schläger 
- Regel 5-1 oder 5-2 Der Ball 
- Regel 6-2b Vorgabe 
- Regel 6-3 Abspielzeit und Spielergruppen 
- Regel 6-4 Caddie 
- Regel 6-6b Zählkarte unterschreiben 
   und einreichen 
- Regel 6-6d Falsche Schlagzahl für das Loch, 
   z. B. wenn die aufgeschriebene 
   Schlagzahl niedriger ist als die tatsächliche 
   erzielte, außer dass der Verstoß gegen diese 
   Regel straflos ist, wenn er sich nicht auf das 
   Ergebnis des Lochs auswirkt 
- Regel 6-7 Unangemessene Verzögerung, 
   langsames Spiel 
- Regel 6-8 Spielunterbrechung 
- Regel 7-1 Üben vor oder zwischen Runden 
- Regel 11-1 Aufsetzen des Balls 
- Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, 
   ungebräuchliche Ausrüstung und 
   ungebräuchlich Benutzung von Ausrüstung 
- Regel 22-1 Ball unterstützt Spiel 
- Regel 33-7 Von der Spielleitung verhängte 
   Disqualifikationstrafe 

Die aufgeführten Disqualifikationen stehen für Verstöße, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass mit der Disqualifikation bloß für ein einzelnes Loch alle Versäumnisse behoben werden können. Es handelt sich vielfach um grundlegende Aspekte (z. B. Regel 1-3) oder um Verstöße, bei denen von einem „dauerhaften Nutzen" (z. B. Regel 14-3) über mehrere Löcher ausgegangen werden muss. 

b) Nur für das Loch 
In allen anderen Fällen wirkt sich der Regelverstoß eines Bewerbers, der zu einer Disqualifikation führt, nur als Disqualifikation für das betreffende Loch aus. 
Beispiel: Das Spielen eines „falschen Balls" nach Regel 15-3, das nur dazu führt, dass es auf dem fraglichen Loch keinen Punkt gibt.


 

33. Spielleitung

33.1 Ausschreibung; Außerkraftsetzen von Golfregeln

Die Spielleitung muss die Bedingungen festlegen, unter denen ein Wettspiel gespielt wird. Die Spielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen. Bestimmte Zählspielregeln sind von den Lochspielregeln so verschieden, dass die Verbindung beider Spielformen weder durchführbar noch zulässig ist. Das Ergebnis eines Lochspiels, gespielt unter diesen Umständen, ist ungültig, und die Bewerber sind für das Zählwettspiel disqualifiziert. Im Zählspiel darf die Spielleitung die Aufgaben eines Referees einschränken. 
Diese Regel beschreibt die Pflichten der Spielleitung eines Wettspiels. Die Spielleitung sollte sich eng an den hier aufgeführten Verpflichtungen orientieren, denn nur dann kann man auch von den Spielern verlangen, dass sie sich an die Regeln halten.

 

33.2 Der Platz

a) Festlegung der Platz- und anderen Grenzen 
Die Spielleitung muss genau bezeichnen 
(I) den Platz und das Aus; 
(II) die Grenzen von Wasserhindernissen und seitlichen Wasserhindernissen; 
(III) Boden in Ausbesserung; 
(IV) Hemmnisse und Bestandteile des Platzes. 

b) Neue Löcher 
Neue Löcher sollten an dem Tage, an dem ein Zählwettspiel beginnt, und im Übrigen nach Ermessen der Spielleitung gesetzt werden, wobei sicherzustellen ist, dass alle Bewerber in einer bestimmten Runde alle Löcher an gleicher Stelle spielen. 

Ausnahme: Ist es unmöglich, ein beschädigtes Loch so wieder herzustellen, dass es der Erklärung „Loch“ entspricht, so darf die Spielleitung in naher, gleichartiger Lage, ein neues Loch setzen lassen. 

Anmerkung: Geht ein und dieselbe Runde über mehr als einen Tag, so darf die Spielleitung in der Ausschreibung (Regel 33-1) bestimmen, dass Löcher und Abschläge an jedem Tag des Wettspiels anders gelegen sein dürfen, sofern sich für alle Bewerber am jeweiligen Tag sämtliche Löcher und Abschläge an gleicher Stelle befinden. 

Die Spielleitung eines Wettspiels ist für die ordnungsgemäße Platzkennzeichnung verantwortlich, auch wenn diese Arbeit in den meisten Golfclubs vom Greenkeeper erledigt wird. Einzelheiten dazu finden sich im Spiel- und Wettspielhandbuch in Kapitel 5. 

Merke: Entweder über Platzregeln oder insbesondere mit einer klaren und regel- gerechten Platzkennzeichnung muss dafür gesorgt werden, dass alle Spieler auf dem Platz in einem identischen Fall z. B. zur gleichen Entscheidung über den Verlauf eines Wasserhindernisses, einer Ausgrenze oder von Boden in Ausbesserung kommen. 

Die Regeln definieren nur die Farben der Pfähle in den Erklärungen „Wasserhindernis" und „seitliches Wasserhindernis" (gelb und rot). „Aus" und „Boden in Ausbesserung" wird zwar allgemein mit weißen bzw. blauen Pfählen bezeichnet, aber diese farbliche Kennzeichnung muss ausdrücklich in den Platzregeln aufgeführt werden. 

• Gut sichtbare Platzkennzeichnung. 

c) Übungsfläche 
Wo eine Übungsfläche außerhalb der Fläche eines Wettspielplatzes nicht zur Verfügung steht, sollte die Spielleitung, wenn durchführbar, die Fläche bestimmen, auf der Spieler an jedem Tag eines Wettspiels üben dürfen. Normalerweise sollte die Spielleitung an keinem Tag eines Zählwettspiels das Spielen auf einem bzw. auf ein Grün oder aus einem Hindernis des Wettspielplatzes gestatten.          
Die Übunsgeinrichtungen werden in großen Wettspielen stark beansprucht. 

d) Platz unbespielbar 
Sind die Spielleitung oder deren Befugte der Auffassung, dass der Platz aus irgendeinem Grund unbespielbar oder nach den Umständen ordnungsgemäßes Spielen unmöglich ist, so darf sie im Lochspiel oder Zählspiel eine zeitlich begrenzte Spielaussetzung anordnen oder im Zählspiel das Spiel für nichtig erklären und die Schlagzahlen der betreffenden Runde annullieren. Wird eine Runde annulliert, so sind auch sämtliche Strafen dieser Runde annulliert. 
(Verfahren bei Spielunterbrechung und Wiederaufnahme des Spiels – siehe Regel 6-8.) 
Eine Runde sollte erst abgebrochen oder annulliert werden, nachdem feststeht, dass es nicht mehr möglich sein wird, in einem vernünftigen Zeitrahmen das Wettspiel fortzusetzen und zu beenden. Gibt es in einem Wettspiel mehrere Wertungsklassen, so kann natürlich für jede Klasse eine Siegerehrung vorgenommen werden, deren Spieler insgesamt bereits vor dem Abbruch ihre Runde beendet haben.

 

33.3 Abspielzeiten und Spielergruppen

Die Spielleitung muss die Abspielzeiten festlegen und im Zählspiel die Gruppen aufstellen, in denen die Bewerber spielen müssen. Wird ein Lochspielwettbewerb über einen längeren Zeitraum ausgetragen, so legt die Spielleitung die Frist fest, innerhalb der jede Runde beendet sein muss. Ist den Spielern gestattet, den Termin ihres Lochspiels innerhalb dieser Fristen frei zu vereinbaren, so sollte die Spielleitung ankündigen, dass das Lochspiel zur festgesetzten Zeit am letzten Tag der Frist gespielt werden muss, sofern sich die Spieler nicht auf einen früheren Termin einigen.    Diese Regel gibt der Spielleitung das Recht, darüber zu befinden, wer zu welcher Uhrzeit mit wem spielt. Regelmäßig stellt sie dazu eine Starliste auf, aus der die Zusammensetzung der Spielergruppen und deren Startzeiten hervorgehen. 

Bei Lochspielen über das ganze Jahr ist es für die Spielleitung unerlässlich, einen festen Termin für die Beendigung jeder Runde auszuschreiben und im Fall der Nichteinhaltung des Termins durch einen oder beide Spieler dies als Versäumnis der Startzeit der von der Spielleitung festgelegten „letzten möglichen Startzeit" zu werten, die zur Disqualifikation eines oder beider Spieler führt (je nach Anwesenheit).

 

33.4 Vorgabenverteilung

Die Spielleitung muss die Verteilung der Vorgaben auf die Löcher bekannt geben. 
Die Festlegung der Vorgabenverteilung ist Sache des Golfclubs. Hierbei müssen die ungeraden Zahlen (1, 3, 5, ...17) auf den ersten neun Löchern und die geraden Zahlen (2, 4, 6, ...18) auf den zweiten neun Löchern verteilt werden. 

Die Vorgabenverteilung legt fest, an welchen Löchern in Wettspielen nach Stableford, gegen Par oder in Lochspielen Vorgabenschläge gegeben werden. 

Um in Lochspielen bei einer geringen Anzahl Vorgabenschläge dem Spieler eine Chance zu geben, der die Schläge erhält, sollen die niedrigen Zahlen nach Möglichkeit nicht auf den letzten zwei oder drei Löchern gegeben werden, wenn dieser (mangels bisher erhaltener Vorgabenschläge) ggf. bereits verloren hat. 

Ebenso sollten auf den ersten zwei oder drei Löchern keine niedrigen Zahlen der Vorgabenverteilung stehen, damit bei einem Stechen durch Spielfortsetzung nicht durch einen Vorgabenschlag an einem dieser Löcher das Lochspiel entschieden wird. (Bei einem Stechen im Lochspiel mit Vorgabe werden an den gleichen Löchern wie in der festgesetzten Runde erneut Vorgabenschläge gegeben).


 

33.5 Zählkarte

Im Zählspiel muss die Spielleitung für jeden Bewerber eine Zählkarte mit Datum und dem Namen des Bewerbers bzw. im Vierer oder Vierball-Zählspiel die Namen der Bewerber ausgeben. 
Im Zählspiel ist die Spielleitung für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Karte eingetragenen Vorgabe verantwortlich. 
Im Vierball-Zählspiel ist die Spielleitung für die Wertung des besseren Balls pro Loch und für die Anrechnung der auf der Zählkarte eingetragenen Vorgaben sowie für das Zusammenzählen der Schlagzahlen des besseren Balls verantwortlich. 
In Par- und Stableford-Wettspielen ist die Spielleitung für die Anrechnung der auf der Zählkarte eingetragenen Vorgabe und für die Feststellung des Ergebnisses an jedem Loch sowie des Gesamtergebnisses bzw. des Gesamtpunktergebnisses verantwortlich. 

Anmerkung: Die Spielleitung kann dazu auffordern, dass jeder Bewerber selbst das Datum und seinen Namen auf seiner Zählkarte einträgt. 

Der Eintrag von Name und Datum sind die Mindestanforderung an eine von der Spielleitung ausgegebene Zählkarte (Ausnahme siehe Anmerkung). Der Eintrag der Vorgabe ist nur in Nettowettspielen erforderlich, da sie für ein Bruttoergebnisses nicht nötig ist. Dann ist der Spieler dafür verantwortlich, dass die richtige Spielvorgabe und nicht nur die Stammvorgabe eingetragen ist (siehe Regel 6-2). 

Geht eine Zählkarte auf der Runde verloren, sind die drei o. g. Daten die Angaben, die der Spieler auf einem Duplikat eintragen muss. 
 

33.6 Entscheidung bei gleichen Ergebnissen

Die Spielleitung muss Art, Tag und Stunde des Stechens bei halbiertem Lochspiel oder Gleichstand im Zählspiel sowie Stechen mit oder ohne Vorgabe ankündigen. 
Bei halbiertem Lochspiel darf nicht durch Zählspiel gestochen werden. Bei Gleichstand im Zählspiel darf nicht durch Lochspiel gestochen werden. 
Der Modus eines Stechens muss vor dem Wettspiel bekannt sein. Die Spielleitung bestimmt idealerweise in der Wettspielausschreibung, welche Art des Stechens angewandt werden soll (siehe Spiel- und Wettspielhandbuch Abschnitt 4).

 

33.7 Strafe der Disqualifikation; Ermessen der Spielleitung

Eine Strafe der Disqualifikation darf in besonders gelagerten Einzelfällen aufgehoben, abgeändert oder verhängt werden, wenn es die Spielleitung für gerechtfertigt hält. 
Keinerlei geringere Strafe als Disqualifikation darf aufgehoben oder abgeändert werden. 
Ist die Spielleitung der Meinung, dass ein Spieler einen schwerwiegenden Etiketteverstoß begangen hat, so darf sie die Strafe der Disqualifikation nach dieser Regel verhängen. 
Beispiel: Ist eine Spielleitung z. B. der Ansicht, dass ein Spieler einen Regelverstoß vorsätzlich oder mit dem Willen begangen hat, einem anderen zu schaden, so scheint es naheliegend, hier statt der Strafschläge eine Disqualifikation zu verhängen. 

Ein Beispiel für die Aufhebung einer Disqualifikation ist das Versäumen der Startzeit aus einem wichtigen Grund (z. B. Erste Hilfe bei einem Unfall). Diese Ausnahmen kommen extrem selten vor. 

Die Spielleitung hat auch bei einem bloßen Etiketteverstoß durch diese Regel die Möglichkeit der Disqualifikation des Spielers. Zu beachten ist hier, dass es sich dabei um einen schwerwiegenden oder auch trotz Ermahnung wiederholten Verstoß gegen den Inhalt der Etikette aus den Golfregeln handeln muss (siehe dazu Entscheidung / Decision 33-7/8).

 

33.8 Platzregeln

a) Grundsätzliches 
Die Spielleitung darf Platzregeln für örtlich außergewöhnliche Umstände erlassen, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen, wie sie aus dem Anhang I dieser Golfregeln hervorgehen, vereinbar sind. 

b) Außerkraftsetzen oder Abändern einer Regel 
Eine Golfregel darf nicht durch eine Platzregel außer Kraft gesetzt werden. Beeinträchtigen jedoch örtlich außergewöhnliche Umstände reguläres Golfspielen in einem Ausmaß, dass von der Spielleitung die Abänderung von Regeln durch eine Platzregel als erforderlich erachtet wird, so muss für diese Platzregel die Zustimmung des R&A (über den Deutschen Golf Verband) eingeholt werden. 

Platzregeln sind fast unvermeidlich. Schon zur Bezeichnung der Platzgrenzen und Boden in Ausbesserung muss eine schriftliche Information vorhanden sein, auf die die Spieler sich verlassen können. 

Eine Spielleitung, die sich auf die in Anhang I der Golfregeln oder im Spiel- und Wettspielhandbuch (Abschnitt 5) genannten Musterplatzregeln verlässt, kann sicher sein, dass sie sich im erlaubten Rahmen bewegt. 

Platzregeln sind kein „Golf-Kompakt". Es ist nicht erwünscht und kann zu Verwirrung führen, darin die Golfregeln zu wiederholen. Wird darin ein bestimmtes Gebiet auf dem Platz als „Boden in Ausbesserung" bezeichnet, so ist dies ausreichend und es ist darüber hinaus nicht nötig, dass noch das Erleichterungsverfahren beschrieben wird. Wer dies nicht kennt, findet alle notwendigen Informationen richtig und abschließend im Regelbuch (und sollte vorher auch noch nicht an einem Wettspiel teilnehmen).



 

34. Entscheidung in strittigen Fällen

34.1 Beanstandungen und Strafen

a) Lochspiel 
Ist eine Beanstandung nach Regel 2-5 bei der Spielleitung anhängig geworden, so sollte eine Entscheidung so bald wie möglich gefällt werden, damit der Spielstand des Lochspiels, falls erforderlich, berichtigt werden kann. Wurde eine Beanstandung nicht in Übereinstimmung mit Regel 2-5 erhoben, so darf sie von der Spielleitung nicht berücksichtigt werden. 

Die Verhängung der Strafe der Disqualifikation wegen Verstoßes gegen Regel 1-3 unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. 
     
b) Zählspiel 
Im Zählspiel darf keine Strafe aufgehoben, abgeändert oder verhängt werden, nachdem das Wettspiel beendet ist. Ein Wettspiel ist beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegeben worden war oder bei Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen, wenn der Spieler in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat. 

Ausnahmen: Die Strafe der Disqualifikation muss auch nach Beendigung des Wettspiels verhängt werden, wenn ein Bewerber 

(I) gegen Regel 1-3 (Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln) verstoßen hat; oder 

(II) eine Zählkarte einreichte, auf der er eine Vorgabe eingetragen hatte, von der er vor Beendigung des Wettspiels wusste, dass sie höher war als die ihm zustehende, und sich dies auf die Anzahl der erhaltenen Vorgabeschläge ausgewirkt hat (Regel 6-2b); oder 

(III) für irgendein Loch aus irgendeinem Grund eine niedrigere als die tatsächlich benötigte Schlagzahl einreichte (Regel 6-6d), es sei denn, es war eine Strafe nicht mitgerechnet, der er sich vor Beendigung des Wettspiels nicht bewusst war; oder 

(IV) vor Beendigung des Wettspiels wusste, dass er gegen irgendeine andere Regel verstoßen hatte, die mit Disqualifikation geahndet wird. 
Eine „offizielle Bekanntgabe" des Ergebnisses erfolgt entweder durch die Siegerehrung oder durch den Aushang der Ergebnisliste, je nach dem, was zuerst geschieht. 
In den Punkten I) bis IV) werden die Ausnahmen genannt, die auch nach Beendigung eines Wettspiels zwingend noch zu einer Disqualifikation führen. Die Spielleitung hat in den genannten Fällen keine andere Wahl, als den Regeln auf diese Art und Weise Geltung zu verschaffen. Der Satz „Die Strafe der Disqualifikation muss..." drückt dies klar aus. Wer sich dieser Entscheidung nicht stellen kann, hat in einer Spielleitung nichts zu suchen. 
Für alle anderen weniger gravierenden Fälle gibt es nach Beendigung des Wettspiels eine „Amnestie". Dies entspricht dem im Sport weit verbreiteten Grundsatz, dass Wettkämpfe mit ihrem Ende entschieden sein sollen und nicht regelmäßig später „am grünen Tisch".

 

34.2 Entscheidung des Referees

Ist ein Referee von der Spielleitung bestimmt, so ist seine Entscheidung endgültig.    Platzrichter (Schiedsrichter im Golf) werden üblicherweise nur in größeren Wettspielen eingesetzt. Da sie sofort auf dem Platz endgültig entscheiden und nur mit ihrer Zustimmung ein Spieler gegen eine Platzrichterentscheidung Berufung bei der Spielleitung einlegen kann, sollten Platzrichter äußerst regelkundig sein und am besten an den entsprechenden Seminaren des DGV oder der Landesgolfverbände teilgenommen haben. Interessierte Personen sollten ohne hinreichende Qualifikation besser nur als Marshal für Ordnungsmaßnahmen eingesetzt werden, der aber keine Regelfragen entscheiden darf.
 

34.3 Entscheidung der Spielleitung

Ist kein Referee zur Stelle, so müssen die Spieler jede strittige oder zweifelhafte Einzelheit bezüglich der Regeln der Spielleitung vortragen, deren Entscheidung endgültig ist. Gelangt die Spielleitung nicht zu einer Entscheidung, so kann sie die strittige oder zweifelhafte Einzelheit dem R&A vortragen, dessen Entscheidung endgültig ist.

Es ist unnötig, wenn Spieler auf der Runde über die richtige Anwendung einer Regel oder das Zuziehen einer Strafe streiten. Wichtiger und auch richtiger wäre es, sich darauf zu einigen, nach der Runde vor Unterzeichnung und Abgabe der Zählkarte die Frage von der Spielleitung entscheiden zu lassen. 

• Die Spielleitung im Einsatz. 

Anmerkung: Im Bereich des Deutschen Golf Verbandes ist die Anfrage grundsätzlich zuerst an dessen Regelausschuss zu richten, der sie nur im Zweifelsfalle an den R&A weiterleitet. Wird die strittige oder zweifelhafte Einzelheit durch die Spielleitung nicht dem Deutschen Golf Verband vorgetragen, so können der oder die Spieler ersuchen, eine bestätigte Sachdarstellung durch einen hierzu beauftragten Vertreter der Spielleitung beim Deutschen Golf Verband vorzutragen, um eine Stellungnahme bezüglich der Richtigkeit der getroffenen Entscheidung zu erhalten. Der Bescheid wird diesem beauftragten Vertreter zugeleitet. 

Wurde das Spiel nicht nach den Golfregeln durchgeführt, so trifft der Regelausschuss des Deutschen Golf Verbandes keine Entscheidung zu irgendeiner Frage.    Anm.: Der Inhalt dieser Anmerkung ist zu wenig bekannt: Er besagt dass auch ein Spieler das Recht hat, den DGV-Ausschuss Regeln & Amateurstatut um eine Stellungnahme zu einer Entscheidung der Spielleitung zu bitten. Außerdem wird hier als nächste Instanz nach der Spielleitung ausschließlich der DGV genannt. Nur dieser entscheidet verbindlich als „nächsthöhere Instanz".

Nicht in den Regeln behandelt wird z. B. der „Vierer mit Auswahldrive" oder das „Scramble". Sollte es in diesen Spielen Fragen zum wettspieltypischen Ablauf geben, muss die Spielleitung diese alleine entscheiden. Handelt es sich jedoch in diesen Wettspielen um Fragen, die nichts mit der Art des Wettspiels zu tun haben, sondern auch anderweitig in den Regeln vorkommen, kann der Regelausschuss dazu befragt werden.

27.2 Provisorischer Ball

a) Verfahren 
Kann ein Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder kann er im Aus sein, so darf der Spieler zur Zeitersparnis in Übereinstimmung mit Regel 27-1 provisorisch einen anderen Ball spielen. Der Spieler muss seinen Gegner im Lochspiel bzw. seinen Zähler oder einen Mitbewerber im Zählspiel unterrichten, dass er einen provisorischen Ball zu spielen beabsichtigt, und muss ihn spielen, bevor er oder sein Partner nach vorne gehen, um den ursprünglichen Ball zu suchen. Versäumt er dies und spielt einen anderen Ball, so ist dieser Ball kein provisorischer Ball und wird unter Strafe von Schlag und Distanzverlust (Regel 27-1) zum Ball im Spiel, wohingegen der ursprüngliche Ball verloren ist. 

(Spielfolge vom Abschlag – siehe Regel 10-3.) 

Anmerkung: Kann ein nach Regel 27-2a gespielter provisorischer Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder im Aus sein, so darf der Spieler einen weiteren provisorischen Ball spielen. Ist ein weiterer provisorischer Ball gespielt, so steht dieser zum vorigen provisorischen Ball im selben Verhältnis wie der erste provisorische Ball zum ursprünglichen Ball. 
„Zeit sparen und den Spielfluss auf dem Platz wahren" könnte als oberstes Ziel dieser Regel beschrieben werden. Um den ggf. längeren Weg zurück zur Stelle des letzten Schlags zu sparen und damit das Spiel nicht unnötig zu verzögern, sollte ein Spieler lieber einmal zu oft als zu wenig einen provisorischen Ball spielen. 
Kann der erste Ball nur in einem Wasserhindernis verloren sein, so ist der zweite Ball kein provisorischer Ball, sondern „Ball im Spiel". 
In einem anderen Fall darf ein provisorischer Ball gespielt werden, da der Ball ja auch außerhalb eines Wasserhindernis verloren sein könnte. Wird der Ball jedoch z. B. nach einer Suche im Rough neben einem Wasserhindernis dann nicht gefunden, so darf daraus nicht der Schluss gezogen werden, der Ball müsse nun sicher im Wasserhindernis liegen. Denn wenn er außerhalb mit Sicherheit gefunden worden wäre, hätte kein provisorischer Ball nach Regel 27-2 gespielt werden dürfen. 
Um in dem vorstehenden Beispiel nach der Wasserhindernisregel verfahren zu dürfen, muss der ursprüngliche Ball entweder im Wasser gefunden werden oder es muss eine andere Person (z. B. aus einer anderen Spielergruppe oder Zuschauer) bestätigen, dass der Ball im Wasserhindernis ist. 
Ergibt sich erst an der Stelle, an der man den ersten Ball vermutet, dass auf Grund der Beschaffenheit des Geländes der ursprüngliche Ball nur in einem Wasserhindernis verloren sein kann, so ist dies auch eine später gewonnene Erkenntnis, die dazu berechtigt, nun die Regel 26 (Wasserhindernis) anzuwenden. 
Hat ein Spieler das Pech, dass auch sein provisorischer Ball verloren sein könnte, so darf wiederum ein provisorischer Ball gespielt werden, der aber auf jeden Fall wieder als solcher angekündigt werden muss, wenn er nicht sofort den unmittelbar vorgehenden Ball ersetzen soll.    

 Ist es nicht bekannt, wo der Ball liegt,, so sollte ein provisorischer Ball gespielt gespielt werden. 

b) Provisorischer Ball wird Ball im Spiel 
Der Spieler darf einen provisorischen Ball spielen, bis er den Ort erreicht, an dem sich der ursprüngliche Ball mutmaßlich befindet. Macht er mit dem provisorischen Ball einen Schlag von dem Ort, an dem sich der ursprüngliche Ball mutmaßlich befindet, oder von einem Punkt, der näher zum Loch liegt als dieser Ort, so ist der ursprüngliche Ball verloren und der provisorische Ball wird unter Strafe von Schlag und Distanzverlust (Regel 27-1) zum Ball im Spiel. Ist der ursprüngliche Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder ist er im Aus, so wird der provisorische Ball unter Strafe von Schlag und Distanzverlust (Regel 27-1) zum Ball im Spiel. 
Beim Spielen eines provisorischen Ball soll Zeit gespart werden. Die Idee der Zeitersparnis geht konsequent soweit, dass ein provisorischer Ball solange (automatisch) als provisorisch weitergespielt gilt, bis der Spieler auf Höhe der Stelle angekommen ist, an der sein ursprünglicher Ball wohl liegen müsste. Es kommt nicht darauf an, wo der Ball wirklich liegt, sondern wo der Spieler ihn vermutet (und danach sucht). 
Macht er dort oder näher zum Loch dieser Stelle einen Schlag mit dem provisorischen Ball, so ist dieser damit zum Ball im Spiel geworden.  

Ausnahme: Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der ursprüngliche Ball, der nicht gefunden wurde, durch etwas Nicht zum Spiel Gehöriges bewegt wurde (Regel 18-1), oder in einem Hemmnis (Regel 24-3) oder in einem ungewöhnlich beschaffenen Boden (Regel 25-1c) ist, so darf der Spieler nach der anwendbaren Regel verfahren.    Da es für einen Ball im Wasserhindernis, Hemmnis oder ungewöhnlich beschaffenem Boden andere Regeln für den Fall gibt, dass ein Ball darin nicht gefunden wird, entfällt hier das Recht auf die Anwendung von Regel 27-2. 

Ein Spieler ist nicht gezwungen, seinen Ball zu suchen, weder die ganzen fünf Minuten noch überhaupt. Verliert er während der Suche die Lust und äußert, er wolle den ursprünglichen Ball nicht mehr spielen, so hat diese Aussage keine Bedeutung, wenn der Ball innerhalb der Suchzeit dennoch gefunden wird. 
Es ist eine Etikettefrage, dass Mitbewerber oder Gegner bei der Suche helfen, aber auch damit aufhören, wenn der Spieler den Ball nicht mehr suchen möchte.      
c) Provisorischen Ball aufgeben 
Ist der ursprüngliche Ball weder verloren noch im Aus, so muss der Spieler den provisorischen Ball aufgeben und das Spiel mit dem ursprünglichen Ball fortsetzen. Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der ursprüngliche Ball in einem Wasserhindernis ist, so darf der Spieler in Übereinstimmung mit Regel 26-1 verfahren. Macht der Spieler in einem der beiden Fälle weitere Schläge nach dem provisorischen Ball, so spielt er einen falschen Ball, und es ist nach Regel 15-3 zu verfahren. 

Anmerkung: Spielt ein Spieler einen provisorischen Ball nach Regel 27-2a, so werden Schläge, die nach Anwenden dieser Regel mit dem provisorischen Ball gemacht wurden, der anschließend nach Regel 27-2c aufgegeben wird, nicht gezählt und Strafen, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen, bleiben außer Betracht. 

Merke: Der provisorische Ball bietet keine Wahlmöglichkeit für den Fall, dass der ursprüngliche Ball in einer schlechten Lage gefunden wird. Er ist eben nur für den Fall gespielt worden, dass der erste Ball nicht gefunden wird und darf nicht alternativ zu dem ursprünglichen Ball gespielt werden, wenn dieser gefunden wird. 
Er kann auch nicht weiter gespielt werden, falls der Spieler den ursprünglichen Ball für unspielbar ansieht, da er nicht zu diesem Zweck geschlagen wurde. Ein „unspielbarer Ball" ist ein anderer Fall (s. Regel 28). 


 

28. Ball unspielbar

28.1 Ball unspielbar

Der Spieler darf seinen Ball überall auf dem Platz für unspielbar halten, ausgenommen, der Ball ist in einem Wasserhindernis. Ob sein Ball unspielbar ist, unterliegt einzig und allein der Entscheidung des Spielers. Hält der Spieler seinen Ball für unspielbar, so muss er mit einem Strafschlag: 

a) nach Regel 27-1 unter Schlag und Distanzverlust verfahren, indem er einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielt, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder 
b) einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt, an dem der Ball lag, fallen lassen, wobei dieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen muss, an der der Ball fallen gelassen wird; oder 
c) einen Ball nicht näher zum Loch innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, an der er lag, fallen lassen. Ist der unspielbare Ball in einem Bunker, so darf der Spieler nach a, b oder c dieser Regel verfahren. Verfährt er nach b oder c, so muss ein Ball in dem Bunker fallen gelassen werden. Der Spieler darf, wenn er nach dieser Regel verfährt, seinen Ball aufnehmen und reinigen oder einen anderen Ball einsetzen. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
Nur der Spieler allein entscheidet, wann sein Ball unspielbar ist. Jegliche Einmischung und gute Ratschläge der Mitspieler oder des Gegners, ob der Ball unspielbar oder vielleicht doch spielbar sei, stellt bereits eine Belehrung und damit einen Verstoß gegen Regel 8-1 dar. 

Ausnahme: Im Wasserhindernis hat der Spieler bereits mehrere Optionen nach Regel 26, wie er mit seinem Ball verfahren will, deshalb darf im Wasserhindernis nicht nach Regel 28 vor- gegangen werden. 

Bei unspielbarem Ball hat der Spieler drei Möglichkeiten, seinen Ball mit einem Strafschlag wie folgt zu droppen: 
a) an der Stelle des vorherigen Schlags; 
b) auf der Linie „Ball – Fahne" zurück soweit, 
   wie der Spieler es möchte; 
c) innerhalb von zwei Schlägerlängen nicht näher zum Loch. 

Merke: Rollt der Ball wieder in die unspielbare Lage zurück, so hat der Spieler Pech gehabt, dass er dieses Risiko nicht durch die Wahl einer der anderen Optionen zum Weiterspielen ausgeschlossen hat: Der Ball ist im Spiel und muss gespielt werden, wenn er nicht erneut mit einem weiteren Strafschlag für unspielbar gehalten werden soll.

 

29. Dreier und Vierer

29.1 Allgemeines

In einem Dreier oder Vierer müssen die Partner während einer festgesetzten Runde abwechselnd von den Abschlägen abschlagen und beim Spielen jedes Lochs abwechselnd schlagen. Strafschläge berühren die Spielfolge nicht.    Im Dreier spielt ein Spieler gegen zwei andere, die einen Ball abwechselnd schlagen. Der Dreier wird auf deutschen Golfplätzen so gut wie nie gespielt, er kann hier vernachlässigt werden. 

Der in der Regel so bezeichnete „Vierer" hingegen ist nicht irgendein Vierer, sondern das Spiel, was von etlichen Spielern üblicherweise (und überflüssigerweise) gemeinhin als „Klassischer Vierer" bezeichnet wird. Der Begriff „Vierer" ist also nicht etwa ein Oberbegriff für alle Spiele mit zwei Partnern. 

Wichtig ist, dass evtl. Strafschläge keinen Einfluss auf die abwechselnde Spielreihenfolge haben. Schlägt also der Spieler A einen Ball ins Aus, ist danach Spieler B an der Reihe, obwohl er dann schon den dritten Schlag des Paares macht. 
 

29.2 Lochspiel

Spielt ein Spieler, wenn sein Partner hätte spielen müssen, so ist die Strafe für seine Partei Lochverlust.
 

29.3 Zählspiel

Machen die Partner einen oder mehrere Schläge in falscher Reihenfolge, so sind die entsprechenden Schläge annulliert, und diePartei zieht sich eine Strafe von zwei Schlägen zu. 

Die Partei muss ihren Fehler berichtigen, indem sie einen Ball in richtiger Reihenfolge so nahe wie möglich der Stelle spielt, von der sie zum ersten Mal in falscher Reihenfolge gespielt hat (siehe Regel 20-5). Macht die Partei einen Schlag auf dem nächsten Abschlag, ohne zuvor ihren Fehler zu berichtigen, bzw. verlässt sie das Grün, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, ohne zuvor ihre Absicht zur Berichtigung des Fehlers anzukündigen, so ist die Partei disqualifiziert.


 

30. Dreiball-, Bestball- und Vierball-Lochspiel

30.1 Golfregel gelten

Im Dreiball-, Bestball- und Vierball-Lochspiel gelten die Golfregeln, soweit sie nicht mit nachstehenden Sonderregeln in Widerspruch stehen.
 

30.2 Golfregel gelten

a) Ball in Ruhe von Gegner bewegt oder absichtlich berührt 
Zieht sich ein Gegner einen Strafschlag nach Regel 18-3b zu, zählt die Strafe nur für das Lochspiel mit dem Spieler, dessen Ball berührt oder bewegt wurde. In seinem Lochspiel mit dem anderen Spieler fällt keine Strafe an.    Das Dreiball-Lochspiel ist wiederum ein Spiel, das so gut wie nie gespielt wird. In ihm spielen drei Spieler jeweils unabhängige Lochspiele gegen jeden der beiden anderen Spieler in der Gruppe. 

b) Ball von Gegner versehentlich abgelenkt oder aufgehalten 
Wird der Ball eines Spielers von einem Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung versehentlich abgelenkt oder aufgehalten, so ist das straflos. In seinem Lochspiel mit diesem Gegner darf der Spieler, bevor von einer Partei ein weiterer Schlag gemacht wird, den Schlag annullieren und straflos einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5) oder den Ball spielen, wie er liegt. In seinem Lochspiel mit dem anderen Gegner muss der Ball gespielt werden, wie er liegt. 

Ausnahme: Trifft ein Ball die Person, die den Flaggenstock bedient, hochhält oder irgendetwas, was von ihr getragen wird – siehe Regel 17-3b. 
(Ball von Gegner absichtlich abgelenkt oder aufgehalten – siehe Regel 1-2.) 

 

30.3 Golfregel gelten

a) Vertretung einer Partei 
Ein Partner einer Partei darf das Lochspiel ganz oder teilweise 
allein spielen; es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Partner zur 
Stelle sind. Ein fehlender Partner darf zwischen Löchern, nicht aber beim Spielen eines Lochs dazukommen. 

b) Spielfolge 
Die Bälle einer Partei dürfen in einer Reihenfolge nach deren Belieben gespielt werden. 

c) Falscher Ball 
Zieht sich ein Spieler die Strafe des Lochverlusts nach Regel 15-3a für einen Schlag nach einem falschen Ball zu, so ist er für das Loch disqualifiziert. Sein Partner zieht sich keine Strafe zu, auch dann nicht, wenn der falsche Ball ihm gehört. Gehört der falsche Ball einem anderen Spieler, so muss sein Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, an der der falsche Ball zuerst gespielt worden war. 
(Hin- und Zurücklegen – siehe Regel 20-3) 

d) Strafen einer Partei 
Eine Partei zieht sich eine Strafe für einen der nachfolgenden Verstöße durch einen der Partner zu: 
-- Regel 4 Schläger 
-- Regel 6-4 Caddie 
-- Jegliche Platzregel oder Wettspielbedingung, für die die Strafe in der Berichtigung des Stands des Lochspiels besteht. 

Beim Vierball und beim Bestball ist es wichtig, folgende umgangssprachliche Abweichung zu beachten: 
Der „Bestball" ist gerade nicht der umgangssprachliche Bestball, den die meisten Spieler so bezeichnen ("Wir spielen einen Bestball"), denn nach der Spielform ist so gut wie immer einfach ein Vierball damit gemeint. 

Strafen sind hier in den meisten Fällen (z. B. Ball in Ruhe bewegt, Ball unspielbar) einem von den beiden Bällen der Partner zuzuordnen. Nur in den beiden in d) genannten Fällen ziehen sich beide Partner (die Partei) eine Strafe zu. 
 
e) Disqualifikation einer Partei 
(I) Eine Partei ist disqualifiziert, wenn einer der Partner sich die Strafe der Disqualifikation für einen der nachfolgenden Verstöße zuzieht: 
- Regel 1-3 Übereinkunft über 
  Nichtanwendung von Regeln 
- Regel 4 Schläger 
- Regel 5-1 oder 5-2 Der Ball 
- Regel 6-2 Vorgabe 
- Regel 6-4 Caddie 
- Regel 6-7 Unangemessene Verzögerung, 
  langsames Spiel 
- Regel 11-1 Aufsetzen des Balls 
- Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, 
  ungebräuchliche Ausrüstung und 
  ungebräuchliche Benutzung von Ausrüstung 
- Regel 33-7 Von der Spielleitung verhängte 
  Disqualifikationsstrafe 

(II) Eine Partei ist disqualifiziert, wenn alle Partner sich die Strafe der Disqualifikation nach einer der folgenden Regeln zuziehen: 
- Regel 6-3 Abspielzeit und Spielergruppen. 
- Regel 6-8 Spielunterbrechung. 

(III) In allen anderen Fällen, in denen ein Regelverstoß die Strafe der Disqualifikation nach sich ziehen würde, ist der Spieler nur für das betreffende Loch disqualifiziert. 
Wie bei den Strafschlägen (siehe d)) wird auch bei der Disqualifikation unterschieden, ob die Strafe die Partei trifft oder nur denjenigen, der den Regelverstoß begeht. 

Beispiel zu I): Kommt ein Spieler von den beiden Partnern zu spät zum Abschlag, so ist er für die bereits gespielten Löcher disqualifiziert, die sein Partner bis dahin alleine spielen durfte. Kommen beide zu spät, so gilt II). 

f) Auswirkung anderer Strafen 
Unterstützt der Regelverstoß eines Spielers das Spiel seines Partners oder wirkt sich nachteilig auf das Spiel eines Gegners aus, so zieht sich der Partner die zutreffende Strafe zusätzlich zu jeder Strafe des Spielers zu. In allen anderen Fällen betrifft die Strafe, die sich ein Spieler für einen Regelverstoß zuzieht, nicht seinen Partner. Ist die Strafe Lochverlust, so wirkt sie sich als Disqualifikation des Spielers für dieses Loch aus. 

Es ist verständlich, dass alle Regelverstöße, die nicht nur dem Spieler nutzen können sondern auch seinem Partner, diesem ebenfalls in Form von Strafschlägen aufgeschrieben werden müssen.

15. Neu eingesetzter Ball; Falscher Ball

15.1 Allgemeines

Ein Spieler muss den Ball einlochen, den er vom Abschlag gespielt hat, sofern der Ball nicht verloren oder im Aus ist oder der Spieler ihn durch einen anderen Ball ersetzt, gleich ob das Ersetzen zulässig ist oder nicht (siehe Regel 15-2). Spielt der Spieler einen falschen Ball, siehe Regel 15-3.    Das Ersetzen eines Balls kann also erlaubt oder nicht erlaubt sein, jedoch wird aus einem neu eingesetzten Ball nie ein falscher Ball. Zum Unterschied siehe Regel 15-2 und Regel 15-3.

 

15.2 Neu eingesetzter Ball

Ein Spieler darf einen Ball ersetzen, wenn er nach einer Regel verfährt, die dem Spieler erlaubt, zum Beenden des Lochs einen anderen Ball zu spielen, fallen zu lassen oder hinzulegen. Der neu eingesetzte Ball wird zum Ball im Spiel. Ersetzt ein Spieler einen Ball und ist ihm dies nach den Regeln nicht erlaubt, so ist der neu eingesetzte Ball kein falscher Ball; er wird zum Ball im Spiel. Wird der Fehler nicht wie in Regel 20-6 vorgesehen behoben und macht der Spieler einen Schlag nach dem fälschlicherweise neu eingesetzten Ball, so verliert er im Lochspiel das Loch oder zieht sich im Zählspiel eine Strafe von zwei Schlägen nach der anwendbaren Regel zu und muss im Zählspiel das Loch mit dem neu eingesetzten Ball zu Ende spielen. Ausnahme: Zieht sich ein Spieler eine Strafe für das Spielen eines Schlags vom falschen Ort zu, so fällt keine zusätzliche Strafe für das unerlaubte Ersetzen eines Balls an. (Ball von falschem Ort gespielt – siehe Regel 20-7.) Ein neu eingesetzter Ball ist ein Ball, den der Spieler entweder von der gleichen Stelle spielt wie den ursprünglichen Ball oder von einer Stelle, die durch Anwendung der Regeln mit dem ursprünglichen Ball erreicht werden kann. Am häufigsten entsteht diese Situation auf dem Grün: Wenn nach dem Markieren und Aufnehmen des Balls, der Ball versehentlich in der Tasche mit einem anderen Ball verwechselt und dann dieser weitergespielt wird, so hat der Spieler sich durch die Verwechslung zwei Strafschläge zugezogen. Es kann natürlich sein, dass der neu eingesetzte Ball auch noch an die falsche Stelle gelegt wird, doch hier gewährt die Ausnahme zu Regel 15-2 einen „Mengenrabatt" bei den Strafschlägen. Beispiel: Ein solcher Fall würde eintreten, wenn nach einem auf dem Grün fälschlich neu eingesetzten (und geschlagenen) Ball der Spieler entsetzt den „richtigen" ehemaligen Ball aus der Tasche nimmt, hinlegt und schlägt. Nun ist der gleiche Regelverstoß wieder vorgekommen: Der gerade neu eingesetzte Ball (der zum Ball im Spiel wurde) wurde erneut durch einen anderen Ball ersetzt und nun auch noch nicht einmal an der Stelle, an die er gerade hingeschlagen worden ist.

 

15.3 Falscher Ball

a) Lochspiel 
Macht ein Spieler einen Schlag nach einem falschen Ball, so verliert er das Loch. 
Gehört der falsche Ball einem anderen Spieler, so muss sein Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, von der der falsche Ball zum ersten Mal gespielt worden war. 
Verwechseln der Spieler und der Gegner Bälle beim Spielen eines Lochs, so erleidet Lochverlust, wer zuerst einen Schlag nach einem falschen Ball gemacht hat; ist dies nicht aufzuklären, so muss das Loch mit den verwechselten Bällen zu Ende gespielt werden. 
Ausnahme: Es ist straflos, wenn ein Spieler einen Schlag nach einem falschen Ball macht, der sich im Wasser in einem Wasserhindernis bewegt. Alle Schläge, die nach einem sich im Wasser in einem Wasserhindernis bewegenden falschen Ball gemacht werden, zählen nicht zur Schlagzahl des Spielers. Der Spieler muss seinen Fehler beheben, indem er den richtigen Ball spielt oder nach den Regeln verfährt. (Hinlegen und Zurücklegen – siehe Regel 20-3) 

Ein neu eingesetzter Ball (Regel 15-2) ist ein Ball, den der Spieler selbst aktiv ins Spiel bringt, meist, indem er ihn an die Stelle legt, an der eigentlich der ursprüngliche Ball hingelegt werden sollte. 
Ein falscher Ball (Regel 15-3) ist ein Ball, der ohne Bezug zum Spiel des Spielers auf dem Platz liegt und nur versehentlich für den eigenen Ball gehalten wird. 

 Ziemlich sicher ein falscher Ball. 
b) Zählspiel 
Macht ein Bewerber einen Schlag oder Schläge nach einem falschen Ball so zieht er sich die Strafe von zwei Schlägen zu. Der Bewerber muss seinen Fehler durch Spielen des richtigen Balls beheben oder nach den Regeln verfahren. Behebt er seinen Fehler nicht, bevor er einen Schlag auf dem nächsten Abschlag macht, bzw. versäumt er, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, die Absicht zur Behebung seines Fehlers anzukündigen, bevor er das Grün verlässt, so ist er disqualifiziert. Schläge eines Bewerbers mit einem falschen Ball werden nicht zu seiner Schlagzahl hinzugerechnet. Gehört der falsche Ball einem anderen Bewerber, so muss sein Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, an der der falsche Ball zum ersten Mal gespielt worden war. 

Da hier der Vorteil für den Spieler nicht messbar (aber ggf. groß) ist, sind nicht nur zwei Strafschläge die Folge, sondern auch die Forderung, anschließend den richtigen Ball zu spielen. Erfolgt dies nicht, ist der Spieler disqualifiziert. Dies kann einerseits aus der Strafe nach Regel 15-3 begründet werden, es passt aber von der Logik her auch zu Regel 3-2 (nicht eingelocht), die verlangt dass der Ball eingelocht wird (also gerade „der Ball" und nicht „irgendein Ball"). Ausnahme: Es ist straflos, wenn ein Bewerber einen Schlag nach einem falschen Ball macht, der sich im Wasser in einem Wasserhindernis bewegt. Alle Schläge, die nach einem sich im Wasser in einem Wasserhindernis bewegenden falschen Ball gemacht werden, zählen nicht zur Schlagzahl des Bewerbers. 
(Hinlegen und Zurücklegen – siehe Regel 20-3) 
Auch im Hindernis ist das Spielen eines in Ruhe befindlichen falschen Balls mit Strafe belegt. Man darf aber im Wasser eines Wasserhindernisses auch einen sich bewegenden Ball spielen. 
Da er nicht zur Ruhe gekommen ist, darf er nicht zum Identifizieren aufgenommen werden. Deshalb ist es logisch, wenn in diesem Sonderfall straflos ein falscher Ball gespielt werden darf.

 

 

16. Das Grün

16.1 Allgemeines

a) Puttlinie berühren 
Die Puttlinie darf nicht berührt werden, außer 
Zu den Rechten und Pflichten des Spielers bezüglich der Grünoberfläche und der Puttlinie gibt es viele Fehleinschätzungen und Gerüchte. Gerade hier gilt: Wird ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben, so ist alles andere verboten; wird aber eine bestimmte Handlung verboten, so ist alles andere erlaubt. 
 Das Grün I
 Das Grün II
(I) dass der Spieler lose hinderliche Naturstoffe fortbewegen darf, ohne dabei irgendetwas niederzudrücken;    I) Es gibt keine Einschränkung, womit der Spieler z. B. Blätter oder Schnittgut entfernen darf (und zwar auf jegliche Art und Weise). Es darf nur nichts niedergedrückt werden.    
 Lose hinderliche Naturstoffe auf dem Grün. Nur dort gehört auch der Sand dazu. 
(II) dass der Spieler beim Ansprechen des Balls den Schläger vor den Ball stellen darf, ohne dabei irgendetwas niederzudrücken;    II) Den Schläger vor den Ball zu stellen, ist wiederum ein „erlaubtes Extra", aber auch hier wird wieder verlangt „nichts niederzudrücken". „Niederdrücken" bedeutet, den Schläger mit mehr Druck als durch sein Eigengewicht auf den Boden zu setzen. „Vor den Ball" bedeutet „unmittelbar vor den Ball", nicht jedoch irgendwo im Verlauf der weiteren Puttlinie.      
(III) beim Nachmessen – Regel 18-6; 
(III) Straffreiheit beim Nachmessen der Entfernung erleichtert besonders im Lochspiel das Feststellen der Spielreihenfolge.      
(IV) beim Aufnehmen oder Zurücklegen des Balls – Regel 16-1b;    IV) Da der Ball auf der Puttlinie liegt, würde es vielfach zu unerheblichen Zufalls - Regelverstößen führen, wäre das Berühren der Puttlinie in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.      
(V) beim Eindrücken eines Ballmarkers;    V) Der Ballmarker darf (was aber allgemein unüblich ist) auch vor den Ball gelegt werden, also auf die Puttlinie. Dies wäre nicht möglich, wenn das Berühren der Puttlinie hier nicht ausdrücklich gestattet wäre. Hinlegen und Eindrücken eines Ballmarkers. 
(VI) beim Ausbessern von alten Lochpfropfen oder Einschlaglöchern von Bällen auf dem Grün – Regel 16-1c und    VI) Notwendig erscheinende Reparaturen, die ein faires Spiel fördern (Ausbessern von Pitchmarken) sind ohne eine Berührung der Puttlinie vielfach nicht möglich. Das Balleinschlagloch darf auf dem Grün ausgebessert werden. 
(VII) beim Fortbewegen beweglicher Hemmnisse – Regel 24-1. 
(Puttlinie auf dem Grün angeben – siehe Regel 8-2b.)    VII) Für bewegliche Hemmnisse auf dem Grün gilt die Regelung, wie sie in I) auch für lose hinderliche Naturstoffe existiert. Werden sie entfernt, darf dabei die Puttlinie berührt werden, ohne jedoch etwas niederzudrücken.      
b) Ball aufnehmen und reinigen 
Ein Ball auf dem Grün darf aufgenommen und auf Wunsch gereinigt werden. Die Lage des Balls muss markiert werden, bevor er aufgenommen wird und der Ball muss zurückgelegt werden (siehe Regel 20-1). Ist ein anderer Ball in Bewegung, so darf ein Ball nicht aufgenommen werden, der die Bewegung dieses anderen Balls beeinflussen könnte.    Es gibt keine Beschränkung, wie oft der Ball aufgenommen werden darf. Ein Spieler darf seinen gerade zurückgelegten Ball erneut kennzeichnen und ihn aufnehmen, z. B. zum weiteren Säubern oder Ausrichten der Markenbezeichnung an der Puttlinie. 
Natürlich muss eine Verzögerung des Spiels dabei unterbleiben. Ist der Ballmarker bereits aufgenommen worden, so darf der Ball nicht mehr angefasst werden! Hinlegen und Eindrücken eines Ballmarkers. 
c) Ausbessern von Lochpfropfen, Einschlag- löchern von Bällen und sonstigen Schäden 
Der Spieler darf einen alten Lochpfropfen oder Schäden auf dem Grün, die durch Einschlag eines Balls hervorgerufen wurden, ausbessern, gleich ob sein Ball auf dem Grün liegt oder nicht. Wird ein Ball oder ein Ballmarker versehentlich bei einer solchen Ausbesserung bewegt, so muss der Ball oder der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls oder des Ballmarkers unmittelbar auf die eigentliche Handlung des Ausbesserns eines alten Lochpfropfens oder Schadens auf dem Grün durch Einschlag eines Balls zurückzuführen ist. Anderenfalls gilt Regel 18. 
Irgendein sonstiger Schaden auf dem Grün darf nicht ausgebessert werden, falls dies dem Spieler bei seinem nachfolgenden Spielen des Lochs von Nutzen sein könnte.    c) Diese Regel lässt nur das Ausbessern von alten Lochpfropfen und Balleinschlaglöchern zu. Ausdrücklich werden alle anderen Schäden (z. B. Fußspuren und Spikemarks, also durch Spikes oder Schuhsohlen verursachte Schäden) ausgenommen. 
Entgegen weit verbreiteter Meinung spielen auch die Professionals bei Wettspielen der European Tour nach dieser Regel, und es wäre unzulässig, per Platzregel eine Ausnahme zu machen. 
d) Prüfen der Oberfläche 
Während der festgesetzten Runde darf ein Spieler die Oberfläche irgendeines Grüns nicht dadurch prüfen, dass er einen Ball rollt oder die Oberfläche aufraut oder aufkratzt. 
Ausnahme: Zwischen dem Spiel von zwei Löchern darf ein Spieler die Oberfläche jedes Übungsgrüns oder das Grün des zuletzt gespielten Lochs prüfen, es sei denn die Spielleitung hat dies untersagt (siehe Anmerkung 2 zu Regel 7-2).    d) Nur diese drei Handlungen können ein Prüfen der Oberfläche sein: Rollen, Kratzen, Aufrauen. Nicht jedoch: Grün anfassen, Ball am Grün säubern ohne Absicht es zu prüfen, Tee ins Grün stecken um die Lage des Balls zu markieren usw. 
Ausn.: In den DGV-Meisterschaften ist dies durch eine Wettspielbedingung untersagt, ebenso in den Wettspielen der Landesgolfverbände.      
e) Über oder auf Puttlinie stehen 
Der Spieler darf auf dem Grün keinen Schlag aus einer Standposition machen, bei der er beiderseits der Puttlinie einschließlich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball steht oder diese Linie einschließlich dieser Verlängerung mit einem seiner Füße berührt. 
Ausnahme: Es ist straflos, wenn der Stand unabsichtlich auf oder über der Puttlinie (oder einer Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball) eingenommen wird oder wenn er eingenommen wird, um nicht auf der Puttlinie oder der voraussichtlichen Puttlinie eines anderen Spielers zu stehen. 
e) Die Puttlinie erstreckt sich nicht über das Loch hinaus. Deshalb darf ein Spieler auf jeden Fall so stehen, dass das Loch sich zwischen ihm und dem Ball befindet. Diese Standposition hat nichts mit dem Verschaffen eines Vorteils zu tun, sondern dient üblicherweise nur dazu, kurze Putts schnell zu beenden. Doch s. auch Regel 14 (Der Schlag nach dem Ball) . 
Etikette und Spielgeschwindigkeit haben hier Vorrang. In den seltenen Einzelfällen wird die sonst unzulässige Standposition in aller Regel auch keinen Vorteil bieten. 
f) Schlag machen, solange anderer Ball in Bewegung 
Der Spieler darf keinen Schlag machen, solange ein anderer Ball nach einem auf dem Grün gemachten Schlag in Bewegung ist, es sei denn, der betreffende Spieler hätte nach der Spielfolge zuerst spielen müssen, wodurch sein Handeln straflos bleibt. 
(Ball aufnehmen, der Spiel unterstützt oder behindert, solange anderer Ball in Bewegung – siehe Regel 22.) 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 16-1: 
Lochspiel — Lochverlust; 
Zählspiel — Zwei Schläge. 

(Position von Caddie oder Partner – siehe Regel 14-2.) 
(Falsches Grün – siehe Regel 25-3.)    f) Jede Gefahr, dass sich zwei rollende Bälle auf dem Grün treffen, soll hiermit vermieden werden. Es würde deutlich in das Spiel eines Mitbewerbers eingreifen, seinen rollenden Ball zu stören.

 

16.2 Ball ragt über Lochrand hinaus

Ragt irgendein Teil des Balls über den Lochrand hinaus, so steht dem Spieler ausreichend Zeit zu, das Loch ohne vermeidbare Verzögerung zu erreichen, sowie weitere zehn Sekunden, um festzustellen, ob sich der Ball in Ruhe befindet. Ist der Ball bis dahin nicht in das Loch gefallen, so gilt er als in Ruhe befindlich. Fällt der Ball anschließend in das Loch, so gilt er als vom Spieler mit dem letzten Schlag eingelocht, und er muss seiner Schlagzahl für das Loch einen Strafschlag hinzurechnen; anderenfalls gibt es keine Strafe nach dieser Regel. (Unangemessene Verzögerung – siehe Regel 6-7.) 
Merke: Bleibt man zunächst an der Stelle des Schlages stehen und weist alle Mitbewerber darauf hin, wie viel Pech man gehabt habe, wird die so verbrauchte Zeit auf die 10 Sekunden angerechnet, die dem Spieler zustehen. 

 

17. Flaggenstock

17.1 Flaggenstock bedient, entfernt oder hochgehalten

Vor dem Schlag von irgendeiner Stelle auf dem Platz darf der Spieler den Flaggenstock bedienen, entfernen oder zum Anzeigen der Lage des Lochs hochhalten lassen. Wurde der Flaggenstock nicht bedient, entfernt oder hochgehalten, bevor der Spieler einen Schlag macht, so darf er nicht während des Schlags oder wenn der Ball des Spielers in Bewegung ist, bedient, entfernt oder hochgehalten werden, falls dies die Bewegung des Balls beeinflussen könnte.    Das Bedienen des Flaggenstocks ist zulässig, gleich ob die Bälle auf dem Grün liegen oder außerhalb. Dabei kann der Flaggenstock vor dem Schlag vollständig entfernt werden, wenn der Ball kommt, aus dem Loch genommen werden oder auf der Spiellinie hochgehalten werden. 

 Flaggenstock bedienen
 Bedienen des Flaggenstocks. Dieser würde bei der Nähe der Spielerin zum Flaggenstock auch als bedient gelten, wenn sie den Flaggenstock erst anfassen würde, wenn der Ball in Bewegung ist. 

Anmerkung 1: Befindet sich der Flaggenstock im Loch und jemand steht in seiner Nähe, während ein Schlag gemacht wird, so gilt dies als Bedienen des Flaggenstocks.    Anm.1: „In der Nähe" bedeutet, dass die Person mit höchstens einem Schritt in der Lage ist, den Flaggenstock anzufassen und zu entfernen. Nur unter diesen Umständen darf der Flaggenstock straflos entfernt werden, wenn der Ball in Bewegung ist.      
Anmerkung 2: Wird der Flaggenstock vor dem Schlag von jemandem mit Kenntnis des Spielers und ohne dessen Einwand bedient, entfernt oder hochgehalten, so gilt dies als mit Ermächtigung des Spielers geschehen.    Anm.2: Um Einwänden zuvor zu kommen, der Spieler habe nichts vom Bedienen des Flaggenstocks gewusst, geht man hier davon aus, dass er wohl hätte sehen müssen, dass ein Mitbewerber oder Gegner sich zum Bedienen des Flaggenstocks aufstellt. Wünscht er dies nicht, so muss er die andere Person bitten, sich von dem Flaggenstock zu entfernen.      
Anmerkung 3: Wenn jemand den Flaggenstock bedient oder hochhält, während ein Schlag gemacht wird, so gilt dies solange als Bedienen des Flaggenstocks, bis der Ball zur Ruhe gekommen ist. 
(Bedienten, entfernten oder hochgehaltenen Flaggenstock bewegen, während Ball in Bewegung ist – siehe Regel 24-1.) 
Anm.3: Das Bedienen endet also mit dem zur Ruhe kommenden Ball und nicht mit dem Schlag. Dies erlaubt, einen bedienten und auf das Grün gelegten Flaggenstock zu entfernen, während der Ball noch in Bewegung ist.

17.2 Bedienen ohne Ermächtigung

Wenn ein Gegner oder dessen Caddie im Lochspiel oder ein Mitbewerber oder dessen Caddie im Zählspiel den Flaggenstock ohne Ermächtigung oder ohne vorherige Kenntnis des Spielers während des Schlags oder solange der Ball in Bewegung ist, bedient, entfernt oder hochhält, so zieht sich der Gegner oder Mitbewerber die anwendbare Strafe zu, falls diese Handlung die Bewegung des Balls beeinflussen könnte. 

* STRAFE FÜR VERST OSS GEGEN REGEL 17-1 ODER 17-2: 
Lochspiel – Lochverlust, Zählspiel – Zwei Schläge 

* Liegt im Zählspiel ein Verstoß gegen Regel 17-2 vor und trifft anschließend der Ball des Bewerbers den Flaggenstock, die Person, die diesen bedient oder hält oder etwas von dieser Person Getragenes, so zieht sich der Bewerber keine Strafe zu. Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt; wurde der Schlag jedoch auf dem Grün gemacht, so ist er annulliert und der Ball muss zurückgelegt und der Schlag wiederholt werden. 

Dies ist eindeutig: Wünscht der Spieler nicht, dass der Flaggenstock bedient wird (z. B. weil er außerhalb des Grüns liegt und den im Loch stehenden Flaggenstock durchaus regelkonform als „Bremse" nutzen möchte), so ist jede nicht autorisierte „hilfreiche" Geste ein Regelverstoß. 
Die „anwendbare Strafe" ist so umschrieben, da es Lochverlust im Lochspiel ist, aber zwei Strafschläge im Zählspiel.

 

17.3 Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person

Der Ball des Spielers darf nicht treffen: 
a) den Flaggenstock, wenn er bedient oder hochgehalten wird oder entfernt wurde, oder 
b) die Person, die den Flaggenstock bedient oder hochhält, oder irgendetwas, was von ihr getragen wird, oder 
c) den unbedienten Flaggenstock im Loch, sofern der Schlag auf dem Grün gemacht worden war. 

Ausnahme: Wird der Flaggenstock ohne Ermächtigung des Spielers bedient, entfernt oder hochgehalten siehe Regel 17-2. 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 17-3: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt. 

a) + b) Der Spieler soll keine Wahlmöglichkeit haben, je nach Gelingen seines Putts den Flaggenstock z. B. als Bremse zu nutzen oder nicht. Bei einem vom Grün gespielten Ball darf auch der unbediente im Loch steckende Flaggenstock nicht getroffen werden. Gründe dafür sind nicht überliefert, eine Schonung der Lochränder ist wohl als Grund anzunehmen. 
c) Also: Flaggenstock stets bedienen oder entfernen lassen, wenn der Ball auf dem Grün liegt. 
Merke: Sollte ein Spieler Sorge haben, die den Flaggenstock bedienende Person würde diesen nicht rechtzeitig entfernen, so ist er nicht gezwungen, dieses Risiko einzugehen. Er kann den Flaggenstock schon vor dem Schlag entfernen lassen.

 

17.4 Ball kommt am Flaggenstock zur Ruhe 

Ruht der Ball eines Spielers an dem im Loch befindlichen Flaggenstock und er ist noch nicht eingelocht, so dürfen der Spieler oder eine andere Person, die er dazu ermächtigt hat, den Flaggenstock bewegen oder entfernen, und fällt dabei der Ball in das Loch, so gilt er als vom Spieler mit seinem letzten Schlag eingelocht; anderenfalls muss der Ball, wenn er bewegt wurde, straflos am Lochrand hingelegt werden. 
Zwischen einem schräg im Loch steckenden Flaggenstock und dem Lochrand kann sich der Ball einklemmen und dabei noch über die Grünoberfläche ragen. Man sollte es stets dem Spieler überlassen, den Flaggenstock in einer solchen Situation zu entfernen, denn es ist sein Ball und er trägt die Verantwortung, was damit geschieht. Wichtig ist es, den eingeklemmten Ball nicht einfach aufzuheben, denn in dieser Lage gilt der Ball noch nicht als eingelocht: Dies ist erst der Fall, wenn der Ball vollständig unterhalb der Grünoberfläche liegt.

21. Ball reinigen

21.1 Ball reinigen

Ein auf dem Grün nach Regel 16-1b aufgenommener Ball darf gereinigt werden. Anderswo darf ein Ball gereinigt werden, wenn er aufgenommen wurde, außer er wurde aufgenommen 

a) um zu entscheiden, ob er spielunbrauchbar ist (Regel 5-3); 

Die Regel ist so aufgebaut, dass ein Spieler keine Ausrede konstruieren kann, um seinen Ball zu reinigen 

a) Z. B., nachdem der Ball auf einem Weg aufgekommen ist und möglicherweise erhebliche Beschädigungen aufweisen könnte. 
b) Siehe Regel 12-2. Das Reinigen darf dann z. B. nur an der Stelle des Balls geschehen, an der der Spieler die von ihm angebrachte Kennzeichnung erwartet: neben der Schrift, unter der Zahl usw. 
c) Regel 22 gibt hier eindeutig vor, wann dies der Fall ist und wer dies unter welchen Umständen fordern darf. 

Merke: Eine Platzregel kann bei schlechtem Wetter das Reinigen des Balls erlauben. Dies darf dann aber nicht mit „Besserlegen" verwechselt werden, da der Ball beim „Ball reinigen" an die ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden muss. Deshalb muss er vor dem Aufnehmen markiert werden.      
b) zur Identifizierung (Regel 12-2), wobei er jedoch nur in dem zur Identifizierung erforderlichen Ausmaß gereinigt werden darf;            
c) wegen Unterstützung oder Behinderung des Spiels (Regel 22). 

Reinigt ein Spieler seinen Ball beim Spielen eines Lochs unter anderen als nach dieser Regel vorgesehenen Umständen, so zieht er sich eine Strafe von einem Schlag zu, und der Ball muss, falls er aufgenommen worden war, zurückgelegt werden. Unterlässt es ein Spieler, einen Ball zurückzulegen, der zurückzulegen ist, so zieht er sich die Grundstrafe nach der anwendbaren Regel zu, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 21. 

Ausnahme: Zieht sich ein Spieler eine Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3, 12-2 oder 22 verfahren ist, so kommt keine zusätzliche Strafe nach Regel 21 hinzu. 
Beispiel: Der Spieler lässt den zur Überprüfung aufgenommenen Ball fallen und legt ihn nicht zurück. 
In diesem Beispiel hätte der Spieler sich nach Regel 20-7 (Spielen vom falschen Ort) zwei Strafschläge (anwendbare Regel) zugezogen.

 

22. Ball unterstützt oder behindert Spiel

22.1 Ball unterstützt Spiel

Außer wenn ein Ball in Bewegung ist, darf ein Spieler, wenn er glaubt, ein Ball könnte irgendeinen anderen Spieler unterstützen, 

a) den Ball aufnehmen, wenn es seiner ist, oder 
b) jeden anderen Ball aufnehmen lassen. 

Ein nach dieser Regel aufgenommener Ball muss zurückgelegt werden (siehe Regel 20-3). Der Ball darf nicht gereinigt werden, außer er hat auf dem Grün gelegen (siehe Regel 21). Im Zählspiel darf ein Spieler, der zum Aufnehmen seines Balls aufgefordert wird, stattdessen zuerst spielen. Wird im Zählspiel von der Spielleitung festgestellt, dass Bewerber übereingekommen sind, einen Ball nicht aufzunehmen, der irgendeinen anderen Bewerber unterstützen könnte, so sind sie disqualifiziert. 

Anmerkung: Ist ein anderer Ball in Bewegung, so darf ein Ball nicht aufgenommen werden, der die Bewegung dieses anderen Balls beeinflussen könnte. 

Es gibt hier verschiedene Situationen: 

Ein Ball liegt hinter dem Loch und kann einem Spieler als „Notbremse" dienen. Der Eigentümer des Balls oder auch ein anderer Mitbewerber dürfen den Ball aufnehmen (vorher die Lage kennzeichnen) oder fordern, dass er aufgenommen wird. 
Der Spieler sollte dies aus Gründen des Fairplay auch selbst verlangen, um sich mit diesem günstig liegenden Ball keinen Vorteil zu verschaffen, den andere Spieler nicht hatten. 

Wird ein Ball absichtlich als Bremse für einen anderen Ball eingesetzt, so einigen sich die beiden Spieler damit, einen Vorteil zu nutzen, den kein anderer Spieler auf der Runde haben kann. Indem sie sich so außerhalb des Wettbewerbs stellen, sorgen die beiden mit ihrem Verhalten für ihre Disqualifikation. 
 

22.2 Ball behindert Spiel

Außer wenn ein Ball in Bewegung ist, darf ein Spieler einen anderen Ball aufnehmen lassen, wenn er glaubt, dass dieser Ball sein Spiel behindern könnte. Ein nach dieser Regel aufgenommener Ball muss zurückgelegt werden (siehe Regel 20-3). Der Ball darf nicht gereinigt werden, außer er hat auf dem Grün gelegen (Regel 21). Im Zählspiel darf ein Spieler, der zum Aufnehmen seines Balls aufgefordert wird, stattdessen zuerst spielen. 

Anmerkung 1: Außer auf dem Grün darf ein Spieler seinen Ball nicht aufnehmen, nur weil er der Ansicht ist, sein Ball könnte das Spiel eines anderen Spielers behindern. Nimmt ein Spieler unaufgefordert seinen Ball auf, so zieht er sich eine Strafe von einem Schlag für Verstoß gegen Regel 18-2a zu, jedoch keine weitere Strafe nach Regel 22. 

Anmerkung 2: Ist ein anderer Ball in Bewegung, so darf ein Ball nicht aufgenommen werden, der die Bewegung dieses anderen Balls beeinflussen könnte. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
Einer der häufigsten Fälle kommt auf dem Grün vor, wo Spieler gebeten werden, die Lage ihres näher zum Loch liegenden Balls zu kennzeichnen. Die wenigsten Spieler wissen, dass die Bitte zum Kennzeichnen der Lage dem Spieler im Zählspiel die Option eröffnet, statt dessen zuerst zu spielen.

 

23. Lose hinderliche Naturstoffe

23.1 Erleichterung

Ausgenommen sowohl der lose hinderliche Naturstoff als auch der Ball liegen im selben Hindernis oder berühren es, darf loser hinderlicher Naturstoff straflos fortbewegt werden. 
Liegt der Ball an anderer Stelle als auf dem Grün und das Entfernen eines losen hinderlichen Naturstoffs durch den Spieler verursacht, dass der Ball sich bewegt, gilt Regel 18-2a. 
Wird beim Entfernen eines losen hinderlichen Naturstoffs auf dem Grün durch den Spieler der Ball oder der Ballmarker versehentlich bewegt, so muss der Ball oder der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls oder Ballmarkers unmittelbar auf die eigentliche Handlung des Entfernens des losen hinderlichen Naturstoffs zurückzuführen ist. 
Anderenfalls zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a zu, wenn er das Bewegen des Balls verursacht hat. Solange ein Ball in Bewegung ist, darf loser hinderlicher Naturstoff, der die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, nicht fortbewegt werden.    Das Grundprinzip ist also, dass die Umgebung des Balls tatsächlich durch das Entfernen von losen hinderlichen Naturstoffen verändert werden darf, jedoch muss der Ball dabei auf der Stelle bleiben. Regel 18-2a nimmt an, der Spieler habe die Bewegung des Balls verursacht, wofür ein Strafschlag anfällt und der Ball zurückgelegt werden muss. 

Übrigens: Besonders unangenehm wird es, wenn ein Spieler glaubt, etwas sei lose und sich dann herausstellt, dass es noch angewachsen ist. Regel 13-2 (Lage, Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs, oder Spiellinie verbessern) findet dann Anwendung, da der Spieler sich ggf. die Spiellinie oder den Raum des beabsichtigten Schwungs regelwidrig verbessert hat. Also ist beim Entfernen loser hinderlicher Naturstoffe Vorsicht bei allem geboten. 

• Lose hinderliche Naturstoffe
• Lose hinderliche Naturstoffe
Diese losen hinderlichen Naturstoffe werden kaum zu bewegen sein, ohne dass sich auch der Ball bewegt. 

Sand ist nur auf dem Grün loser hinderlicher Naturstoff, Blätter dagegen überall. 

Anmerkung: Liegt der Ball in einem Hindernis, darf der Spieler keinen losen hinderlichen Naturstoff berühren oder bewegen, der im selben Hindernis liegt oder es berührt – siehe Regel 13-4c. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge. 

(Suchen nach Ball im Hindernis – siehe Regel 12-1.) 
(Puttlinie berühren – siehe Regel 16-1a.) 

Bei einem Ball im Hindernis gehen die Regeln davon aus, dass der Spieler zuvor einen ungenauen Schlag gemacht hat und deshalb für den nächsten Schlag erschwerte Bedingungen vorfindet, die eine Behinderung durch lose hinderliche Naturstoffe einschließen kann. Nur für Steine im Bunker darf (aus Sicherheitsgründen) eine Platzregel erlassen werden, die ihnen den Status als Naturstoff nimmt und sie zu beweglichen Hemmnissen erklärt. Dann dürfen sie entfernt werden.

 

24. Hemmnisse

24.1 Bewegliches Hemmnis

Von einem beweglichen Hemmnis darf ein Spieler straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen: 
a) Liegt der Ball nicht in oder auf dem Hemmnis, so darf das Hemmnis fortbewegt werden. Bewegt sich der Ball, so muss er zurückgelegt werden, und dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls unmittelbar auf das Fortbewegen des Hemmnisses zurückzuführen ist. Anderenfalls gilt Regel 18-2a. 
b) Liegt der Ball in oder auf dem Hemmnis, so darf der Ball aufgenommen und das Hemmnis fortbewegt werden. Der Ball muss so nahe wie möglich dem Punkt unmittelbar unterhalb der Stelle, an der er in oder auf dem Hemmnis lag, nicht näher zum Loch, im Gelände oder im Hindernis fallen gelassen, auf dem Grün hingelegt werden. 
Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach dieser Regel aufgenommen wurde. Solange ein Ball in Bewegung ist, darf ein Hemmnis, das die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, nicht fortbewegt werden, ausgenommen die Ausrüstung irgendeines Spielers oder der bediente, entfernte oder hochgehaltene Flaggenstock. (Beeinflussung des Balls – siehe Regel 1-2.) 

Als Grundsatz dieser Regel gilt, dass es überall auf dem Platz und für jegliche Art der Beeinträchtigung straflose Erleichterung von einem beweglichen Hemmnis gibt. 

Für das weitere Verfahren muss festgestellt werden, ob der Ball vor dem Entfernen des beweglichen Hemmnisses einen Teil des Platzes berührte oder vollständig in oder auf dem Hemmnis lag. Berührte er (auch nur teilweise) den Platz (z. B. Gras, Sand, Blätter usw.), liegt damit ein Bezugspunkt vor, an den Ball straflos zurückgelegt werden muss, falls er sich beim Entfernen des Hemmnisses bewegt. 

Liegt der Ball jedoch auf oder in dem Hemmnis (z. B. auf einer Plastiktüte oder in einer Golftasche), berührt er nicht den Platz. Deshalb existiert keine Stelle auf dem Platz, an die er zurückgelegt werden kann (sondern nur die Stelle auf der Tüte oder in der Tasche, aber die wird ja gerade entfernt), und der Ball muss fallen gelassen werden. 

• Bewegliches Hemmnis
• Bewegliches Hemmnis
• Bewegliches Hemmnis
• Bewegliches Hemmnis
• Ein bewegliches Hemmnis (gelber Pfahl) wird straflos entfernt. 
• Ein bewegliches Hemmnis (gelber Pfahl) wird straflos entfernt. 
• Ein bewegliches Hemmnis (gelber Pfahl) wird straflos entfernt. 
• Der Pfahl ist entfernt worden und der Ball ist nun spielbar.. 

Anmerkung: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden.    Anm.: Dies sollte bei einem beweglichen Hemmnis selten sein, aber es sind Fälle bekannt, in denen ein Spieler sich zu Recht geweigert hat, eine Mülltonne nach seinem Ball zu durchsuchen, in der er zur Ruhe gekommen war. Auch kann ein Ball in das Loch eines Markierungspfahls fallen, den der Spieler herauszieht, aus dem man ihn nicht ohne größere Anstrengung wiedererlangen könnte.
 

24.2 Unbewegliches Hemmnis

a) Behinderung 
Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf liegt, oder wenn die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das Hemmnis betroffen sind. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein unbewegliches Hemmnis auf dem Grün auf seiner Puttlinie befindet. Anderenfalls ist, wenn es sich lediglich auf der Spiellinie befindet, keine Behinderung nach dieser Regel gegeben. 

Merke: Die Behinderung durch ein Hemmnis darf nicht konstruiert werden, z. B. um straflose Erleichterung aus einer aus anderem Grund schlechten Lage zu erhalten. Deshalb sind bei der Feststellung, ob eine Behinderung im Sinne der Regel 24-2a vorliegt, folgende Punkte maßgebend:
- Ist die Spielrichtung unter den gegebenen Umständen plausibel? 
- Passt die Standposition zu dem von dem Spieler auch sonst üblicherweise eingenom- menen Stand? 
- Ist der Raum des beabsichtigten Schwungs mit der Simulation eines normalen Schwungs beschrieben worden oder versucht der Spieler, mit einem ungewöhnlichen Schwungsradius oder einer ungewöhnlichen Schwungrichtung das Hemmnis zu erreichen? 

Beispiel 1: Ein Spieler zielt Richtung Grün und steht dabei auf einem Weg (Hemmnis), aber zwischen Ball und Grün ist ein undurchdringlicher dichter Wald. Die Spielrichtung ist nicht plausibel. Deshalb erhält der Spieler keine straflose Erleichterung. 

Beispiel 2: Quer zur freien Spiellinie zum Grün befindet sich nur ein schmaler Streifen Semirough, aber der Spieler behauptet, lieber zur Seite chippen zu wollen, wobei er dann im Schwung von einem zum Hemmnis erklärten Baum mit Stützpfahl behindert wird. Hier ist der "sichere Schlag auf das Fairway" nicht begründet, es gibt keine straflose Erleichterung.    
• Unbewegliche Hemmnisse
• Unbewegliche Hemmnisse
Der Ball darf von dem unbeweglichen Hemmnis gespielt werden... 

 ...oder vom nächtsgelegenen Punkt der Erleichterung links neben dem Weg... 
...aber nicht rechts vom Weg, da diese Stelle weiter von der ursprünglichen Lage des Balls entfernt ist als der nächstgelegene Punkt der Erleichterung links neben dem Weg. 

 Alle drei Situationen in einem Bild. 

b) Erleichterung 
Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen: 

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung – nicht näher zum Loch als dieser Punkt – fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün sein. Wird der Ball innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallen gelassen, muss er zuerst an einer Stelle auf einem Teil des Platzes auftreffen, der die umschriebene Behinderung durch das unbewegliche Hemmnis ausschließt und sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. 
Der Beginn des ersten Satzes ist wichtig: Im Wasserhindernis erhält ein Spieler keine straflose Erleichterung von unbeweglichen Hemmnissen. Liegt ein Ball also z. B. im Wasserhindernis auf einer Brücke, so kann der Spieler nach Regel 26-1 (Wasserhindernisse) verfahren oder den Ball spielen wie er liegt. Der Schläger darf straflos auf der Brücke aufgesetzt werden, jedoch muss der Spieler beachten, keine losen hinderlichen Naturstoffe auf der Brücke (von Schuhen abgefallenes Gras, Blätter) zu berühren, da er sich in einem Hindernis befindet. 
Wem es unbillig erscheint, dass in dem vorgenannten Beispiel keine straflose Erleichterung gewährt wird, der sollte sich vor Augen führen, wo der Ball wahrscheinlich liegen würde, wenn an dieser Stelle keine Brücke wäre. 

 Der Ball liegt auf einem Deckel der Beregnungsanlage. Dieser ist ein unbewegliches Hemmnis. Innerhalb der schraffierten Fläche darf der Ball fallen gelassen werden. 

(II) Im Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und fallen lassen entweder 
a) straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I), doch muss der nächstgelegene Punkt der Erleichterung im Bunker sein, und der Ball muss in dem Bunker fallen gelassen werden, oder 
b) mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers, wobei der Punkt, an dem der Ball lag, auf einer geraden Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen muss, an der der Ball fallen gelassen wird, und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Bunker der Ball fallen gelassen werden darf. 
(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos am nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, der sich nicht in einem Hindernis befindet, hinlegen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung kann außerhalb des Grüns sein. 
(IV) Auf dem Abschlag: Liegt der Ball auf dem Abschlag, muss der Spieler den Ball aufnehmen und straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I) fallen lassen. 

Die Option, bei Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis den Ball mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers fallen zu lassen, ist für den Grund gedacht, dass der Spieler ggf. im Bunker keine Stelle findet, die frei von Behinderung durch das Hemmnis ist und nicht näher zum Loch liegt.      
Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach dieser Regel aufgenommen wurde. 

(Ball rollt in eine Lage, in der Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde – siehe Regel 20-2c (V).)    Ausnahme: Siehe Text zu 24-2a. 

 In einem Wasserhindernis erhält der Spieler keine straflose Erleichterung von einem unbeweglichen Hemmnis. 
Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Regel dann nicht in Anspruch nehmen, wenn 

a) der Schlag wegen Behinderung durch irgendetwas anderes als ein unbewegliches Hemmnis eindeutig undurchführbar ist, oder 
b) die Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ausschließlich infolge eines eindeutig unvernünftigen Schlag oder einer unnötig abnormen Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde. 

Ausn.: Der Ball des Spielers liegt z. B. in einem dichten Brombeerbusch unmittelbar neben einem Weg. Der Spieler steht auf dem Weg, wenn er den Ball anspricht. Er kann jedoch in dem dichten Gebüsch keinen Schlag nach dem Ball machen. Es liegt also durch den Busch noch eine weitere Behinderung vor, die es unmöglich macht, den Ball zu spielen. Aus diesem Grund erhält der Spieler hier keine straflose Erleichterung.    
Hier stört in erster Linie der Auspfahl, der kein Hemmnis ist. Da der Schlag somit unvernünftig oder sogar unmöglich wäre, gibt es keine straflose Erleichterung von dem Weg. 

Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches Wasserhindernis eingeschlossen), so darf der Spieler Erleichterung wegen Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis nicht in Anspruch nehmen. Er muss den Ball spielen, wie er liegt oder nach Regel 26-1 verfahren.    Anm. 1: Hemmnisse befinden sich an Wasserhindernissen oftmals am Rand, dann in Form von Mauern oder Wänden, die den Rand abstützen. Straflose Erleichterung würde hier immer mit einem Verlassen des Hindernisses oder einem Fallenlassen im Wasser einhergehen, was beides nicht erwünscht ist.      
Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden. 

Anm. 2: Es kann sich hier z. B. um einen Ball handeln, der auf dem Dach einer Schutzhütte liegt und dort identifiziert, aber nicht wiedererlangt werden kann.      
Anmerkung 3: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, dass der Spieler den nächstgelegenen Punkt der Erleichterung nicht durch Kreuzen unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch feststellen darf.    Anm. 3: Diese Anmerkung gibt der Spielleitung die Möglichkeit, die Stelle zur Spielfortsetzung zu beeinflussen, entweder um dem Spieler keinen Nachteil zu verschaffen oder um ihm keinen zusätzlichen unbilligen Vorteil zu verschaffen.

 

25. Ungewöhnlich beschaffener Boden, eingebetteter Ball und falsches Grün

25.1 Ungewöhnlich beschaffener Boden

a) Behinderung 
Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden ist gegeben, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt oder wenn durch diesen Umstand die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs betroffen ist. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein ungewöhnlich beschaffener Boden auf dem Grün auf seiner Puttlinie befindet. Anderenfalls ist, wenn sich ein solcher Umstand lediglich auf der Spiellinie befindet, keine Behinderung nach dieser Regel gegeben. 
Anmerkung: Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die besagt, dass Behinderung nach dieser Regel durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden nicht gegeben ist, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist. 
Merke: Die Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden darf nicht konstruiert werden, z. B. um straflose Erleichterung aus einer aus anderem Grund schlechten Lage zu erhalten. Deshalb sind bei der Feststellung, ob eine Behinderung im Sinne der Regel 25-1a vorliegt, folgende Punkte maßgebend: 

- Ist die Spielrichtung unter den gegebenen Umständen plausibel? 
- Passt die Standposition zu dem von dem Spieler auch sonst üblicherweise eingenommenen Stand? 
- Ist der Raum des beabsichtigten Schwungs mit der Simulation eines normalen Schwungs beschrieben worden oder versucht der Spieler, mit einem ungewöhnlichen Schwungradius oder einer ungewöhnlichen Schwungrichtung den ungewöhnlich beschaffenen Boden zu erreichen? 

Beispiel 1: Ein Spieler zielt Richtung Grün und steht dabei auf einem Maulwurfshaufen (Spur Erdgänge grabender Tiere), aber zwischen Ball und Grün ist ein undurchdringlicher dichter Wald. Die Spielrichtung ist nicht plausibel. Deshalb erhält der Spieler keine straflose Erleichterung. 

Beispiel 2: Quer zur freien Spiellinie zum Grün befindet sich nur ein schmaler Streifen Semirough, aber der Spieler behauptet, lieber zur Seite chippen zu wollen, wobei er dann im Schwung von einem Maulwurfshaufen (s. o.) behindert wird. Hier ist der "sichere Schlag auf das Fairway" nicht begründet, es gibt keine straflose Erleichterung.    
Ungewöhnlich beschaffener Boden
Ein Mauseloch ist unstrittig ein Loch eines Erdgänge grabenden Tiers. 

 Zeitweiliges Wasser im Bunker: Straflos im Bunker droppen oder mit einem Strafschlag außerhalb. 

 Boden in Ausbesserung, hier ist es die Baustelle an einer Drainage. 

 Der Spieler steht auf dem Mauseloch, in Wirklichkeit stört aber eher die schlechte Lage des Balls. Erleichterung für eine Behinderung der Standposition kann durch eine Platzregel ausgeschlossen werden. 

b) Erleichterung 
Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichem Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen: 

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, nicht näher zum Loch als dieser Punkt, fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befinden. Wird der Ball innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallen gelassen, muss er zuerst an einer Stelle auf einem Teil des Platzes auftreffen, der die umschriebene Behinderung durch den Umstand ausschließt und sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. 
Der Beginn des ersten Satzes ist wichtig: Im Wasserhindernis erhält ein Spieler keine straflose Erleichterung von ungewöhnlich beschaffenem Boden. Liegt ein Ball also z. B. im Wasserhindernis in der Spur eines Erdgänge grabenden Tiers, so kann der Spieler nach Regel 26-1 (Wasserhindernisse) verfahren oder den Ball spielen wie er liegt. 
(II) In einem Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn fallen lassen entweder 
a) straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I), doch muss der nächstgelegene Punkt der Erleichterung in dem Bunker sein und der Ball muss in dem Bunker fallen gelassen werden, oder, wenn vollständige Erleichterung nicht möglich ist, so nahe wie möglich der Stelle, an der der Ball lag, jedoch nicht näher zum Loch, auf einem Teil des Platzes im Bunker, der größte erzielbare Erleichterung von dem Umstand bietet; oder 
b) mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers. Dabei muss der Punkt, an dem der Ball lag, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen, an der der Ball fallen gelassen wird; und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Bunker der Ball fallen gelassen werden darf.    Die Option, bei Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden den Ball mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers fallen zu lassen, ist für den Grund gedacht, dass der Spieler ggf. im Bunker keine Stelle findet, die frei von Behinderung durch den o. g. Umstand ist und nicht näher zum Loch liegt.      
(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos am nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, der sich nicht in einem Hindernis befindet, hinlegen, oder wenn vollständige Erleichterung nicht möglich ist, an die Stelle, die der vorherigen am nächsten gelegen ist und größte erzielbare Erleichterung von dem Umstand bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung oder der größten erzielbaren Erleichterung kann außerhalb des Grüns sein. 
(IV) Auf dem Abschlag: Liegt der Ball auf dem Abschlag, muss der Spieler den Ball aufnehmen und straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I) fallen lassen. 

Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach Regel 25-1b aufgenommen wurde. 

(Ball rollt in eine Lage, bei der Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde – siehe Regel 20-2c (V).) 
      
Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Regel dann nicht in Anspruch nehmen, wenn 
(a) der Schlag wegen einer Behinderung durch irgendetwas anderes als einen ungewöhnlich beschaffenen Boden eindeutig undurchführbar ist oder 
(b) die Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden ausschließlich infolge eines eindeutig unvernünftigen Schlags oder einer unnötig abnormen Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde. 

Ausn.: Der Ball des Spielers liegt z. B. in einem dichten Brombeerbusch. Der Spieler steht auf einem Maulwurfshaufen, wenn er den Ball anspricht. Er kann jedoch in dem dichten Busch keinen Schlag nach dem Ball machen. Es liegt also durch den Busch noch eine weitere Behinderung vor, die es unmöglich macht, den Ball zu spielen. Aus diesem Grund erhält der Spieler hier keine straflose Erleichterung. 
 
Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches Wasserhindernis eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung wegen Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden nicht in Anspruch nehmen. Er muss den Ball spielen, wie er liegt (es sei denn, eine Platzregel verbietet dies) oder nach Regel 26-1 verfahren.    Anm. 1: Ein Ball, der im Wasserhindernis gelandet ist, wird als schlecht gezielt angesehen. Die Tatsache, dass der Ball in einem Hindernis liegt, wird dadurch unterstützt, dass es bei der Spielfortsetzung Einschränkungen gibt. (siehe auch Regel 23, Lose hinderliche Naturstoffe, bei der es auch keine Erleichterung im Hindernis gibt).      
Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden.    Anm. 2: Es kann sich hier z. B. um einen Ball handeln, der in einer frisch eingesäten Fläche liegt, dort zwar identifiziert, aber wegen eines Betretungsverbots nicht wiedererlangt werden kann.      
c) Ball in ungewöhnlich beschaffenem Boden nicht gefunden 
Es ist eine Frage der Umstände, ob ein in Richtung auf einen ungewöhnlich beschaffenen Boden geschlagener, nicht gefundener Ball, tatsächlich in dem ungewöhnlich beschaffenen Boden ist. Um diese Regel anwenden zu können, muss es bekannt oder so gut wie sicher sein, dass der Ball in dem ungewöhnlich beschaffenen Boden ist. Fehlt es an dieser Kenntnis oder Gewissheit, so muss der Spieler nach Regel 27-1 verfahren. 

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in einem ungewöhnlich beschaffenen Boden ist, so darf der Spieler Erleichterung nach dieser Regel in Anspruch nehmen. Möchte er so verfahren, muss die Stelle, an der der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens gekreuzt hat, festgestellt werden, und, um diese Regel anwenden zu können, gilt der Ball als an dieser Stelle liegend. Der Spieler muss dann wie folgt verfahren: 

(I) Im Gelände: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle im Gelände gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 25-1b (I) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen. 
(II) In einem Bunker: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle in einem Bunker gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 25-1b (II) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.    Merke: Ob der nicht gefundene Ball tatsächlich in ungewöhnlich beschaffenem Boden ist, muss bekannt oder so gut wie sicher sein, und nicht nur gewünscht oder angenommen. Kann der Ball also auch an anderer Stelle verloren sein, ist die Tatsache, dass der Ball außerhalb nicht gefunden wurde, in den allermeisten Fällen kein Beweis dafür, dass er demnach in ungewöhnlich beschaffenem Boden liegt. 
Der Zustand der Fläche um den ungewöhnlich beschaffenem Boden herum und ggf. Aussagen von anderen Personen, die sich in der Nähe aufgehalten haben, ist hier ausschlaggebend dafür, ob die Regel 25-1c anwendbar ist.      
(III) In einem Wasserhindernis (einschließlich einem seitlichen Wasserhindernis): Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenem Bodens an einer Stelle in einem Wasserhindernis gekreuzt, so darf der Spieler straflose Erleichterung nicht in Anspruch nehmen, er muss nach Regel 26-1 verfahren. 
(IV) Auf dem Grün: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodensn an einer Stelle auf dem Grün gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 25-1b (III) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.

 

25.2 Eingebetteter Ball

Ein im Gelände auf irgendeiner kurz gemähten Fläche in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebetteter Ball darf aufgenommen, gereinigt und straflos so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden. Der Ball muss beim Fallenlassen zuerst auf einem Teil des Platzes im Gelände auftreffen. Unter „kurz gemähter Fläche“ wird jede Fläche auf dem Platz verstanden, die auf Fairway-Höhe oder kürzer geschnitten ist, Wege durch das Rough eingeschlossen. 
Merke: Durch eine Platzregel kann zugelassen werden, dass die Erleichterung nach Regel 25-2 im gesamten Gelände gewährt wird, wie es in den Meisterschaften des DGV oder auch auf der European Tour üblich ist. 

Während es auf dem Fairway recht einfach ist zu überprüfen, ob der Ball eingebettet ist, so muss der Ball im Rough (bei entsprechender Platzregel) hierzu u. U. aufgenommen werden. Ist nur das Gras zusammengepresst, so wird keine Erleichterung gewährt, da zusammengedrücktes Gras kein „Einschlagloch" darstellt. Es kommt darauf an, dass die Erde sichtbar durch den Ball verformt und eingedrückt ist, damit straflose Erleichterung gewährt wird. 

Wichtiger Unterschied: Während Regel 25-1 (ungewöhnlich beschaffener Boden) Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung gewährt, ist der Ball bei einem eingebetteten Ball „so nahe wie möglich" fallen zu lassen. 

 

25.3 Falsches Grün

a) Behinderung 
Behinderung durch ein falsches Grün ist gegeben, wenn ein Ball auf dem falschen Grün ist. Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition oder der Raum des beabsichtigten Schwungs eines Spielers betroffen ist. 

b) Erleichterung 
Liegt der Ball eines Spielers auf einem falschen Grün, darf er den Ball nicht spielen, wie er liegt. Er muss straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen: Der Spieler muss den Ball aufnehmen und ihn innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung und nicht näher zum Loch als dieser Punkt fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befinden. Beim Fallenlassen innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung muss der Ball zuerst auf einem Teil des Platzes an einer Stelle auftreffen, die die Behinderung durch das falsche Grün ausschließt und sich nicht in einem Hindernis und nicht auf einem Grün befindet. Der nach dieser Regel aufgenommene Ball darf gereinigt werden. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 

Achtung: Im Gegensatz zu Regel 25-1 (Ungewöhnlich beschaffener Boden) gibt es bei Regel 25-3 die Erleichterung nur für die Lage des Balls, nicht aber für die Standposition. 

Der Grund liegt darin, dass man annimmt, ein Spieler würde a) durch den bloßen Stand auf dem Grün nicht behindert sein und b) mit seinen Füßen auch nicht nachhaltig das Grün beschädigen. 


 

26. Wasserhindernis

26.1 Erleichterung für Ball im Wasserhindernis

Es ist eine Frage der Umstände, ob ein in Richtung auf ein Wasserhindernis geschlagener, nicht gefundener Ball, tatsächlich in dem Wasserhindernis ist. Fehlt es an Kenntnis oder an Sicherheit grenzender Gewissheit, dass ein Ball, der in Richtung auf ein Wasserhindernis geschlagen aber nicht gefunden wurde, in dem Hindernis ist, muss der Spieler nach Regel 27-1 verfahren. 

Wird ein Ball in einem Wasserhindernis gefunden oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht in dem Wasserhindernis gefunden wurde, in dem Wasserhindernis ist (egal, ob der Ball im Wasser liegt oder nicht), so darf der Spieler mit einem Strafschlag 

Merke: Ob der nicht gefundene Ball tatsächlich in einem Wasserhindernis ist, muss bekannt oder so gut wie sicher sein, und nicht nur gewünscht oder angenommen. Kann der Ball also auch an anderer Stelle verloren sein, ist die Tatsache, dass der Ball außerhalb nicht gefunden wurde, in den allermeisten Fällen kein Beweis dafür, dass er demnach in einem Wasserhindernis liegt. 

Der Zustand der Fläche um das Wasserhindernis herum und ggf. Aussagen von anderen Personen, die sich in der Nähe aufgehalten haben, ist hier ausschlaggebend dafür, ob die Regel 26-1 anwendbar ist. Natürlich ist der beste Beweis dafür, dass der Ball im Wasserhindernis liegt, der Fall, dass man ihn dort findet. 

 

26.2 Ball im Wasserhindernis gespielt 

a) Ball kommt in demselben oder einem anderen Wasserhindernis zur Ruhe 
Kommt ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball nach einem Schlag in demselben oder einem anderen Wasserhindernis zur Ruhe, so darf der Spieler 
(I) nach Regel 26-1a verfahren. Entscheidet sich der Spieler nach dem Fallenlassen im Hindernis dazu, den fallen gelassenen Ball nicht zu spielen, so darf er: 
(a) unter Hinzurechnung des nach der Regel vorgeschriebenen zusätzlichen Strafschlags gemäß Regel 26-1b oder, wenn anwendbar, Regel 26-1c, verfahren und als Bezugspunkt die Stelle benutzen, an der der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze dieses Hindernisses gekreuzt hatte, bevor er in diesem Hindernis zur Ruhe kam; oder 
(b) einen zusätzlichen Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der letzte Schlag von außerhalb eines Wasserhindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder 

Diese Regel ist so komplex, weil ein Ball, der im Wasser gespielt wurde, schlecht liegen kann, so dass es notwendig erscheint, dem Spieler zur Spielfortsetzung weitere Optionen anzubieten. 
Die Regel teilt sich in zwei Bereiche auf: Der im Wasserhindernis gespielte Ball wird nach dem Schlag (ggf. ersetzt durch einen neuen Ball) entweder 
a) im Wasserhindernis fallen gelassen oder 
b) außerhalb des Wasserhindernisses fallen gelassen. 

In beiden Fällen ist ein Strafschlag damit verbunden. Wird der Ball im Wasserhindernis fallengelassen, so kann der Spieler sogar noch danach entscheiden, ob er den fallen gelassenen Ball überhaupt dort spielen möchte oder (im Fall einer schlechten Lage nach dem Fallenlassen) mit einem weiteren Strafschlag nun aus dem Wasserhindernis hinausgeht. 

Hat der Spieler also den im Wasserhindernis gespielten Ball zunächst im Wasserhindernis fallen gelassen, so benötigt er einen weiteren Strafschlag, falls er den Ball dort nicht nochmals spielen möchte. Entscheidet er sich gleich, den im Wasserhindernis gespielten Ball außerhalb fallen zu lassen, so zieht er sich nur einen Strafschlag zu, verzichtet aber auch von vorneherein auf die Option, den Ball nun im Wasserhindernis in einer vielleicht gut spielbaren Lage fallen zu lassen.    
• Der Ball darf im Wasserhindernis gespielt werden. 
• Der Ball kann im Wasserhindernis gespielt werden. 

(II) nach Regel 26-1b oder, wenn anwendbar, Regel 26-1c verfahren; oder 
(III) mit einem Strafschlag einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der letzte Schlag außerhalb des Wasserhindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).    

b) Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder unspielbar oder Ball im Aus 
Ist ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder wird für unspielbar gehalten oder ist er im Aus, so darf der Spieler, nachdem er die Strafe von einem Schlag nach Regel 27-1 oder 28a auf sich genommen hat, 
(I) einen Ball so nahe wie möglich der Stelle in dem Hindernis spielen, an der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder
(II) nach Regel 26-1b oder, sofern anwendbar, Regel 26-1c verfahren, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen und als Bezugspunkt denjenigen Punkt nehmen muss, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Hindernisses gekreuzt hatte, bevor er darin zur Ruhe kam; oder 
(III) einen zusätzlichen Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der letzte Schlag außerhalb eines Wasserhindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5). 

Hier kann der Spieler wie in Regel 26-2a vorgehen, obwohl der Ball das Wasserhindernis verlassen hat. 
Der Spieler hat dann folgende Möglichkeiten: 

(I) mit einem Strafschlag einen Ball an der Stelle des letzten Schlags droppen, also im Wasser- hindernis. 
(II) Mit einem Strafschlag zurück zur Stelle des letzten Schlags (im Wasserhindernis) und dann mit einem weiteren Strafschlag außerhalb des Wasserhindernisses droppen. Bezugspunkt dafür ist der Kreuzungspunkt, über den der vorherige Ball ins Wasserhindernis geschlagen worden war. Der Ball darf dann entsprechend den Regeln 26-1b oder 26-1c (siehe dort) fallen gelassen werden. 
(III) Wie bei (II), gedroppt werden darf dann an der Stelle des letzten Schlags außerhalb des Wasserhindernisses. Auch in diesem Fall zieht der Spieler sich insgesamt zwei Strafschläge zu.    
Der Ball wurde im Wasserhindernis nur ein kleines Stück weiter gespielt. 

 Der Spieler darf mit einem Strafschlag alle Optionen der Regel 26-1 wahrnehmen oder auch an der Stelle droppen, von der er soeben geschlagen hatte. 
Droppt er mit einem Strafschlag an der Stelle, an der er im Hindernis gespielt hatte, so darf er danach auch mit einem weiteren Strafschlag Regel 26-1 anwenden.  

Anmerkung 1: Beim Verfahren nach Regel 26-2b ist der Spieler nicht verpflichtet, einen Ball nach Regel 27-1 oder 28a fallen zu lassen. Lässt er einen Ball fallen, so ist er nicht verpflichtet, ihn zu spielen. Er darf wahlweise nach Regel 26- 2b(II) oder (III) verfahren. 

Anmerkung 2: Wird ein von innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses für unspielbar gehalten, so hindert Regel 26-2b den Spieler nicht, nach Regel 28b oder c zu verfahren. 

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS: 
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge 
Anm. 1: Dies entspricht der Erleichterung in einem Schritt wie auch in 26-2a(II) oder (III).



 

27. Ball verloren oder im Aus; Provisorischer Ball

27.1 Strafschlag und Distanzverlust; Ball im Aus, Ball nicht innerhalb von fünf Minuten gefunden

a) Verfahren unter Schlag und Distanzverlust 
Ein Spieler darf jederzeit mit einem Strafschlag einen Ball so nahe wie möglich von der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5), d. h., unter Strafe von Schlag und Distanzverlust verfahren. Macht ein Spieler einen Schlag nach einem Ball von der Stelle, an der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde, so gilt, dass er unter Strafe von Schlag und Distanzverlust verfahren ist, außer die Regeln gestatten anderes. 
b) Ball im Aus/ 
Ist ein Ball im Aus, so muss der Spieler mit einem Strafschlag einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5). 
Es gilt also der Grundsatz: Ein Ball, der von der Stelle gespielt wird, von der der ursprüngliche Ball gespielt wurde (also „die letzte Stelle"), wird dadurch mit einem Strafschlag zum „Ball im Spiel". Ausgenommen sind hier nur provisorisch gespielte Bälle (Regel 27-2) und „Regelbälle" (zweiter Ball nach Regel 3-3). 

Es spielt dann keine Rolle, was der Spieler mit dem zweiten Ball vorhatte, die Regel sagt hierzu eindeutig, dass ein solcher Ball sozusagen „automatisch" zum Ball im Spiel wird. Geht ein Spieler z. B. nach zwei Minuten Suche nach seinem Ball auf den Abschlag zurück und spielt dort einen neuen Ball, so ist es unerheblich, dass ggf. im Anschluss daran noch innerhalb der erlaubten Suchzeit von fünf Minuten sein erster Ball gefunden wird. Der neue Ball bleibt sein Ball im Spiel und der ursprüngliche Ball darf nicht mehr gespielt werden.

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